DSSV und Experten Allianz klagen beim Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgericht Stuttgart

Nein zur Schließung! Ein Studiobetreiber aus Stuttgart leitet unterstützt durch DSSV und Experten Allianz juristische Schritte gegen das Betriebsverbot ein.
Lesezeit: 2 Minuten
Verfassungsklage gegen Betriebsverbot von Fitnessstudios: DSSV und Experten Allianz unterstützen Betreiber bei juristischen Schritten.
Verfassungsklage gegen Betriebsverbot von Fitnessstudios: DSSV und Experten Allianz unterstützen Betreiber bei juristischen Schritten.
Mit Unterstützung des DSSV und der Experten Allianz hat der Betreiber eines Stuttgarter Fitnessstudios juristische Schritte gegen das Betriebsverbot eingeleitet. Klage wurde sowohl beim Bundesverfassungsgericht als auch beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht.

Der DSSV – Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen und die Experten Allianz für Gesundheit unterstützen die Klagen eines Fitnessstudios gemeinsam juristisch und finanziell


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Trotz massiver Lobby- und Aufklärungsarbeit von DSSV und Experten Allianz ist die Bundesregierung nicht bereit, dem Fitness- und Gesundheitstraining den Stellenwert in der Gesellschaft einzuräumen, der dessen Leistungen entspricht.


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DSSV und Experten Allianz ziehen deshalb jetzt die Notbremse und reichen zwei Klageschriften vor unterschiedlichen Gerichten ein. Ausgehend von einem DSSV-Mitgliedsbetrieb in Baden-Württemberg wurden nun die folgenden rechtlichen Schritte eingeleitet.


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Vor dem Verwaltungsgericht in Stuttgart soll auf der Basis der geltenden Rechtslage nach § 28b Abs.1 Ziff.6 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) die Öffnung des Fitnessstudios zu Gunsten des Individualsports erzwungen werden.

Mit der Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird sowohl die im Infektionsschutzgesetz geregelte Schließung aufgrund der Inzidenzwerte – gem. § 28b Abs.1 Ziff. 3 IfSG – als auch das Verbot des Individualsports im Fitnessstudio nach § 28b Abs. 1 Ziff.6 IfSG angegriffen.

DSSV und Experten Allianz sind sich sicher, dass diese beiden Klagen dazu führen werden, dass Fitnessstudios nicht weiter benachteiligt werden.


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