Gesundheit, Markt, Anzeige | Autor/in: fM Redaktion |

i-body connect wireless | therapie LEIPZIG | Medizinproduktebetreiberverordnung

miha bodytec informiert Sie über aktuelle Themen des EMS-Geräteherstellers: Sie können den Stand von miha bodytec auf der therapie LEIPZIG besuchen. Die neue i-body connect wireless ist erhältlich. EMS-Geräte werden als Medizinprodukte eingestuft und fallen unter die Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV).

Kabellose Stimulation als Medizinprodukt

Mit der neuen Stimulationseinheit i-body connect wireless erhöhen Sie die Flexibilität in der 1:1 Anwendung. Sie ermöglicht die kabellose Anbindung der miha bodytec II medical EMS-Geräte an das i-body Elektrodensystem. (Auch interessant: 'Ganzkörper-EMS aus Deutschland')

Als geprüftes Medizinprodukt entspricht sie allen regulatorischen Anforderungen, die für ein funkbetriebenes Gerät. (RED, FCC). i-body connect wireless, 'Made in Germany', ist ab sofort verfügbar.


miha bodytec auf der therapie LEIPZIG

Erleben Sie Medizinische EMS auf der therapie LEIPZIG, der Fachmesse für Therapie, medizinische Rehabilitation und Prävention. miha bodytec informiert Sie vom 4. bis 6. Mai 2023 über Produktneuheiten, Anwendungsbereiche der Medizinischen EMS und Umsetzungsmöglichkeiten in Ihrer Einrichtung. Sie finden miha bodytec in Halle 1, an Stand G06. (Lesen Sie auch: 'miha bodytec auf der TheraPro in Stuttgart')

Jan Erik Grell, Uwe Konscholke, Burkhard M. Peters, Dietmar Seufzer, Benjamin Steinhilber und Dr. Lothar Tzschoppe geben Ihnen einen Einblick in den vielseitigen Nutzen für Betreiber, Therapeut und Patient, Abrechnungsmöglichkeiten mit Kostenträgern und Selbstzahlern und der Integration und Umsetzung im täglichen Praxisablauf.

Beratungstermin buchen

Vereinbaren Sie hier einen Beratungstermin für ein kompetentes Messegespräch ohne Wartezeit. Bei allen Terminreservierungen übernimmt miha bodytec die Eintrittskosten für Sie und Ihr Team. Einen entsprechenden Gutscheincode erhalten Sie nach der Buchung.


Faktencheck EMS-Training

Der Zweck eines EMS-Gerätes ist die Erzeugung und Anwendung elektrischer Energie zur unmittelbaren Beeinflussung der Funktion von Nerven und/oder Muskeln. Daher fallen Muskelstimulatoren und Reizstromgeräte unter die Anlage 1 der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) und sind damit vom Anwendungsbereich des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) erfasst.

Dort steht in §2 Nr.2

„Dieses Gesetz gilt für das Anwenden, Betreiben und Instandhalten von Produkten […] die mit der Zweckbestimmung eines Medizinproduktes im Sinne der Anlage 1 der Medizinproduktebetreiberverordnung eingesetzt werden.“

EMS-Geräte sind damit als Medizinprodukte einzustufen, unabhängig von der Anwendung und daher auch bei EMS-Anbietern, die eine präventiv-, fitness- oder allgemein gesundheitsorientierte Ausrichtung haben. Deshalb müssen EMS-Geräte vom Hersteller auch immer als Medizinprodukte in gekennzeichnet werden.

Außerdem müssen beim Betrieb der Geräte die Vorgaben der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) beachtet werden.

Mehr zum Thema: 'Simon Decker im EMS-Ausschuss'