Folgen und Tipps für die Fitnessbranche: DSSV klärt über Faire-Verbraucherverträge-Gesetz auf
Mehr Verbraucherschutz: Dieses Ziel verfolgt die Bundesregierung mit ihrem Gesetz für faire Verbraucherverträge. Nachdem es kürzlich sowohl Bundestag als auch Bundesrat passiert hatte, wurde es nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und ist damit in Kraft getreten. Für die neuen Regeln gilt jedoch eine mehrmonatigen Übergangsfrist. Wir fassen die wichtigsten Änderungen des Faire-Verbraucherverträge-Gesetzes zusammen. Der DSSV plant am 9. September 2021 ein Online-Seminar zum Thema.
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Die wichtigsten Fakten in Kürze:
- Gesetz für faire Verbraucherverträge wurde am 17. August 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
- Für alle Verträge, die vor dem 1. März 2022 geschlossen werden, gelten die derzeitigen Regelungen, danach müssen alle neu geschlossenen Verträge an das neue Gesetz angepasst werden.
- Eine Erstlaufzeit von maximal zwei Jahren bleibt weiterhin zulässig, für nach dem 1. März 2022 geschlossene Verträge gilt: eine Verlängerung ist nur noch auf 'unbestimmte Zeit' zulässig, währenddessen sind sie monatlich kündbar.
- Für Online-Verträge ist ab 1. Juli 2022 ein sogenannter 'Kündigungsbutton' verpflichtend, Betreiber müssen ihren Mitgliedern aber keine Kündigungshinweise geben.
- Für Studiobetreiber, welche die derzeitige Vertragsregelung präferieren, empfiehlt es sich noch möglichst viele Vertragsabschlüsse vor dem 1. März 2022 zu generieren.
- DSSV-Rechtsexperten geben Auskunft zu weiteren Fragen und planen ein Online-Seminar am 9. September 2021.
Los geht's! Die Hintergründe und Detailinformationen:
Um ein konkretes Datum für die Umsetzung des bereits Ende Juni beschlossenen 'Gesetzes für faire Verbraucherverträge' festzusetzen, fehlte bislang die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
Das hat der Gesetzgeber am 17. August 2021 nachgeholt und damit steht nun auch das Datum für die notwendigen Änderungen der Mitgliederverträge fest: Ab 1. März 2022 müssen alle neu geschlossenen Verträge an das neue Gesetz angepasst werden.
Das Gesetz hat auch für Fitnessstudiobetreiber weitreichende Auswirkungen, da insbesondere die gesetzlich zulässigen Laufzeiten und Kündigungsfristen erheblich geändert werden müssen und für online abgeschlossene Verträge ein 'Kündigungsbutton' ab 1. Juli 2022 verpflichtend wird.
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Derzeit regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Bezug auf Dauerschuldverhältnisse, worunter auch Fitnessstudioverträge fallen, dass eine Erstlaufzeit von maximal zwei Jahren zulässig ist und die stillschweigende Verlängerung höchstens jeweils weitere zwölf Monate betragen darf. Die maximal zulässige Kündigungsfrist beträgt noch drei Monate.
Änderung ab 1. März 2022
Mit dem nunmehr von Bundestag und Bundesrat beschlossenen 'Gesetz für faire Verbraucherverträge' ändert sich an der möglichen Erstlaufzeit von 24 Monaten zwar nichts, jedoch ist eine Verlängerung nur noch auf 'unbestimmte Zeit' zulässig. Währenddessen kann der Vertrag jederzeit mit der Frist von einem Monat gekündigt werden, anstatt derzeit drei Monaten.
Der DSSV stellt seinen Mitgliedern im internen Bereich Musterverträge mit allen notwendigen Anpassungen zum 01. März 2022 zur Verfügung stellen.
Jetzt anhören: 'Branchen-Gespräch im Podcast'
25% Preisregelung & Hinweis auf Kündigungdrecht vom Tisch
Noch in den Gesetzesentwürfen gab es angedachte Modelle, wonach weiterhin Zweijahresverträge angeboten werden durften. Dies sollte aber nur gelten, wenn auch immer eine einjährige Laufzeit möglich ist und der Preisunterschied zwischen diesen beiden Verträgen maximal 25 Prozent beträgt.
Auch war zunächst angedacht, weiterhin eine Verlängerung von jeweils einem Jahr zuzulassen unter der Bedingung, dass der Verbraucher rechtzeitig durch das Studio auf sein Kündigungsrecht hingewiesen wird. Derartige Konstrukte sind aber alle vom Tisch.
Weitere wichtige Informationen zum 'Gesetz für faire Verbraucherverträge' können Sie hier auf der Website der Bundesregierung nachlesen.
Lesen Sie auch: 'Digitalisierungsimpulse für Fitnessstudios'
Einen ausführlichen Artikel zum neuen Gesetz und dessen Auswirkungen auf unsere Branche lesen Sie in Ausgabe 05/2021 der fitness MANAGEMENT international (fMi), verpassen Sie diese wichtigen Hintergrundinformationen nicht und abonniern Sie die fMi direkt hier.
Beratungsangebote zum Faire-Verbraucherverträge-Gesetz
Darüber hinaus bleiben die Rechtsexperten des DSSV für Sie weiter am Ball und informieren Sie und die Mitgliedsbetriebe über alle künftigen Anpassungen am Faire-Verbraucherverträge-Gesetz.
Fragen? DSSV berät und plant Online-Seminar
Sie haben Fragen? Nützliche rechtliche Hilfestellungen für Studiobetreiber erhalten Sie direkt hier bei den Juristinnen der DSSV-Rechtsberatung. Sollten Sie weitere Informationen aus anderen Themenbereichen benötigen, unterstützen Sie die DSSV-Fachexperten.
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