Fitness, Gesundheit, Markt | Autor/in: Stephanie Kleemann, Anke Sörensen, David Köndgen & Florian Schmidt |

Corona-Update Januar 2022 | Impfquote verfehlt, Infektions-Höhepunkt Mitte Februar erwartet

Corona, Impfungen, Sport, Gesundheit, Training und Prävention im Fokus: Welche aktuellen Entwicklungen ergeben sich in der Pandemie und welche Regeln legt die Politik als Reaktion darauf fest? Im Corona-Wochen-Update fassen wir aktuelle Informationen zusammen: Nachfolgend die Informationen für die Kalenderwochen 52 bis 5 (Januar 2022).

Hygieneregeln für Fitnessstudios in Zeiten von Corona. Und der verschärfte Kampf gegen Omikron. Alle aktuellen Informationen im Corona-Update lesen.

Hinweis: Dieser vierte Teil des Corona-Updates befasst sich mit den Corona-News ab Januar 2022. Ältere Informationen (KW 48-52 bzw. Dezember 2021) finden Sie direkt hier in Teil 3 unseres Corona-Wochen-Updates.

Zum aktuellen und regelmäßig aktualisierten Corona-Update gelangen Sie über diesen Link.


Kalenderwoche 5 (31.1.2022):

Impfziel von 80 Prozent verfehlt

Das Ziel der Bundesregierung, bis einschließlich 31. Januar 2022 mindestens 80 Prozent der Bevölkerung gegen das Coronavirus zu impfen, wurde nicht erreicht. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums wurden 75,8 Prozent der Menschen in Deutschland mindestens einmal gegen Corona geimpft, vollständig geimpft sind bisher 74 Prozent.

Kalenderwoche 4 (24.-30.1.2022):

Studios keine Hotspots, sondern sichere Trainingsorte

Aktuell kursieren in den Medien für das Infektionsrisiko im Fitnessstudio unterschiedlichste Zahlen, die kontrovers diskutiert werden.

Wir haben sie in unserem Artikel 'Sicher trainieren im Studio' gegenübergestellt.

Baden-Württemberg lockert

Die grün-schwarze Landesregierung um Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) will die Corona-Regeln in Baden-Württemberg lockern. Unter anderem soll in Fitnessstudios statt 2G plus nur noch 2G gelten.


 


Außerdem werden Sperrstunde und Ausgangssperren wegfallen. In anderen Bereichen wurden wegen Omikron zugleich Verschärfungen beschlossen. Die neuen Regeln sollen ab Freitag, 28. Januar, in Kraft treten.

Habeck: Corona-Hilfen könnten verlängert werden

Weitere Corona-Hilfen für Unternehmen wird es Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck zufolge bei Bedarf geben. Dies sei aber abhängig von der konjunkturellen Lage und der Pandemiesituation, sagte der Grünen-Politiker in Berlin. Bislang sind die bereits mehrfach verlängerten Überbrückungshilfen bis Ende März 2022 angelegt.

Genesenen-Status europaweit sechs Monate lang gültig

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einigten sich am Dienstag, 25. Januar 2022, darauf, dass der Status als Genesener künftig europaweit sechs Monate lang gültig sein soll.

Menschen mit einer nachgewiesenen Infektion haben in diesem Zeitraum dieselben Rechte wie Geimpfte.

Bund- und Ländertreffen zur Pandemie

Wegen der steigenden Corona-Infektionszahlen beraten die Spitzen von Bund und Ländern an diesem Montag über ihr weiteres Vorgehen. Dabei ist bereits bekannt, dass sie ihren bisherigen Kurs beibehalten wollen: Das bedeutet keine Verschärfungen der bisherigen Maßnahmen, aber momentan auch keine Lockerungen.

Da die PCR-Tests inzwischen knapp werden, sollen diese nicht mehr für alle Verdachtsfälle, sondern nur noch für Risikogruppen sowie Krankenhaus- und Pflege-Beschäftigte genutzt werden. Der Höhepunkt der Infektionswelle ist laut Gesundheitsminister Karl Lauterbach für Mitte Februar zu erwarten. Dann werde mit täglich mehreren Hunderttausend Neuinfizierten gerechnet.


 

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Kalenderwoche 3 (17.-23.1.2022):

Einzelhandel für Lockerungen

Der Einzelhandel fordert ein Ende der 2G- und 2G-Plus-Regel für Geschäfte.

Außerdem muss sich auf weiteres Ansteigen der Zahlen der Infizierten eingestellt werden. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil spricht sich gegen weitere Lockerungen aus – aber auch gegen Verschärfungen.

„Licht am Ende des Tunnels“

Der Bremer Epidemiologe Hajo Zeeb spricht mit Blick auf die Corona-Pandemie von „Licht am Ende des Tunnels“. Gegenüber dem Weser-Kurier sagte er, es könne durch die Omikron-Variante zu der angestrebten endemischen Situation nach der Pandemie kommen. Zwangsläufig werde sich jeder früher oder später imit Omikron infizieren.

„Weil zugleich die Krankheitsverläufe milder ausfallen, insbesondere bei umfassend geimpften Menschen, besteht so die Chance, in einen Zustand breiter Grundimmunisierung der Gesellschaft zu gelangen.“ Wichtig bleibe ein umfassender Impfschutz inklusive der dritten Impfung.


2G oder 2G plus? Direkt zur Bundesländer-Übersicht


Zweitimpfung bei Johnson & Johnson nötig

Bis Anfang kommenden Monats sollen in Deutschland die digitalen Impfnachweise im Bezug auf den Johnson & Johnson-Impfung angepasst werden. Als geimpft mit vollständigem Grundschutz gilt man in Deutschland künftig erst dann, wenn auf die Johnson & Johnson-Erstimpfung eine zweite Impfung erfolgt.

Dies solle möglichst mit einem mRNA-Vakzin wie dem von Biontech/Pfizer oder Moderna durchgeführt werden.

RKI verkürzt Genesenenstatus

Ab sofort ist der Genesenennachweis, den ehemals Corona-Infizierte nach ihrer Erkrankung erhalten, nur noch drei Monate gültig.

Künftig gilt der Status 'Genesen' 28 Tage nach dem positiven PCR-Test-Ergebnis und läuft nach 90 Tagen wieder ab. Anschließend empfiehlt das RKI eine Auffrischungsimpfung. Bislang galt eine bundesweit einheitliche Regelung von 180 Tagen.

Drosten: Chance auf ein Leben wie vor der Pandemie

Nach Ansicht des Virologen Christian Drosten kann die Omikron-Variante eine Chance sein, Pandemie zu beenden und in den endemischen Zustand zu gelangen. Die Voraussetzung dafür sei eine breite Immunität auf Basis eines verankerten Impfschutzes.

Der Virologe geht davon aus, dass sich auf Dauer alle Menschen mit SARS-Cov2 infizieren müssen, um ständig neue Booster-Impfungen auszuschließen.

Als „nächsten Meilenstein“ in der Bekämpfung des Coronavirus sieht Drosten eine „Lebend-Impfung“ mit einem abgeschwächten Virus oder eine moderne Variante, die über die Nase eingenommen werden könne.


 


Kalenderwoche 2 (10.-16.1.2022):

Quarantäneregeln können sich ändern

Eine vom Bundestag und Bundesrat zugestimmter Verordnung sieht vor, dass sich dreifach geimpfte Kontaktpersonen von Infizierten nicht mehr in Quarantäne begeben müssen. Außerdem wird die Quarantänezeit verkürzt, um einem personellen Zusammenbruch wichtiger Versorgungsbereiche entgegen zu wirken.

Zwei von drei Intensivpatienten ohne Impfung

Neue Zahlen: Die Mehrheit der Coronapatienten auf Intensivstationen ist ungeimpft. Nach einer gemeinsamen Untersuchung des Robert Koch-Instituts und der Intensivmedizinervereinigung DIVI sind unter den rund 9.000 Intensivpatienten mit bekanntem Impfstatus fast zwei Drittel ohne Impfschutz.

Weitere zehn Prozent hatten einen unvollständigen Impfschutz (genesen oder teilimmunisiert), 28 Prozent waren vollständig geimpft oder geboostert.


 


Sachsen öffnet die Fitnessstudios

Ab Freitag, 14. Januar 2022, lockert Sachsen diverse Corona-Schutzmaßnahmen. Unter anderem dürfen Fitnessstudios endlich wieder öffnen, dort gilt die 2G-plus-Regel. Es ist also ein Corona-Test erforderlich, falls die Besucher nicht geboostert sind. Bei Sport im Freien gilt 2G.

Ausnahmen gibt es für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

BW: FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen

In Baden-Württemberg müssen Personen ab 18 Jahren in Innenbereichen mit Maskenpflicht (Warn- und Alarmstufe) eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken.

Dies gilt auch in Fitnessstudios.

Bayern: Boosterimpfung gilt sofort

Bayern hat die Verordnung geändert. Die Auffrischimpfung zählt jetzt ab dem Tag der Impfung. Personen, die nach ihrer vollständigen Immunisierung eine Infektion überstanden haben, müssen sich nicht testen, wenn 2G plus gilt.

MV: Für Geboosterte entfällt die Testpflicht

In Mecklenburg-Vorpommern entfällt seit Mittwoch, dem 12. Januar 2022, die Wartefrist von 14 Tagen nach der Auffrischungsimpfung. Geboosterte können ab sofort Einrichtungen ohne zusätzlichen Test nutzen, in denen 2G plus gilt.

Am Freitag, 14. Januar 2022, will der Bund außerdem einheitlich regeln, wer als geboostert gilt.

NRW: Keine Testpflicht für Geboosterte

Nordrhein-Westfalen lockert die Corona-Regeln für Menschen mit Auffrischungsimpfung (Booster-Anerkennung) und befreit sie ab 13. Januar 2022 von der bei 2G plus vorgesehenen Testpflicht. Die zugehörige Coronaschutzverordnung haben wir hier für Sie als PDF zum Download. Darüber hinaus können Trainierende sich künftig direkt im Fitnessstudio unter Aufsicht testen.

Die Lockerungen wurde auch durch den hartnäckigen Einsatz der Betreiber und die Unterstützung der DSSV-Mitarbeiter:innen ermöglicht.

DSSV-Umfrage zu Corona-Auflagen

In seiner aktuellen Umfrage 'Die Fitnessbranche nach dem Jahreswechsel mit Corona-Auflagen' sammelt der DSSV weiter Argumente, um seine Forderungen für die Fitness- und Gesundheitsbranche an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) zu untermauern. Helfen Sie jetzt mit und liefern Sie wichtige Hinweise, um Lockerungen für Fitness- und Gesundheits-Anlagen zu ermöglichen.

Direkt zur Umfrage

Weniger Firmenpleiten als im Vorjahr

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es von Januar bis einschließlich Oktober 2021 13,5 Prozent weniger Unternehmensinsolvenzen als im Vorjahreszeitraum.

Grundimmunisierung gilt nur noch neun Monate

Der Status 'geimpft' verkürzt sich ab 1. Februar 2022 für Personen, die lediglich grundimmunisiert sind (Details zum Impfstatus direkt beim RKI), auf 270 Tage, also rund 9 Monate, bislang galt er für 12 Monate. Danach verliere das digitale EU-Impfzertifikat seine Gültigkeit.

Auffrischungsimpfungen sind bereits nach sechs Monaten empfohlen. Für den Booster gebe es mangels wissenschaftlicher Erkenntnisse derzeit noch keine maximal Gültigkeitsdauer.

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Kalenderwoche 1 (3.-9.1.2022):

NRW kündigt Booster-Anerkennung für Fitness an

Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) kündigt Erleichterungen an. In NRW gilt derzeit die 2G-plus-Regelung. Künftig sollen Menschen mit Auffrischungsimpfung (Booster) keinen Test mehr vorlegen müssen.

Dies soll dann auch für den Besuch im Fitnessstudio gelten, wie ein Regierungssprecher gegenüber dem DSSV bestätigte. Die Regelung soll kommende Woche in Kraft treten.

Fitness in Schleswig-Holstein mit 2G plus

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hat nach dem Bund-Länder-Treffen die neuen Maßnahmen für Schleswig-Holstein vorgestellt.

Ab Mittwoch, 12. Januar, gilt beim organisierten Sport und im Fitnessstudio für alle ab 18 Jahren 2G plus. Positiv bleibt zu vermelden, dass Menschen mit Auffrischungsimpfung (Booster) ausgenommen sind. Sie müssen ab dem Tag ihrer Auffrischungsimpfung keinen aktuellen Test vorlegen.

Bund-Länder-Einigung: 2G plus und Quarantäneverkürzung

Der Bund-Länder-Beschluss steht. Für Fitnessstudios sind keine weiteren Einschränkungen vorgesehen.

Hier gehts zum Bund-Länder-Beschluss

Bei ihrem Treffen am Freitag, 7. Januar 2022, einigten sich die Politiker:innen auf weitere Anti-Corona-Maßnahmen: In der Gastronomie wird im Kampf gegen die Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus die Regel 2G plus eingeführt. Für Restaurant- und Cafébesuche benötigen Geimpfte und Genesene einen tagesaktuellen Testnachweis (nicht älter als 24 Stunden). Geboosterte sind hiervon ausgenommen.

Freitesten nach sieben Tagen

Die Ministerpräsident:innen und die Bundesregierung verständigten sich außerdem auf eine Verkürzung der Quarantäne- und Isolationszeiten, ein Freitesten ist nach sieben Tagen möglich. Die erneute Feststellung der epidemischen Lage nationaler Tragweite durch den Bundestag hat es hingegen nicht in den Beschluss geschafft. Die nächste MPK ist für Montag, 24. Januar 2022, angesetzt.

Neue Corona-Hilfen beantragen

Ab sofort bis Ende April 2022 kann hier die Überbrückungshilfe IV für den Förderungszeitraum Januar bis März 2022 beantragt werden. Erste Abschlagzahlungen sollen in den nächsten Wochen ausgezahlt werden.


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Sachsen erwägt Lockerung

Nach einer Ankündigung des sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU) sollen die dort aktuell gültigen sehr strengen Corona-Regeln möglicherweise gelockert werden. Fitnessstudios befinden sich dort derzeit noch im Lockdown.

Unter 2G plus (inklusive Booster-Anerkennung) soll Indoor-Sport demnächst wieder ermöglicht werden. Eine endgültige Entscheidung soll aber erst nach der nächsten MPK am Freitag, 7. Januar, fallen.

Appell des DSSV: Studios offen halten

Im Einsatz für die Fitnessstudios: Birgit Schwarze, Präsidentin des DSSV e.V., ruft in einer E-Mail an die Ministerpräsident:innen aller Bundesländer zu einem niedrigschwelligen Zugang zu Fitness- und Gesundheitstraining auf. Denn: Die Lage spitze sich aufgrund der 2G-plus-Regel immer weiter zu. Lesen Sie alle Details in unserem Artikel 'Appell des DSSV'.

Leere Studios in NRW

Wie fitness MANAGEMENT von Studiobetreiber:innen vor Ort erfuhr, führt die 2G-plus-Regel, die in Nordrhein-Westfalen trotz Booster-Impfung gilt, dazu, dass kaum mehr Mitglieder die Studios besuchen. Die Mitglieder scheuen den zusätzlichen Aufwand, trotz der Auffrischungsimpfung einen zusätzlichen Schnell- oder PCR-Test zu machen.

Sachsen weiter im Lockdown

Die besonders strengen Corona-Regeln und der Lockdown für sächsische Fitnessstudios bleiben weiterhin in Kraft. Wie Landesgesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) mitteilte, wurde die ursprünglich bis Sonntag, 9. Januar 2022, geltende Corona-Schutzverordnung zunächst bis Freitag, 14. Februar 2022, verlängert. Neue Eckpunkte werde man nach der nächsten Konferenz der Ministerpräsident:innen (Termin der MPK: Freitag, 7. Januar 2022) vorstellen.

2G plus auch für Hamburg

Ab Montag, den 10. Januar 2022, gilt auch in der Hansestadt für den Sport im Innenraum 2G plus. Für Geboosterte wird es hier, wie auch schon in anderen Bundesländern, eine Ausnahme von der Testpflicht geben. Wie ein Hamburger Studio mit der Problematik umgeht, hören Sie in einem Beitrag des NDR.


 


Zweiter Corona-Winter, ähnliche Sorgen: Zwar gilt in Deutschland kein harter Lockdown mehr, dennoch fürchtet die Fitnessbranche wegen der strengen Vorschriften – insbesondere 2G plus – erneut um das wichtige Januargeschäft.

Fitnessstudios: Umsatzausfälle in Milliardenhöhe

Hintergrund: Fitnessstudios erzielen im ersten Quartal üblicherweise rund ein Drittel der Neuanmeldungen eines Jahres. Bereits bei Einführung der 2G plus-Regel in einigen Bundesländern hatte der DSSV – Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen vor Umsatzausfällen von 1,3 Milliarden Euro gewarnt. Mehr dazu lesen Sie hier: 'Fitnessstudios bangen wegen Corona um Jahresstart'.

Wieder mehr Beschäftigte im Homeoffice

Wie die Wirtschaftsforscher des Ifo-Instituts mitteilen, arbeiten wegen der weiter steigenden Infektionszahlen wieder mehr Menschen im Homeoffice. Demnach arbeiteten im Dezember 2021 zeitweise 27,9 Prozent von Zuhause aus. Während des Sommers war die Zahl geringer, im August lag sie bei 23,8 Prozent, ihren höchsten Wert hatte sie im März 2021 mit 31,7 Prozent erreicht.


Bundesländer-Liste Corona-Verordnungen

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