Fitness, Gesundheit, Markt | Autor/in: Anke Sörensen, Stephanie Kleemann, David Köndgen & Florian Schmidt |

Die Corona-Regeln für Herbst und Winter: Was gilt in Deutschlands Fitnessstudios?

Mit Winterreifen oder Schneeketten gegen einen erneuten Lockdown. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat den neuen Corona-Regeln für den Herbst und Winter zugestimmt – das neue Infektionsschutzgesetz gilt seit 1. Oktober 2022. Welche Hygieneregeln gelten in den Fitnessstudios in Deutschland? Wir liefern in alphabetischer Reihenfolge eine Übersicht aller Bundesländer. Plus: Link zur jeweiligen Corona-Verordnung.

Bundesländer-Übersicht der Corona-Regeln nach dem Bund-Länder-Beschluss und mit neuem Infektionsschutzgesetz.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel wurde zuletzt an dem oben stehenden Artikeldatum (über dem Titel, bei den Autor:innennamen) aktualisiert. Daher beziehen sich alle enthaltenen Informationen auf die zu diesem Zeitpunkt bekannten Veröffentlichungen und Verordnungen.


ACHTUNG, WICHTIGE HINWEISE:

  • Zustimmung erteilt: Das neue Infektionsschutzgesetz trat am 1. Oktober 2022 in Kraft, nachdem es der Bundesrat am 16. September 2022 verabschiedet hatte.
  • Der Bundestag hatte seinen Corona Herbst- und Winterfahrplan bereits am 8. September 2022 beschlossen und dem von Bundesgesundheitsminister Lauterbach (SPD) und Justizminister Buschmann (FDP) ausgearbeiteten Gesetz zugestimmt.
  • Seit 1. Oktober 2022 bis einschließlich 7. April 2023 gelten damit zwei Stufen, die mit den plakativen Begriffen „Winterreifen“ und „Schneeketten“ überschrieben wurden.
    • Winterreifen
      • Bundesweit:
        • FFP2-Maskenpflicht im Fernverkehr der Bahn und im Flugzeug (Kinder von 6 bis 14 Jahren und Personal: medizinische Maske)
        • FFP2-Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
      • Zusätzliche Optionen der Länder:
        • Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen und im ÖPNV
        • Ausnahmen für Getestete bei Kultur- und Sportveranstaltungen und in Restaurants (Pflicht) und optionale Ausnahmen für Geimpfte und Genesene
        • Testpflicht in Schulen, Kitas und Asylbewerber-Unterkünften
        • Maskenpflicht in Schulen (erst ab dem fünften Schuljahr) nur, wenn sonst kein Präsenzunterricht möglich wäre
    • Schneeketten
      • Möglichkeiten, falls eine Gefahr für die kritische Infrastruktur eines Landes besteht
        • Maskenpflichten bei Outdoor-Veranstaltungen, falls der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann
          • keine Ausnahmen für Getestete, Genesene und Geimpfte möglich
        • Mindestabstand von 1,5 Metern
        • Personenobergrenzen für Veranstaltungen in öffentlichen Innenräumen
  • Seit 1. Juli 2022 sind nach dem Auslaufen der Bundestestverordnung die bislang kostenfreien Bürgertests nicht mehr möglich.
    • Weiterhin kostenfrei sind Corona-Schnelltests für folgende Personen:
      • Kinder unter 5-Jahren
      • Personen, die nicht gegen das Corona-Virus geimpft werden können (medizinische Kontraindikation)
      • Personen, die an klinischen Impfstudien (gegen das Coronavirus) teilnehmen
      • Personen in Quarantäne, bei denen ein Test nach deren Ende benötigt wird
      • Personen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen etc. und deren Besucher:innen
      • Personen aus demselben Haushalt einer infizierten Person und einen positiven Schnelltest hatten (bestätigende Diagnostik)
    • Für drei Euro testen lassen können sich folgende Personen:
      • am selben Tag des Besuchs einer Veranstaltung in Innenräumen
      • Personen mit Kontakt zu Personen ab 60 Jahren
      • Personen mit Kontakt zu Personen mit Vorerkrankungen
      • nach einer Warnung durch die Corona-Warn-App ('rote Kachel')
  • DSSV-Mitglieder finden hier FAQ zum Infektionsschutzgesetz aus Sicht der Studiobetreiber.
  • Grundlage der Anti-Corona-Maßnahmen bildete zuvor der sogenannte Hospitalisierungsindex. Dessen wichtigste Stufen sind:
    • < 3: bekannte Corona-Regeln, also 3G
    • > 3: flächendeckend 2G (etwa für Fitnessstudios, Veranstaltungen und Gastronomie).
    • > 6: bestimmte Maßnahmen auch für Geimpfte und Genesene (2G plus) für bestimmte Bereiche.
    • > 9: Länder können zusätzliche Maßnahmen ergreifen.
  • Eine aktuelle Übersicht des RKI mit Hospitalisierungsindex und weiteren COVID-19-Trends für Deutschland können Sie hier abrufen.
  • Bitte informieren Sie sich daher immer auch direkt vor Ort über die aktuell gültigen Corona-Regeln. Sie erreichen die Corona-Verordnungen aller 16 Bundesländer per Klick auf das jeweilige Bild des Landeswappens.
  • In allen Bundesländern sind die folgenden Tests als Nachweis zugelassen: Antigen-Schnelltest oder PCR-Test.
  • Für Selbsttests vor Ort gelten unterschiedliche Vorgaben.
  • Bitte überprüfen Sie, ob Ihr Landkreis oder Ihre Stadt abweichende Verordnungen festgelegt hat.
  • Setzen Sie sich im Zweifel mit dem DSSV oder Ihrem zuständigen Ordnungs- oder Gesundheitsamt in Verbindung.

Die Infektionszahlen steigen wieder deutlich, steht uns ein erneuter „Corona-Herbst“ und „Corona-Winter“ mit vielen Einschränkungen beim Sport bevor? Virolog:innen und Gesundheitsexpert:innen warnen eindringlich. Es gelte weiterhin, Hygieneregeln einzuhalten und Vorsicht walten zu lassen – denn einen erneuten Lockdown können wir nur gemeinsam verhindern

Wie lässt sich der Lockdown verhindern?

Vielleicht wird auch eine weitere Impfung nötig, um die zurückgewonnenen Freiheiten nicht wieder zu verlieren. Es bleibt zu hoffen, dass ein erneuter Lockdown vermieden werden kann. Dazu kann jede:r Einzelne seinen Beitrag leisten und so der Gemeinschaft helfen.

Corona-Regeln in Fitnessstudios

Welche Entscheidungen die Bundesländer zum Thema Studioöffnung und Corona-Regeln in den ersten Monaten des Jahres 2022 getroffen haben, finden Sie kurz und knapp in unserer alphabetischen Übersicht. Jeweils in vier mal vier Blöcken zusammengefasst: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin & Brandenburg – Bremen, Hamburg, Hessen & Mecklenburg-Vorpommern – Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz & Saarland sowie Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein & Thüringen.

Hinweis: Für die letzte Aktualisierung des Artikels siehe oben stehendes Artikeldatum (über dem Titel, bei den Autor:innennamen).

Baden-Württemberg

UPDATE (04.10.2022): In Baden-Württemberg wurden alle Einschränkungen abgeschafft.

Alle weiteren Details finden Sie bei den DSSV-Kolleg:innen in der baden-württembergischen Corona-Verordnung. Und in dieser Übersicht zu den 'Aktuellen Regelungen für den Sport im Land' des baden-württembergischen Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.

Bayern

UPDATE (28.10.2022): In den bayerischen Fitnessstudios gelten keine Einschränkungen mehr. Weitere Details finden Sie hier in der bayerischen Corona-Verordnung.

Berlin

UPDATE (27.10.2022): Berliner Fitnessstudios gibt es laut der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung keine Einschränkungen mehr. Die Studiobetreiber:innen können selbst entscheiden, ob in ihren Studios weiterhin eine Maske getragen werden soll.

Brandenburg

UPDATE (02.11.2022): Für die Sportausübung gelten keine Zutrittsbeschränkungen mehr. Details erfahren Sie in der aktuellen Corona-Verordnung für Brandenburg.

Rückblick: Fitnessstudios, Gymnastik-, Turn- und Sporthallen, Tanzstudios und vergleichbare Einrichtungen durften in Brandenburg seit 1. Juni 2021 wieder öffnen.


 

Bremen

UPDATE (30.05.2022): Derzeit gelten beim Sport keine Einschränkungen mehr.

Die aktuelle Corona-Verordnung haben wir hier verlinkt.

Rückblick: Bremer Fitnessstudios sowie öffentliche und private Sportanlagen durften am 31. Mai 2021 wieder öffnen.

Hamburg

UPDATE (25.11.2022): In Hamburg genügt für den Besuch von unter anderem Fitness- und Gesundheitsstudios, Sporthallen und körpernahe Dienstleistungen eine FFP2-Maske. Ansonsten sind alle Beschränkungen aufgehoben.

Zum 30. April 2022 entfällt auch die Maskenpflicht in Innenräumen und es erfolgen keine Zugangskontrollen mehr. Weitere Details erfahren Sie in der Corona-Verordnung.

Ab dem 26.11.2022 ist kein offizieller Test nach einem positiven Corona-Selbsttest notwendig. Nach einem positiven Test muss man sich aber weiterhin für fünf Tage isolieren.

Rückblick: Seit der Wiederöffnung der Hamburger Fitnessstudios am 1. Juni 2021 (am 4. Juni folgten Schwimmbäder und Thermen) gelten allgemeine Beschränkungen.

Hessen

UPDATE (16.08.2022): Seit dem 02. April 2022 entfallen Test- und Maskenplicht in den Studios. Es gibt nur eine Empfehlung zur Maskenpflicht in Innenräumen.

Weitere Informationen entnehmen Sie der aktuellen Corona-Schutzverordnung.

Mecklenburg-Vorpommern

UPDATE (28.06.2022): Laut aktueller Corona-Verordnung lockert Mecklenburg-Vorpommern seine Corona-Maßnahmen weiter: Unter anderem in Fitness- und Gesundheitsanlagen gilt seit, 14. April 2022, die 3G-Regel nicht mehr.

Rückblick: Seit 1. Juni 2021 war Sport für alle Altersgruppen in Fitnessstudios und Vereinen wieder möglich. Mit Wirkung zum 11. Juni 2021 wurde der Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport in allen Sportarten – auch mit Zuschauern – wieder erlaubt.


Niedersachsen

UPDATE (01.10.2022): In Niedersachsens Fitnessstudios gelten keine Zutrittsbeschränkungen mehr. Es gibt auch nur noch eine FFP2 Masken-Empfehlung.

Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte der niedersächsischen Corona-Verordnung.

Rückblick: Niedersachsens Fitnessstudios durften nach dem Lockdown ab einer Inzidenz U50 geöffnet und mit negativem Test besucht werden, Umkleideräume und Duschen mussten geschlossen bleiben. Bei einer Inzidenz unter 35 genügte ein Hygienekonzept.

Nordrhein-Westfalen

UPDATE (27.10.2022): NRW hat eine neue Coronaschutzverordnung und eine neue Corona-Test- und Quarantäneverordnung veröffentlicht. Darin sind auch alle Vorgaben für Fitness- und Gesundheitsstudios enthalten.

Rheinland-Pfalz

UPDATE (01.10.2022): In Rheinland-Pfalz gibt es keine Einschränkungen mehr für die Sportausübung – seit 1. Mai 2022 entfällt außerdem die Quarantäne für Kontaktpersonen – nach positivem Corona-Test dauert die Isolation im Regelfall nur noch fünf Tage.

Es wird empfohlen eine Maske zu tragen. Weitere Details zu den derzeitigen Regeln entnehmen Sie der Corona-Verordnung.

Rückblick: Beim Rehabilitationssport und Funktionstraining sowie bei Dienstleistungen, die aus medizinischen Gründen erbracht werden, aber keine ärztlichen Behandlungen darstellen, gilt für alle beteiligten Personen die Testpflicht. Für alle weiteren körpernahen Dienstleistungen gilt 3G. Minderjährige, die nicht geimpft oder genesen sind, benötigen hier einen Testnachweis.

Saarland

UPDATE (14.11.2022): Aktuell sieht die saarländische Corona-Verordnung (verlängert am 14.11. bis zum 9. Dezember 2022) für Fitnessstudios keine Einschränkungen mehr vor.

Bereits seit 8. Mai 2022 gelten im Saarland die bundesweit beschlossenen verkürzten Quarantäneregeln.


Sachsen

UPDATE (03.05.2022): Laut der aktuellen sächsischen Schutzverordnung gelten seit 1. Mai 2022 nur noch die sogenannten Basisschutzmaßnahmen. Für Fitnessstudios gibt es keine Sonderregelungen mehr. Lediglich den Mitarbeiter:innen muss zweimal in der Woche ein Testangebot gemacht werden.

Rückblick: Fitnessstudios in Sachsen mussten von Mitte November 2021 bis Mitte Januar 2022 für den Regelbetrieb geschlossen bleiben. In der Verordnung ist zudem eine Rückfalloption enthalten, die greift, sobald die Krankenhäuser überlastet sind oder die Inzidenz auf über 1.500 steigt.

Sachsen-Anhalt

UPDATE (27.04.2022): In Sachsen-Anhalt gelten in Sport- und Fitnessstudios keine Einschränkungen mehr. Weitere Details hier in der Corona-Verordnung.

Schleswig-Holstein

UPDATE (29.05.2022): Laut aktueller Corona-Schutz-Verordnung gelten in Schleswig-Holstein für die Sportausübung in geschlossenen Räumen keine Zutrittsbeschränkungen mehr.

Rückblick: In Schleswig-Holstein zuvor 2G plus, seit Mitte Januar 2022 durften nur geimpfte oder genesene Personen mit einem negativen Testnachweis Fitnessstudios, Trainingsräume und Sporthallen betreten.

Thüringen

UPDATE (03.05.2022): In Thüringen gelten laut aktueller Corona-Verordnung für Sport in Innenräumen keine Einschränkungen mehr

Zum 1. Mai 2022 wurde die Quarantäne für Corona-Infizierte verkürzt: Menschen, die mit dem Coronavirus infiziert sind, müssen demnach nur noch fünf Tage in Isolation. Bisher galt eine zehntägige Isolationspflicht, sie beginnt mit dem Zeitpunkt eines positiven Testergebnisses.

Bedingung für die verkürzte Quarantäne ist laut Gesundheitsministerium, dass Betroffene mindestens 48 Stunden symptomefrei waren. Ein Freitesten ist nicht mehr nötig; spätestens nach zehn Tagen endet die Isolation automatisch.

Rückblick: Am 1. Juni 2021 durften Thüringens Fitnessstudios inklusive Duschen und Umkleiden wieder öffnen. Ab einer Inzidenz von U50 durften auch Saunen betrieben werden. Voraussetzung für den Besuch im Studio war ein negatives Testergebnis und Kontaktverfolgung. Bei einer Inzidenz von U35 entfiel die Testpflicht.

Wann darf ich endlich wieder im Fitnessstudio trainieren? Diese Frage hatte monatelang nicht nur die mehr als zehn Millionen Mitglieder der fast 10.000 Fitness- und Gesundheitsanlagen in Deutschland, sondern auch deren Betreiber bewegt.

Rückblick: 1. und 2. Lockdown in der Fitness- und Gesundheitsbranche

1. Lockdown: März 2020 bis Mai/Juni 2020

Der erste Corona-Lockdown wurde am 16. März 2020 beschlossen und trat am 22. März 2020 in Kraft. Fitness- und Gesundheitsanlagen waren in Deutschland geschlossen.

Die gesamte Branche war angeschlagen und bliebt es auch weiterhin. Im Zeitraum zwischen dem 11. Mai 2020 und 8. Juni 2020 öffneten die Fitness- und Gesundheitsanlagen wieder, je nach Bundesland (eine genaue Übersicht zu den Öffnungsterminen 2020 finden Sie hier). Jedoch galten weiterhin strenge Abstands- und Hygieneregeln.

2. Lockdown: November 2020 bis Mai/Juni 2021

Aufgrund der immer schneller steigenden Infektionszahlen wurde am 02. November 2020 der sogenannte „Lockdown Light“ in Deutschland ausgerufen. Die Fitness- und Gesundheitsanlagen waren ab diesem Datum erneut geschlossen.

Die damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen sollten dabei helfen, die Infektionszahlen vor Weihnachten deutlich zu verringern, was im Endeffekt jedoch nicht gelang. Dies hatte zur Folge, dass die Maßnahmen weiter verschärft werden mussten – hin zu einem harten Lockdown.

Im Zeitraum zwischen dem 21. Mai 2021 und 07. Juni 2021 öffneten die Fitness- und Gesundheitsanlagen je nach Bundesland wieder.

Endlich durfte die gesamte Fitnessbranche wieder durchstarten – auch wenn es wie nach dem ersten Corona-Lockdown zunächst sehr kleine Schritte waren und es erneut diverse Auflagen zu beachten galt.

Zugangsbeschränkungen und regionale Lockdowns: August 2021 bis März 2022

Seit dem 23. August 2021 galten in Deutschland bundesweite Zugangsbeschränkungen für Fitness- und Gesundheitsanlagen. Diese wurden je nach Bundesland sukzessiv verschärft und in drei Stufen unterteilt:

  • 3G-Regel: Vollständig Geimpfte und Genesene erhalten Zugang ODER Personen mit tagesaktuellem Corona-Test erhalten Zugang.
  • 2G-Regel: Nur vollständig Geimpfte und Genesene erhalten Zugang, tagesaktueller Corona-Test optional.
  • 2G-Plus-Regel: Nur vollständig Geimpfte und Genesene MIT einem tagesaktuelle Corona-Test erhalten Zugang.

Zudem galt im Bundesland Sachsen ein erneuter Lockdown für Fitness- und Gesundheitsanlagen im Zeitraum vom 08. November 2021 bis 14. Januar 2022.

Die Zugangsbeschränkungen (3G, 2G und 2G plus) wurden von den Bundesländern ab Januar 2022 sukzessiv gelockert und sind am 31. März 2022 weitestgehend entfallen.

Weitere aktuelle Corona-Meldungen

In unserem Corona-Update erhalten Sie weitergehende Informationen und allgemeingültige Entscheidungen, die von Relevanz für die Fitness- und Gesundheitsbranche in der gesamten DACH-Region sind. Das Corona-Update wird ebenso wie diese Bundesländer-Übersicht bei Bedarf regelmäßig aktualisiert. Hier klicken und Sie gelangen direkt zu den aktuellsten Meldungen unseres Corona-Updates.