fM Corona-Update: Vom potenziellen Corona-Impfstoff über Gerichtsurteile und Staatshilfen bis zu den Verordnungen der Länder
Fitnessstudiobetreiber stehen durch den zweiten Corona-Lockdown vor vielen scheinbar unlösbaren Herausforderungen. In unserem Corona-Update bietet Ihnen in diesen turbulenten Zeiten wichtige Orientierungspunkte und wertvolle Hilfestellungen. Lesen Sie in diesem Artikel, was Sie jetzt beachten müssen. Plus: Aktuelle Fakten über einen potenziellen Corona-Impfstoff und finanzielle Unterstützung für Fitness-Unternehmer. Teil 2 gilt vom 9. bis 15. November 2020.
Dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert, damit Sie keine wichtigen Entwicklungen rund um den November-Lockdown und die erneuten Studioschließungen verpassen.
Sie lesen Teil 2 unseres Corona-Updates – dieser enthält die Chronologie der Ereignisse der Anti-Corona-Maßnahmen mit Bezug zur Fitnessbranche vom 9. bis 15. November 2020. Für Entscheidungen jüngeren Datums lesen Sie bitte die aktuelle Version unseres Corona-Updates, ältere Informationen finden Sie im hier im ersten Teil.
Corona-Update 15. November 2020
EMS-Training: Berlin folgt Bayern
Nach Bayern zieht auch Berlin die generelle Erlaubnis für EMS-Training zurück. EMS-Studios, denen eine Sondergenehmigung vorliegt, sollen sich mit der für sie zuständigen Behörde in Verbindung setzen.
Corona-Update 13. & 14. November 2020
Die bayerische Staatsregierung reagiert drastisch auf das Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichtshof: Wie der CSU-Politiker und Gesundheitsstaatssekretär Klaus Holetschek mitteilte, respektiere man zwar Beschluss und Begründung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs.
Bayern schließt Indoor-Sportanlagen
Jedoch: Werde man die geforderte Gleichbehandlung nun eben „durch Schließung sämtlicher Indoor-Sportstätten in Bayern mit Wirkung zum Freitag, 13. November, herstellen.“ Der Corona-Lockdown wird also nochmals drastisch verschärft.
Denn damit müssen ab sofort (fast) alle Indoor-Sportanlagen in Bayern geschlossen bleiben, lediglich Schul- und Profisport in Innenräumen bleibt im November 2020 in Bayern erlaubt.
Infektionslage, Fitness und COVID-19
Gesundheitsstaatssekretär Holetschek begründet die drastischen Maßnahmen mit der weiter steigenden Infektionslage in Bayern: „Der Infektionsschutz und die Gesundheit unserer Bürger haben absoluten Vorrang.“ (Lesen Sie auch: 'Gesund bleiben durch Fitnesstraining')
Corona-Update 12. November 2020
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat einem Eilantrag eines Fitnessstudiobetreibers zum Teil stattgegeben und die Regelung, die den Betrieb von Fitnessstudios vollständig untersagt, außer Vollzug gesetzt.
In Bayern dürfen Einrichtungen des Freizeitsports seit 2. November 2020 wegen der geltenden Anti-Corona-Maßnahmen im Bereich der Freizeitgestaltung nur für Individualsport und nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands genutzt werden. (Vgl. Corona-Verordnung für Bayern)
In Fitnessstudios hingegen war dies nicht erlaubt. Für sie galt ein vollständiger und flächendeckender Shutdown.
Ungleiche Benachteiligung der Studiobetreiber
Der 20. Senat geht in seiner Entscheidung nun davon aus, dass Betreiber von Fitnessstudios durch diese Regelung benachteiligt würden, ohne dass dies sachlich gerechtfertigt sei. Die Regelung verstoße somit gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Soll heißen: Die vollständige Schließung von Fitnessstudios sei nicht verhältnismäßig. Der Verordnungsgeber sei bei Erlass der Einschränkungen davon ausgegangen, dass Individualsport im genannten Umfang zulässig bleiben solle. Diese Erwägung müsse auch für Fitnessstudios gelten.
Restliche Corona-Regelungen bleiben in Kraft
Gleichzeitig lehnte der Senat den Antrag auf Außervollzugsetzung der restlichen Beschränkungen des Freizeitindividualsports im Rahmen einer Folgenabwägung ab.
Das derzeitige Infektionsgeschehen rechtfertige aus Gründen des Schutzes von Leben und Gesundheit die für den Bereich des Freizeitsports getroffenen Beschränkungen, auch wenn die wirtschaftliche Betätigung in Einrichtungen des Sportbetriebs stark beschränkt werde.
Eingeschränkter Studiobetrieb möglich
Folglich ist auch in Bayern der Betrieb von Fitnessstudios nur in einem stark eingeschränkten Umfang möglich (etwa für 1:1-Training, Personal Training o.ä.).
Gegen diesen Beschluss des BayVGH gibt es kein Rechtsmittel.
Corona-Update 10. & 11. November 2020
Gerichtsentscheidung pro Fitnessstudios in Hamburg
Das Verwaltungsgericht Hamburg hatte am 10. November 2020 zunächst im Eilverfahren entschieden, dass Fitness First seine acht Studios in Hamburg wiedereröffnen darf. Das dortige Oberverwaltungsgericht wiederum revidierte diese Entscheidung noch in der Nacht zu Mittwoch.
Alle Details zu den aktuellen Gerichtsentscheidung lesen Sie in unserem Artikel 'Kein Ende des Shutdowns: Studios bleiben zu'.
KEIN Personal Training in Berlin
Personal Training (PT) ist laut der aktuellen Berliner Corona-Verordnung, deren Auslegungshilfe und nach Angaben der Berliner Senatsverwaltung (Mailverkehr liegt uns vor) nach wie vor verboten und lediglich im Freien und dort ausschließlich als 1:1-PT erlaubt.
Corona-Update 9. November 2020
Corona-Impfstoff bis Ende 2020
Sehr positive Aussichten: Das Mainzer Biotechnologie-Unternehmen Biontech hat aktuelle Studiendaten zu seinem potenziellen Corona-Impfstoff präsentiert. Dieser biete nach Unternehmensangaben einen mehr als 90-prozentigen Schutz vor COVID-19.
Wie ntv weiter berichtet, sollen bis Ende 2020 rund 50 Millionen Impfstoff-Dosen zur Verfügung stehen.
Klagen gegen November-Lockdown abgewiesen
In meheren Bundesländern haben mittlerweile Gerichte über den November-Lockdown entschieden: Etwa in Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.
Lockdown bestätigt: Fitnessstudios bleiben dicht
Überall wiesen sie die (Eil-)Anträge der Betreiber auf vorläufige Außervollzugsetzung Studioschließung ab. So urteilten etwa die Richter des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg über die Anträge einer Sammelklage und wiesen diese ebenso ab wie ihre Kollegen am Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim.
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Dort scheiterten unter anderem die Betreiber eines Fitnessstudios, eines Nagelstudios, eines Hotels, eines Restaurants und eines Bistros mit ihren Eilanträgen. Der VGH erkannte zwar einen Eingriff in das Grundrecht auf Berufsfreiheit, jedoch sei dies aufgrund der geplanten Entschädigungsleistungen des Bundes verhältnismäßig. (Lesen Sie jetzt weiter: 'Update Corona-Hilfspaket')
Auch Fitnessstudios in NRW bleiben zu
Ebenfalls keine positiven Nachrichten gibt es aus Münster: Dort sind bislang bereits 62 Eilanträge gegen die neuen Anti-Corona-Maßnahmen eingegangen. Nun urteilte das dortige Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen zugunsten der Corona-Schutzverordnung. Soll heißen: Auch die Fitnessstudios in NRW müssen weiterhin geschlossen bleiben.
In Hamburg lehnte das Verwaltungsgericht die Eilanträge von Betreibern mehrerer Fitnessstudios (die Beschlüsse lesen Sie hier und hier) und eines Tattoo-Studios ebenfalls ab, die sich gegen die Schließung ihrer Betriebe und den November-Lockdown gewehrt hatten.
Pro-Lockdown Urteile in Bayern und Brandenburg
Begründung: Das Trainingsverbot in Fitnessstudios trage zur beabsichtigten Kontaktreduzierung im Freizeitbereich bei. Weitere ähnlich lautende Urteile gibt es bereits aus Bayern (die Schließung von Gaststätten und das Beherbergungsverbot für Touristen bleiben bestehen) und Brandenburg (Eilantrag eines Tatoo-Studios gegen den Lockdown abgewiesen).
Mit dem fM Corona-Update immer aktuell informiert
Mit unserem Corona-Update halten wir Sie stets auf dem Laufenden und informieren Sie, sobald neue branchenrelevante Entscheidungen getroffen werden.
Außerdem stellen wir in einer Übersicht zur Corona-Hilfe kostenfreie Angebote der Branche zusammen, die Sie in dieser schweren Zeit unterstützen. Wir bedanken uns bei allen Partnern und hoffen wie bereits beim ersten Corona-Lockdown für Fitnessstudios auf größtmögliche Solidarität.
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