Fitness, Gesundheit | Autor/in: David Köndgen & Florian Schmidt |

Timeline zum Restart nach Corona: Seit wann dürfen die Fitnessstudios wieder öffnen?

Diese Frage bewegt die ganze Fitnessbranche in Deutschland ebenso wie in der Schweiz und Österreich. NRW, Hessen, Sachsen, Schleswig-Holstein, Saarland, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg und Berlin – und schließlich auch Bayern – in dieser Reihenfolge durften Fitnessstudios nach dem Corona-Lockdown wieder öffnen. Zur besseren Übersicht präsentieren wir Ihnen in der fM Infografik die Timeline Studioöffnung und eine Übersicht für die gesamte DACH-Region.

Restart nach dem Lockdown in DACH: Infografik zur Wiedereröffnung der Studios nach Corona – mit Timeline

Wiedereröffnung. Dieses Wort ließ Millionen Fitnessherzen höher schlagen. Denn: Die Frage, 'Wann öffnen Fitnessstudios in welchem Bundesland nach Corona wieder?' bewegte die ganze Fitnessbranche.

Was in Nordrhein-Westfalen am 11. Mai 2020 seinen Anfang nahm, fand zunächst in Hessen und Sachsen, Schleswig-Holstein und dem Saarland seine Fortsetzung. Nach einem Eilentscheid des OVG Weimar vom 22. Mai 2020 durften Studios im Freistaat Thüringen per sofort wieder öffnen.

Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen ließ Fitnessstudios ab Montag, 25. Mai, unter (strengen) Auflagen nach dem Corona-Lockdown wieder öffnen. In Hamburg, Bremen und Rheinland-Pfalz ist Fitnesstraining im Studio seit Mittwoch, 27. Mai, wieder gestattet, in Brandenburg und Sachsen-Anhalt seit dem 28. Mai.

Schließlich folgten noch Baden-Württemberg, Berlin und zu guter Letzt auch Bayern, wo erst seit 8. Juni 2020 wieder im Studio trainiert werden darf.

Corona-Lockerungen Schweiz & Österreich

Ein Blick zu unseren Nachbarn am Alpenrand: in der Schweiz durften die Mitglieder seit 11. Mai 2020 wieder im Studio trainieren. Österreich erlaubte den Restart der Fitnessstudios nach dem Corona-Lockdown am 29. Mai 2020.

Zuvor hatte die Bundesregierung am 6. Mai die Entscheidung getroffen, die zeitliche Planung für weitere Lockerungen und ein Ende des Corona-Lockdowns den einzelnen Bundesländern zu überlassen. Alle Informationen zu den einzelnen Verordnungen der Bundesländer finden Sie in unserer 'Übersicht Studioöffnungen'.


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Seither gibt es täglich neue Meldungen zu den Ereignissen und Verordnungen der einzelnen Länder.

Bundesweit stellen sich Betreiber der fast 10.000 Fitness- und Gesundheitsanlagen seit Wochen die Frage: Wann darf ich mein Studio wieder öffnen?


 


Um den Gesamtüberblick weiter zu verbessern, finden Sie hier einen Zeitstrahl, auf dem die Bundesländer nach Datum der Wiedereröffnung aufgereiht sind.

In ausführlicher Form präsentieren wir Ihnen die einzelnen Verordnungen der Bundesländer in unserem Artikel 'Hygiene-Auflagen der Bundesländer fürs Fitnesstraining'.

Hygiene-Vorgaben unbedingt einhalten

Sehr wichtig ist, dass Studios und natürlich auch deren Mitglieder auch weiterhin – und wie es schon seit dem Restart nach der Corona-Pause geboten war – sehr sensibel agieren und sich strikt an die Vorgaben für Sicherheit und Hygiene halten.

Denn nur so sind die Lockerungen und Wiedereröffnung der Studios überhaupt möglich geworden – ihr Fortbestand ist außerdem noch immer an die weitere Entwicklung der Infektionszahlen gekoppelt. Dies gilt selbstredend für sämtliche andere Branchen auch.

Eine zweite Welle würde zu einem erneuten Lockdown führen, der die Branche noch härter treffen würde als der erste, viele weitere Existenzen wären akut gefährdet. (Lesen Sie auch: DSSV-Umfrage – Auswirkungen von COVID-19 auf die Fitness- und Gesundheitsbranche)

Wiedereröffnung mit Bedacht

Wie alle anderen Lebensbereiche, läuft auch Fitnesstraining in Post-Corona-Zeiten in ganz Deutschland völlig anders ab als in der Zeit vor der Corona-Krise. Damit müssen wir alle gleichermaßen leben und lernen umzugehen.

Niemand sollte riskieren, dass die Wiedereröffnung der Studios aufgrund von Verstößen und einem erneuten Anstieg der Infektionszahlen mit dem Coronavirus wieder zurückkgenommen werden muss.