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'Corona-Digitalschub': Mehr Fitnessstudios bieten Vertragsabschlüsse via Internet an

Die Vorteile eines Onlinevertrages sind vielfältig, sowohl für das zukünftige Mitglied als auch für das Studio. Das Mitglied kann in Ruhe den Vertrag prüfen und sich für eine der vorgegebenen Varianten entscheiden, das Studio profitiert nicht nur von der Arbeitserleichterung, sondern auch vom papierlosen Büro. Natürlich können Verträge auch weiterhin im Studio vereinbart werden, dann eben auf dem Tablet oder auf Papier.

Online-Verträge richtig und rechtsgültig abschließen

Was sind die Rahmenbedingungen für Onlineverträge?

Bei digitalen Onlineverträgen gilt es für den Studioinhaber, den Buchungsvorgang entsprechend den besonderen Anforderungen, die der Gesetzgeber an die sogenannten Fernabsatzverträge mit den Sondervorschriften der §§ 312c ff BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) stellt, zu gestalten und die dortigen Vorgaben in nachvollziehbarer Weise zu erfüllen.

Die Sondervorschriften entsprechen der besonderen Schutzbedürftigkeit des Verbrauchers, der in der Regel weder das Studio noch die angebotene Dienstleistung kennt.

Verpflichtend ist dabei eine einfache Führung durch den Bestellvorgang bis hin zum Abschluss über den Bestell-Button, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

Es erspart spätere Probleme, wenn man sich genau an den gesetzlichen Leitfaden hält.

Danach sind 'angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann.' 

Dazu gehören eine unproblematische Korrektur oder gar Löschung des gesamten Vorgangs, verständlich formulierte und abrufbare Dialogboxen, z. B. für die Datenschutzklausel, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die (EU-)Online-Streitbeilegungs-Verordnung und die Widerrufsbelehrung, wie gesetzlich gefordert.

Weiterhin hat das Studio dem Kunden 'den Zugang von dessen Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen', verbunden mit einer weiteren E-Mail mit der Vertragsbestätigung und der Zurverfügungstellung der Vertragsbestimmungen, einschließlich der Inhalte der zuvor beschriebenen Dialogboxen.

Auf welche Punkte sollte im Vertrag besonders geachtet werden?

Es ist zu unterscheiden zwischen den Informationen, die dem Verbraucher VOR Vertragsschluss und NACH Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen sind.

Vor der Abgabe einer Vertragserklärung ist die Identität des abschließenden Unternehmers wie in einem Geschäftsbrief mit allen Angaben zu seiner Erreichbarkeit anzugeben.

Aufzuzeigen sind die wesentlichen Merkmale der angebotenen Dienstleistung, wie der Vertrag zustande kommt, die Mindestlaufzeit, mögliche Vertragsverlängerungen und Kündigungsfristen, die Preise als Einzelpreise (z. B. auch für Nebenleistungen) und der Gesamtpreis der Dienstleistung.

Weiterhin sind in nachvollziehbarer Weise die Einzelheiten hinsichtlich der Zahlungen und Zahlungswege zu benennen.

Unabdingbar und wichtig ist es, auf das Bestehen eines Widerrufsrechts sowie dessen Bedingungen und Einzelheiten der Ausübung mithilfe eines hinterlegten Musterwiderrufsschreibens hinzuweisen.

Insbesondere sind der Name und die Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, deutlich auszuführen. Es ist auf die Rechtsfolgen des Widerrufs, einschließlich der Kosten, die der Verbraucher im Fall des Widerrufs für schon begonnene Nutzungen zu tragen hat (bei Verwendung entsprechender Klausel), hinzuweisen.

Wie wird eine klare Kundenführung gewährleistet?

Die Themen AGB, 'Datenschutzklausel mit besonderer Einwilligung', 'Informationen zu (EU-)Online-Streitbeilegungs-Verordnung' und Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (bei Vorliegen der Bedingungen hierzu) sowie die gesamte Widerrufsbelehrung mit Widerrufsschreiben können dabei in klar und nachvollziehbar geführten Dialogboxen abgearbeitet werden, deren inhaltliche Kenntnisnahme vom Kunden zu bestätigen ist.

Diese sollten sich während des Buchungsvorgangs ausdrucken lassen. Der Abschluss der Buchung erfolgt über das Anklicken des Bestell-Buttons mit der Aufschrift 'kostenpflichtig abschließen', ansonsten ist ein rechtsgültiger Vertragsschluss auf diesem Weg ausgeschlossen.

Rechtsgültig abgeschlossen wird der Vorgang mit einer automatisch generierten Eingangsbestätigung und der nachfolgenden E-Mail, mit der der Vertrag nach Prüfung der Buchungs- und Identitätsdaten bestätigt wird.

Nach Vertragsschluss sind dem Verbraucher die oben benannten Informationen sowie die Vertragsbestimmungen einschließlich der AGB, Datenschutzklausel und Widerrufsbelehrung (Inhalte der Dialogboxen) in Textform (z. B. per E-Mail) unter besonderer Hervorhebung der ladungsfähigen Anschrift des Unternehmers und des Widerrufsrechts zur Verfügung zu stellen.

Die Anmeldung im Fitnessstudio geht im Interesse des Verbrauchers und des Unternehmers auf diesem Wege unkompliziert und schnell.

Was passiert, wenn der Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen wird?

Der Verbraucher kann ohne Angabe von Gründen den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss widerrufen. Das ist der relevanteste Unterschied zwischen einem Vertragsschluss außerhalb der Geschäftsräume des Studios und während einer Werbeveranstaltung oder innerhalb des Studios.

Der Studioinhaber ist verpflichtet, in der zu der Datenmaske gehörenden Dialogbox das amtliche Muster der Widerrufsbelehrung und des Widerrufschreibens einzubinden, das sich von der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz oder – als DSSV-Mitglied – von unserer Website herunterladen lässt.

Was ist bei der Widerrufsbelehrung zwingend zu beachten?

Erweitert wird die Widerrufsbelehrung um die für Fitnessstudios wesentliche Problematik einer Nutzung der Dienstleistung während der Widerrufsfrist.

Gibt es eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung vor Vertragsschluss, beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage, fehlt die Widerrufsbelehrung oder ist sie unvollständig, beträgt die Frist 12 Monate und zwei Wochen.

Für den letzten Fall sind die gesamten erhaltenen Beiträge für die Dienstleistung vollständig zurückzuerstatten. Grund genug, sich an die gesetzgeberischen Vorgaben zu halten.

Das Muster des Gesetzgebers ist verpflichtend und dringend zur Benutzung empfohlen, da eine falsche oder fehlende Widerrufsbelehrung, genauso wie fehlende Information zur Online-Streitbeilegungs-Verordnung und zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, unter anderem einen Wettbewerbsverstoß darstellen und zu einer kostenpflichtigen Abmahnung führen können.

Daneben stehen die Ansprüche auf Rückgewährung bisher geleisteter Zahlungen. Die notwendige Anpassung für Fitnessstudios ergibt sich aus dem Mustertext und hat bei richtiger Formulierung zur Folge, dass ein Mitglied, das innerhalb der Widerrufsfrist die Leistungen des Studios genutzt hat, diesbezügliche Zahlungen leisten muss bzw. nicht zurückfordern kann.

Ist nach ordnungsgemäßer Belehrung und Information die Widerrufsfrist ohne Widerruf verstrichen, verläuft der Vertrag wie ein Papiervertrag im gegenseitigen Einvernehmen entsprechend der getroffenen Vereinbarungen.

Was müssen die Betreiber von EMS-Studios berücksichtigen?

Für EMS-Studios gelten Besonderheiten. Hier ist ein Abschluss bei vorliegenden Kontraindikationen ausgeschlossen. Die absoluten Kontraindikationen sind dementsprechend auch den Angebotsvarianten vorwegzustellen (z. B. Herzschrittmacher).

Wir empfehlen, die Datenmaske dahingehend einzustellen, dass ein Vertragsabschluss eines Studiovertrages nur mit Volljährigen möglich ist oder bei Minderjährigen die Zustimmung der Sorgeberechtigten vorliegen muss.

Fragen?

Zu allen rechtlichen Fragen rund um den Studioalltag bietet die Rechtsabteilung des DSSV im Rahmen einer bestehenden Mitgliedschaft die Möglichkeit, eine kostenlose rechtliche Erstberatung mit Einschätzung der Rechtslage zu erhalten, beispielsweise nach Erhalt einer Attestkündigung, zur Überprüfung von Vertragsklauseln oder zu arbeitsrechtlichen Themen.

Tel.: 040 - 766 24 00, E-Mail: jurist@dssv.de

Diesen und weitere Artikel finden Sie in der fMi 05/2020 & für Abonnenten EXKLUSIV vorab.

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fMi 05/2020