Fitness, Markt, DSSV | Autor/in: fM Redaktion |

Neue Corona-Regeln: Kein weiterer Lockdown und keine Zugangsbeschränkungen für Fitnessstudios

Starkes Zeichen & Sicherheit für Fitnessbranche: Die Bundesregierung hat am 3. August 2022 die Eckpunkte für die Corona-Regeln vorgestellt. Der Sport, darunter auch die Fitness- und Gesundheitsanlagen, hat dabei eine herausgehobene Stellung. Ohne Zustimmung des Bundestags (über § 28a IfSG) sind komplette Sportstättenschließungen nicht möglich. Die Länder können zudem keine 2G/3G-Beschränkungen mehr erlassen. Alle Details im Überblick.

Bundestag stellt neue Corona-Regeln für den Herbst und Winter 2022 vor: DSSV zeigt sich erfreut, dass weitere Lockdowns für Fitnessstudios darin ausgeschlossen sind.

Aufatmen für die Fitness- und Gesundheitsbranche!

Der am 3. August erarbeitete Vorschlag für eine Fortentwicklung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) hinsichtlich der Corona-Regeln geben Planungssicherheit für die Betreiber:innen von Fitnessstudios.

Training ohne Maske

Laut dem aktuellen Papier wird es für Fitnessstudios im Herbst 2022 keine weiteren Lockdowns oder Zugangsbeschränkungen wie etwa 3G, 2G oder 2G plus mehr geben.


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Selbst bei Ländermaßnahmen zur Maskenpflicht (nach § 28b Abs. 2 IfSGE) ist es mit Impfnachweis oder aktuellem Test möglich, ohne Maske zu trainieren. Lediglich bei konkreter Gefahr für die kritische Infrastruktur und einem Landtagsbeschluss sind Kapazitätsbegrenzungen möglich.

Der DSSV e.V. zeigte sich zufrieden. Florian Kündgen sagte: „Nach unzähligen Gesprächen in und mit Berlin und mit der Unterstützung durch Philipp Hartewig sind wir als Fitness- und Gesundheitsbranche sehr zufrieden mit dem neuen rechtlichen Rahmen des Infektionsschutzgesetz.“


„Die jetzt vereinbarten Anpassungen des IfSG geben unserer Branche die Möglichkeit, planungssicher in den Herbst/Winter 2022 zu gehen und das wichtige Neujahrsgeschäft mitzunehmen.“
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Florian Kündgen – stv. Geschäftsführer DSSV e.V.


Diese positiven Signale aus Berlin zeigen, dass sich der intensive Austausch mit der Politik auszahlt und Früchte trägt. Events, wie der gemeinsame Parlamentarische Abend in Berlin, sind dafür immens wichtig“, so Kündgen weiter.  


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Auch der mittelsächsische Bundestagsabgeordnete und sportpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Philipp Hartewig zeigte sich erfreut über den positiven Vorschlag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und des Bundesministeriums der Justiz (BMJ).


„Das gemeinsam vorgelegte Konzept der Koalition ist ein starkes Zeichen zur Unterstützung des Sports. Die Regelungen sind ein positives Signal an die gesamte Fitnessbranche.“
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Philipp Hartewig – MdB und sportpolitischer Sprecher FDP-Fraktion


Philipp Hartewig ergänzt: „Die Regelungen schaffen in allen Bundesländern Sicherheit und Planbarkeit für die Fitnessstudios und alle weiteren Einrichtungen mit gemeinsamen körperlichen Aktivitäten.“

Politischer Einsatz für die Branche zahlt sich aus

Und weiter: „Endlich werden die Corona-Regelungen der herausgehobenen Bedeutung der Fitnessbranche gerecht.“

Philipp Hartewig fügte jedoch hinzu: Auch wenn die kommenden Maßnahmen milder ausfallen würden als im Herbst 2021, sei die Corona-Pandemie nicht vorbei.

Maßnahmen nur mit Parlamentsbeschluss

Der Bundestagsabgeordnete teilte daher abschließend mit: „Bei einer konkreten Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder sonstigen kritischen Infrastrukturen werden Maßnahmen mit Parlamentsbeschluss möglich sein. Kapazitätsbeschränkungen auch in Indoor-Sportstätten sind in diesen Fällen dann möglich.“

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