Fitness, Gesundheit, Markt | Autor/in: David Köndgen & Florian Schmidt |

Corona-Wochen-Update November 2021 | Wieder mehr Einschränkungen für Fitnessstudios

Corona, Impfungen, Sport, Gesundheit, Training und Prävention im Fokus: Welche aktuellen Entwicklungen ergeben sich in der Pandemie und welche Regeln legt die Politik als Reaktion darauf fest? Das Corona-Wochen-Update liefert eine Übersicht: Nachfolgend die Informationen für die Kalenderwochen 44 bis 48 (November 2021).

2G oder 3G – das ist hier die Frage: Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete oder nur die ersten beiden Gruppen? In dieser Liste erhalten Sie die Antwort.

Hinweis: Dieser zweite Teil des Corona-Updates befasst sich mit den Corona-News für November 2021 (Kalenderwochen 44-48). Ältere Informationen (KW 35-43 bzw. September und Oktober 2021) finden Sie direkt hier in Teil 1 unseres Corona-Wochen-Updates.

Zum aktuellen und regelmäßig aktualisierten Corona-Update gelangen Sie über diesen Link.


Kalenderwoche 48 (29.11.-30.11.2021):

Nächstes Treffen am Donnerstag

Bereits am Donnerstag, 2. Dezember, wollen sich Bund und Länder zu erneuten Beratungen treffen. Erste Ergebnisse des Krisentreffens am 30. November sind unter anderem, dass die SPD will beim neuen Infektionsschutzgesetz nachschärfen will und Nordrhein-Westfalen wohl Clubs und Bars in den Lockdown schicken wird.

Krisenrunde zu schärferen Maßnahmen

Noch-Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihr designierter Nachfolger Olaf Scholz beraten am 30. November um 13 Uhr telefonisch in einer Krisenrunde mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer über eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen. Gründe dafür sind die weiterhin hohen Infektionszahlen und die neue Omikron-Variante. Weitere Information dazu finden Sie hier.

NRW: Neue Anti-Corona-Maßnahmen

Nordrhein-Westfalen bereitet offenbar eine weitere Verschärfungen seiner Anti-Corona-Maßnahmen vor. Aus Regierungskreisen erfuhr die Deutsche Presse-Agentur dpa, dass das Landeskabinett am Dienstag, 30. November, über weitere Einschränkungen beraten will. Deren Ziel: Kontakte zu reduzieren.

Kalenderwoche 47 (22.-28.11.2021):

Neue Virusvariante bereitet Sorgen

Aktuell untersucht die WHO die Gefährlichkeit der neuen Corona-Variante B.1.1.529 und ob sie diese als „interessante“ oder „besorgniserregende Variante“ einstufen wird. Dafür hat die Weltgesundheitsorganisation ein Expertentreffen einberufen.

Unterdessen gehen die Debatten über weitere Anti-Corona-Maßnahmen in Deutschland weiter, auch einen erneuten Lockdown wollen einige Politiker wegen der hohen Fallzahlen nicht mehr ausschließen.

Trauriger Rekord für Sachsen

Der Freistaat Sachsen ist das erste Bundesland mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 1.000. Das Robert Koch-Institut (RKI) meldete am 25. November 2021 einen Wert von 1074,6. Die Impfquote im Bundesland liegt bei 57,9 Prozent, damit ist Sachsen abgeschlagenes Schlusslicht der Impftabelle (Quelle: Impfdashboard, Stand: 25. November 2021, 9:08 Uhr).

LSB rät zur Corona-Impfung

Der Landessportbund Berlin (LSB) empfielt Sportlern, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Gegenüber der Nachrichtenagentur dpa sagte deren Präsident Thomas Härtel: „Wenn wir unseren Sport wieder uneingeschränkt ausüben und erleben wollen, müssen wir ein fast vollständiges Schließen der Impflücken erreichen“.

2G, 2G plus & Ausgangssperre

In den meisten Bundesländern gilt aufgrund der steigenden Infektionszahlen inzwischen die 2G- oder 2G plus-Regelung. Auch Geimpfte benötigen dann einen negativen Corona-Test. In Thüringen gilt überdies eine nächtliche Ausgangssperre für Ungeimpfte von 22 bis 5 Uhr.

Die Grundlage der verschärften Anti-Corona-Maßnahmen bildet das neue Infektionsschutzgesetz, das am Mittwoch, 24. November, in Kraft getreten ist.

Hier finden Sie einen Überblick zu den aktuellen Verordnungen in jedem einzelnen Bundesland.

Strengere Corona-Regeln in Bayern

Auch das bayerische Kabinett hat wegen weiter steigender Corona-Zahlen harte Anti-Corona-Maßnahmen beschlossen, die nach Zustimmung des Landtags ab Mittwoch, 24. November, gelten sollen.

Unter anderem enthalten sind strikte Kontaktbeschränkungen auf maximal fünf Personen aus zwei Haushalten für Ungeimpfte. Bars, Clubs und Diskotheken müssen schließen, Restaurants ab 22 Uhr ebenfalls. Bei Kultur- und Sportveranstaltungen darf nur noch ein Viertel der Kapazität mit Zuschauern besetzt werden. Außerdem soll fast flächendeckend 2G gelten, in vielen Bereichen sogar 2G plus.

2G auch bei Sport im Freien?

Brandenburg erwägt indes, auch für Freiluftsport auf 2G zu setzen. Über eine Einführung soll das Landeskabinett noch am Dienstag, 23. November, entscheiden. Die Änderung könnte am Mittwoch in Kraft treten und würde bis 15. Dezember 2021 gelten. Sportanlagen-Betreiber müssten auf die 2G-Regel hinweisen, gleichzeitig würden Abstandsregeln und Maskenpflicht wegfallen.

Bundespräsident unterschreibt Infektionsschutzgesetz

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das vergangene Woche von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Infektionsschutzgesetz mit den neuen Corona-Regeln unterschrieben. Das hat das Bundespräsidialamt in Berlin auf Anfrage mitgeteilt. Nun fehlt lediglich noch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, damit es am Folgetag in Kraft treten kann – es wird damit gerechnet, dass dies am Mittwoch, 24. November 2021 der Fall sein wird.

FAQ zum neuen Infektionsschutzgesetz

Was gilt nach dem neuen Infektionsschutzgesetz für Fitnessstudios? Die Kollegen des DSSV haben dazu einen Artikel mit FAQs erstellt. Sie erreichen ihn via Mitglieder-Login hier. Bei weiteren Fragen können Sie außerdem die DSSV-Geschäftsstelle kontaktieren.

Sachsen: Fitnessstudios müssen schließen

Teil-Lockdown in Sachsen: Wegen der extrem hohen Infektionszahlen und der geringen Impfquote hat der Freistaat seine Anti-Corona-Maßnahmen verschärft. Fitnessstudios, Freizeiteinrichtungen, Bars und Clubs dürfen ab sofort nicht mehr öffnen. Darüber hinaus gilt ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 1.000 für ungeimpfte Menschen von 22 bis 6 Uhr eine Ausgangssperre.

Kalenderwoche 46 (15.-21.11.2021):

Bayern vor Lockdown light

Der Freistaat Bayern will seine Anti-Corona-Maßnahmen drastisch verschärfen: Den 'Lockdown light' hat Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nach Beratungen seiner Koalition angekündigt. Demnach sollen sämtliche Clubs, Bars und Diskotheken für drei Wochen schließen und Weihnachtsmärkte 2021 ausfallen.

Landkreise mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 1.000 treffen die Pläne der bayerischen Landesregierung besonders hart. Über sie werde ein vollständiger Lockdown verhängt: „Hier muss alles geschlossen werden“, kündigte Söder an. Davon ausgenommen werde der Einzelhandel, Schulen und Kitas.

Bundesrat billigt Ampel-Gesetz

Trotz der Kritik einiger unionsgeführter Bundesländer hat das neue Infektionsschutzgesetz nach dem Bundestag nun auch den Bundesrat passiert. Die Länderkammer votierte einstimmig für die von SPD, Grünen und FDP vorgelegten neuen Corona-Regeln. Dies teilte Bundesratspräsident Bodo Ramelow (Die Linke) am späten Vormittag des 19. November 2021 mit.

Reaktion der Fitnessketten auf 2G

Wie fallen die Reaktionen in der Fitnessbranche auf die neuen Corona-Regeln aus? Der DSSV – Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheitsanlagen empfiehlt, ungeimpften Mitglieder eine beitragsfreie Ruhezeit anzubieten, da dies aktuell die fairste und rechtssicherste Vereinbarung darstelle. DSSV-Mitglieder können sich hier Musterschreiben herunterladen.

Exakt so handhabt es auch die Fitnesskette McFIT, sie bietet ungeimpften Mitgliedern an, ihre Verträge während die 2G-Regel gilt zu pausieren. Darüber hinaus werde ein Konzept für ein kostenfreies Online-Training mit digitaler Anleitung für McFIT-Mitglieder erarbeitet.

Nach DSSV-Angaben bestehe derzeit kein außerordentliches Kündigungsrecht aufgrund von 3G Plus oder 2G. Rechtskräftige Urteile dazu liegen jedoch noch nicht vor.

MPK-Beschluss neue Corona-Regeln

Im Kampf gegen die Pandemie haben sich die Bundesländer gemeinsam mit der Kanzlerin auf bundeseinheitliche Maßnahmen geeinigt. Die wichtigste davon ist eine Verständigung auf drei Schwellenwerte für die Hospitalisierungsrate: über 3 gilt flächendeckend 2G, über 6 sogar 2G plus für bestimmte Bereiche und über 9 können die Länder zusätzliche Einschränkungen festlegen.


Beschluss Bund-Länder-Treffen als pdf


Der MPK-Beschluss enthält auch die im neuen Infektionsschutzgesetz vorgesehene 3G-Regel am Arbeitsplatz und im Nah- und Fernverkehr. Außerdem fordern die Ministerpräsidenten eine Impfpflicht für die Bereiche Medizin und Pflege.


RKI-Übersicht COVID-19-Trends Deutschland


Vereinbart wurde darüber hinaus – CDU-geführte Länder (insbesondere NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU)) hatten zuvor gedroht, das geplante Gesetz im Bundesrat zu blockieren – auch eine Überprüfung der neuen Corona-Regeln beim nächsen Bund-Länder-Treffen am 9. Dezember 2021 vorzunehmen.

Neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet

Der Bundestag hat mit der Mehrheit der Ampel-Parteien das neue Infektionsschutzgesetz gebilligt. Darin enthalten ist unter anderem die Einführung einer 3G-Regel am Arbeitsplatz und im ÖPNV. Mit der Gesetzesänderung läuft auch die epidemische Notlage aus. Weitere Details direkt hier bei tagesschau.de lesen.

Mehrheit für Verlängerung der Ü-Hilfe

Eine Mehrheit der Bundesländer und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sprechen sich für eine Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus für Unternehmen aus.

In einer Abfrage hätten sich bis auf Schleswig-Holstein und Brandenburg alle Länder dafür ausgesprochen, das Corona-Hilfsprogramm der Regierung bis 31. März 2022 zu verlängern. Andernfalls würde es zum Jahresende 2021 auslaufen.

Weitere Infos finden Sie in unserem Artikel „Update-Finanzhilfen“.

Beschlussvorlage zur MPK

Am 18.11.2021 fand eine weitere Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) statt. Angesichts der hohen Corona-Zahlen sieht die aktuelle Beschlussvorlage unter anderem Lockdowns, flächendeckende 2G-Regeln, 3G im Nah- und Fernverkehr, Homeoffice-Pflicht sowie eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen vor.

Hier gelangen Sie zur vollständigen Beschlussvorlage.

NRW: 2G im Freizeitbereich

In Nordrhein-Westfalen gilt ab Montag, 22. November 2021, im gesamten Freizeitbereich die 2G-Regel. Das hat Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) angekündigt. Die schwarz-gelbe Landesregierung hat sich wegen der weiter steigenden Infektionszahlen nun doch zu diesem Schritt entschlossen.

FitnessConnected 2021: 2G & FFP2-Maskenpflicht

Die B2B-Fachmesse FitnessConnected findet wie geplant vom 18. bis 20. November 2021 auf der Messe München statt. Es gilt ein umfassendes Hygienekonzept und 2G sowie eine FFP2-Maskenpflicht für Besucher und Aussteller. Weitere Details haben wir in unserem Artikel 'Trotz vierter Welle' für Sie zusammengefasst.

Corona-Regeln in Hamburg: 2G im Studio

Auf der Hamburger Landespressekonferenz wurde bekannt, dass in der Hansestadt ab Samstag, 20. November 2021, verschärfte Corona-Regeln gelten werden. Wie der erste Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) mitteilte, werde die 2G-Regel auf alle Bereiche ausgeweitet, „wo die Infektionsgefahr einfach höher ist“.

Dazu gehören auch Fitnessstudios bzw. Sport in geschlossenen Räumen und körpernahe Dienstleistungen (Ausnahmen: medizinische Behandlungen und Frisöre). Außerdem von der 2G-Pflicht betroffen sein werden Restaurants, Clubs und Bars, Theater und Kinos, Freizeit-Chöre und Orchester.

Luca-App: Fitnessstudios keine Hotspots

Bars und Clubs sind für fast drei Viertel aller Corona-Warnungen via Luca-App verantwortlich und mit 49,1 Prozent (Clubs) bzw. 23,2 Prozent (Bars) die maßgeblichen Infektionstreiber.

Erheblich weniger Warnungen entfallen hingegen auf die Bereiche Sport (0,8 Prozent) – darunter Fitnessstudios – und Spas oder Schwimmbäder (0,6 Prozent), sie stellen also keine Corona-Hotspots dar.

Auf ähnlich geringe Werte kommen Kultureinrichtungen (darunter Theater und Museen) mit 0,9 Prozent, der Einzelhandel (1,0 Prozent) und Kinos (1,7 Prozent). Auch Restaurantbesuche (10,9 Prozent), Events und Festivals (rund 9 Prozent) spielten eine eher untergeordnete Rolle für Corona-Warnungen.

Für die anonymisierte Auswertung wurden mehr als 181.000 Warnhinweise der Luca-App und Anrufe der Gesundheitsämter bei App-Nutzern analysiert.

Bürgertestung in NRW

Nordrhein-Westfalen hat eine neue Corona-Test- und Quarantäneverordnung, die am 13. November 2021 in Kraft getreten ist. Es gibt nun wieder kostenfreie Corona-Tests im Rahmen der sogenannten Bürgertestung – das Angebot gilt für Geimpfte und Ungeimpfte gleichermaßen.

Wörtlich heißt es darin „asymptomatische Personen haben im Rahmen der Verfügbarkeit Anspruch auf kostenlose Testung mindestens einmal pro Woche mittels Coronaschnelltest (PoC-Antigen-Test)“. Die Corona-Verordnung für NRW haben wir hier für Sie verlinkt.


 

Kalenderwoche 45 (08.-14.11.2021):

Unklare Testanforderungen in Bayern

Durch die Änderung der Corona-Verordnung gab es in Bayern auch eine Neuregelung bei den Corona-Testanforderungen (wir berichteten). Fitness- und Gesundheitsanlagen wurden hier jedoch nicht erwähnt.

Der DSSV setzt sich aktuell beim zuständigen bayerischen Staatsministerium für eine Klärung des Sachverhalts ein. Sobald wir neue Informationen erhalten haben, erfahren Sie es hier im Corona-Update.

„2G-Lockdown trotz Frischluft“

Die Premiumfitnesskette PRIME TIME fitness fordert unterdessen wegen der 2G-Regel eine Ausnahmeregelung für ihre drei Studios in München. Begründung: Das Unternehmen habe in hochwertige Luftfilter investiert, damit auch Indoor bei Luftqualität wie von Frischluft trainiert werden könne, nun aufgrund von 2G einen Teil ihrer Mitglieder ausschließen zu müssen sei nicht hinnehmbar und spricht in einer Mitteilung von einem „2G Lockdown trotz Frischluft“.

Brandenburg: 3G oder optional 2G

Brandenburgische Fitnessstudios dürfen auch weiterhin unter 3G-Regeln öffnen. Für Kontaktsport oder in Saunen gilt jedoch verbindlich 2G.

2G in Berliner Fitnessstudios

In Berlin gelten ab 15. November 2021 neue Corona-Regeln: Darunter etwa die 2G-Bedingung bei der Sportausübung in gedeckten Sportanlagen, also unter anderem Fitnessstudios. Selbiges gilt auch für Saunen, Thermen und ähnliche Einrichtungen.

In Bayern gelten neue Corona-Regeln

Im Freistaat Bayern traten die neuen Corona-Regeln am 10. November 2021 in Kraft (vgl. Absatz 'Rote Corona-Ampel in Bayern'). Für minderjährige Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, gilt: Sie dürfen in allen Ampelstufen in die Fitnessstudios.

Derzeit ist noch unklar, ob ungeimpfte oder nicht genesene Mitarbeiter statt zweimal wöchentlich mit einem PCR-Test alternativ täglich auch mit Schnelltests getestet werden dürfen.

PCR-Test fürs Fitnesstraining

In Hessen gilt in Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen weiterhin 3G, in Innenräumen dürfen sich also ausschließlich Personen mit Negativnachweis (Hinweis: nur PCR-Tests) aufhalten und ein Abstands- und Hygienekonzept vorliegt.

Auch im Rahmen der Berufsausübung mit Personenkontakt gilt für Personen ohne Impf- oder Genesungsnachweis eine Testnachweispflicht (zweimal pro Woche, Antigen-Schnelltest ausreichend). Die neuen Regeln treten am 11. November 2021 in Kraft.

Neue Corona-Regeln auch in Niedersachsen

Nun steigt auch Niedersachsen schrittweise auf 2G um. Die niedersächsische Landesregierung hat die Corona-Verordnung um vier Wochen verlängert; in einigen Bereichen wird der Zugang auf vollständig geimpfte und genesene Personen bereits ab Warnstufe 1 beschränkt, außerdem wurden die Testvorgaben verschärft. Die neuen Corona-Regeln gelten ab 11. November 2021.

Rote Corona-Ampel in Bayern

Die Krankenhaus-Ampel in Bayern ist am Dienstag, 9. November 2021, auf Rot gesprungen und damit die höchste Alarmstufe des bayerischen Gesundheitsministeriums. Wie dieses auf seiner Website mitteilte, wurde der Grenzwert für Corona-Patienten auf Intensivstationen überschritten.

Dadurch werden die Zutritts- und Testregeln bayernweit deutlich verschärft. Etwa unterliegen Fitnessstudios, Sport- und Kulturveranstaltungen nun der 2G-Regel. Für Restaurantbesuche und körpernahe Dienstleistungen gilt weiterhin 3G plus, am Arbeitsplatz, in Hochschulen und Bibliotheken 3G.

Corona-Neuinfektionen: 2G in Sachsen

In Sachsen gilt ab sofort das 2G-Modell. Davon ausgenommen sind Angestellte, sie müssen jedoch alle 24 Stunden einen negativen Testnachweis erbringen, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind.

Kalenderwoche 44 (01.-07.11.2021):

Gültigkeit der Corona-Tests

Baden-Württemberg hat seit 5. November 2021 eine geänderte Corona-Verordnung für den Sport. Demnach gilt, dass Corona-Tests von nicht-immunisierten Beschäftigten, ehrenamtlich und selbstständig Tätigen wie etwa Trainern und Übungsleitern, in der Einrichtung unter Beobachtung durchgeführt werden müssen oder alternativ von einer zugelassenen Teststelle stammen. Häusliche Tests reichen nicht aus.

Sachsen ruft Vorwarnstufe aus

Im Freitstaat Sachsen gilt ab sofort die sogenannte Vorwarnstufe. Das bedeutet etwa, dass bei Zusammenkünften im öffentlichen und privaten Raum nur noch maximal zehn Personen anwesend sein dürfen.

Bayern verschärft Corona-Regeln

Der Freistaat Bayern hat am 3. November 2021 im Kampf gegen die gestiegenen Corona-Infektionszahlen seine Krankenhaus-Ampel neu definiert.

Gemäß der neuen Richtlinien springt die Ampel auf Gelb, wenn landesweit 450 Intensivbetten belegt sind, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nach einer Kabinettssitzung gegenüber FOCUS Online. Rot zeigt die neue Ampel, wenn landesweit 600 Intensivbetten belegt sind.


 


Bereits bei Stufe Gelb treten zusätzlich folgende Schutzmaßnahmen in Kraft:  So wird auf FFP2-Masken umgestellt. Wo bisher die 3G-Regel galt – also Einlass nur für Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete, gilt dann die 3G-plus-Regel (PCR-Test statt Schnelltest).

Wo zuvor 3G-plus galt, gilt dann 2G (geimpft, genesen). Ausgenommen bleiben der Einzelhandel und der Nahverkehr.

Springt die Ampel auf Rot, gilt etwa auch die 3G-Regel am Arbeitsplatz und die 2G-Regel wird deutlich ausgeweitet. Die Regelungen einer roten Krankenhaus-Ampel gelten auch für Hotspots, in denen eine Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 300 und eine Intensivbetten-Auslastung von mehr als 80 Prozent vorliegt.

Neue Warnstufe: Baden-Württemberg verschärft Corona-Regeln

In Baden-Württemberg gilt ab dem 3. November 2021 erstmals die Corona-Warnstufe, weil die Zahl der Covid-19-Patienten in den Intensivstationen dort zuletzt stetig angestiegen ist und am zweiten Tag in Folge den Richtwert von 250 Covid-19-Patienten überschritten hatte. Damit gelten wieder strengere Regeln – vor allem für Ungeimpfte.

Auf nicht vollständig geimpfte sowie nicht genesene Personen kommen deshalb weitere Einschränkungen zu. In Innenbereichen haben sie weitgehend nur noch Zutritt mit einem negativen PCR-Test. Das betrifft etwa Veranstaltungen, den Restaurant-, Messe- oder Kinobesuch, aber auch den Sport in geschlossenen Räumen.

Ungeimpft: Testpflicht auch im Freien

Ausgenommen von der PCR-Testpflicht sind beispielsweise Schwangere und Stillende. Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Bislang reichte hier ein negativer Antigenschnelltest aus. Letzterer ist für Ungeimpfte nun auch im Freien, beispielsweise bei öffentlichen Veranstaltungen, vorgeschrieben.

Privat darf sich ein Haushalt nur noch mit fünf weiteren Personen treffen – ausgenommen sind Geimpfte, Genesene und Personen unter 18 Jahren.

Die verschärften Regeln gelten solange, bis der Warnwert von 250 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen wieder unterschritten wird.

Corona-News der vergangenen Monate

Mehr: Corona-Wochen-Update (Teil 1): Monatsüberblick September und Oktober (KW 35-43)

 

Bundesländer-Liste Corona-Verordnungen

Unsere Liste der Bundesländer wird ebenso wie dieses Corona-Update bei Bedarf regelmäßig aktualisiert. Hier geht's direkt zur Bundesländer-Liste plus Corona-Verordnungen. Oder Sie klicken einfach auf obenstehendes Bild.