Fitness, Management, Markt | Autor/in: Florian Schmidt & David Köndgen |

Jetzt Antrag stellen: Finanzielle Unterstützung in der Corona-Krise für Unternehmen in Not

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) haben Details zum aktuellen Corona-Hilfspaket für Unternehmen, die vom November-Lockdown direkt betroffen sind, veröffentlicht. Studiobetreiber finden hier relevante Informationen, Links und hilfreiche Tipps, wie und wo sie ab sofort die sogenannten Novemberhilfen beantragen können.

Überbrückungshilfe beantragen: Das müssen Studiobetreiber beachten

Die sogenannten Novemberhilfen können (theoretisch) seit 25. November 2020 beantragt werden. Denn: Die zugehörige Antragsplattform ist freigeschaltet.

Allerdings gibt es direkt zum Start massive technische Aussetzer. Uns liegen Informationen verschiedener DSSV-Mitglieder und Steuerberater vor, dass das Portal völlig überlastet sei und es zu regelmäßigen Abstürzen kommt.


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Indes ist eine weitere Frage von großer Bedeutung: Stehen Studios, die ihre Mitgliedsbeiträge für November 2020 abgebucht haben, überhaupt Novemberhilfen zu?

Dazu stand der DSSV im intensiven Austausch mit dem Bundesministerium für Finanzen und dem Bundeswirtschaftsministerium. Allerdings blieb eine verlässliche Auskunft bislang aus.

Wann kommen Leitlinien zu Novemberhilfen?

Daher erneuerte der Verband seine Anfrage nochmals und wies auf die Dringlichkeit verlässlicher Informationen hin. Aus Steuerberaterkreisen wurde bekannt, dass bis Freitag, 27. November, oder spätestens Montag, 30. November, Leitlinien zu den Novemberhilfen erscheinen sollen.

FAQ zu Novemberhilfen

Sobald uns dazu Neuigkeiten vorliegen, werden wir diese natürlich ergänzen. Einstweilen verweisen wir auf die überarbeiteten Fragen und Antworten zu den Novemberhilfen

Weitere Fragen können Sie direkt beim Service-Desk des BMWi stellen. Diesen erreichen Sie telefonisch unter der Hotline +49 30-526 850 87 (Servicezeiten Mo-Fr von 8 bis 18 Uhr).

Außerdem hatte der DSSV bereits im Vorfeld des Corona-Gipfels seine Forderung nach einem branchenspezifischen Nothilfeprogramm übermittelt und seine Erwartungen adressiert. (Lesen Sie jetzt weiter: 'Hilfe für die Branche')

Ankündigung unbürokratischer Überbrückungshilfen

Die Bundesregierung hatte bereits Anfang November 2020 angekündigt, vom erneuten Corona-Lockdown betroffenen Unternehmen im Rahmen des erweiterten Corona-Hilfspaketes schnelle und unbürokratische Überbrückungshilfen zu gewähren.

Kanzlerin verspricht Studiobetreibern Unterstützung

„Niemand, ob Gastronom oder Fitnessclubleiter, wird mit seinem Einnahmeausfall in diesen nächsten vier Wochen allein gelassen“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel zu den aktuellen Anti-Corona-Maßnahmen am 29. Oktober 2020.

Übersicht Corona-Überbrückungshilfen

Am 5. November 2020 veröffentlichten BMF und BMWi weitere Details, die Sie hier im Einzelnen nachlesen können. Eine Übersicht des BMF zu FAQ finden Sie hier.

Antragsberechtigung außerordentliche Wirtschaftshilfe

Für die außerordentliche Wirtschaftshilfe im Zusammenhang mit den Anti-Corona-Maßnahmen antragsberechtigt sind sowohl direkt betroffene Unternehmen als auch indirekt betroffene und verbundene Unternehmen.

  1. Direkt betroffene Unternehmen sind alle Unternehmen (auch öffentliche), Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die wegen des November-Lockdowns ihren Geschäftsbetrieb einstellen mussten.
  2. Zu den indirekt betroffenen Unternehmen zählen etwa Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Anti-Corona-Maßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen.
  3. Sogenannte verbundene Unternehmen sind antragsberechtigt, wenn mehr als 80 Prozent des verbundweiten Gesamtumsatzes auf direkt oder indirekt betroffene Verbundunternehmen entfällt. Erstattet werden dann bis zu 75 Prozent des Umsatzes der betroffenen Verbundunternehmen.


Überbrückungshilfen im Überblick

Die Überbrückungshilfe II kann seit 21. Oktober 2020 beantragt werden. (Lesen Sie auch: 'Corona-Pandemie – Überbrückungshilfe für Unternehmen')

Die bis Juni 2021 verlängerte Überbrückungshilfe III startet am 1. Januar 2021 und weist darüber hinaus laut Bundesfinanzministerium verbesserte Konditionen auf. Die Anträge hierfür können im neuen Jahr ebenfalls über die zentrale Antragsplattform gestellt werden.

Schnellkredit auch für Kleinstunternehmen & Soloselbständige

Darüber hinaus soll der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und für Soloselbständige geöffnet und angepasst werden. Unternehmen können diese KfW-Schnellkredite in Höhe von bis zu 300.000 EUR über die Hausbanken beantragen. Diese sind abhängig vom Umsatz des Jahres 2019.

Der Bund stellt die Hausbanken von der Haftung frei und übernimmt das vollständige Risiko dafür.

Junge Unternehmen und Soloselbstständige

Eine weitere Unterstützung gibt es für junge Unternehmen und Soloselbständige: Etwa wird bei nach dem 31. Oktober 2019 gegründeten Unternehmen der Vergleich mit den Umsätzen des Oktober 2020 herangezogen. Oder: Es kann der monatliche Durchschnittsumsatz seit Gründung gewählt werden.

Soloselbständige haben generell ein Wahlrecht: sie können als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 als Vergleich ansetzen. Damit kommt die Regierung etwa Unternehmern entgegen, deren Einnahmen oft schwanken oder die im November 2019 keine Umsätze hatten.

    Umsätze während des November-Lockdown

    Eine weitere oft gestellte Frage lautete: Können Unternehmen Umsätze, die sie trotz Schließung machen, behalten?

    Viele Unternehmen zeigen Ideenreichtum und Flexibilität in der Corona-Krise. So stellen etwa viele Restaurants und Gaststätten auf Lieferdienste und Außerhausverkauf um. Deshalb sollen Unternehmen die Umsätze, die sie während des November-Lockdown erzielen, behalten können.

    Dabei gilt grundsätzlich: Umsätze, die im November 2020 trotz der grundsätzlichen Schließung gemacht werden, werden bis zu einer Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes aus November 2019 werden nicht angerechnet.

    Um eine Überförderung von mehr als 100 Prozent des Vergleichsumsatzes zu vermeiden, erfolgt bei darüber hinausgehenden Umsätzen eine Anrechnung.

    Keine GEMA-Gebühren im Lockdown

    Positive Nachrichten gibt es auch von der GEMA: Auch für den November-Lockdown werden betroffenen Unternehmen die Gebühren für den Schließungszeitraum erstattet.

    Dabei werden die Betriebe jedoch nicht erneut von der GEMA angeschrieben, sondern können den bereits mitgeteilten Code verwenden. Die Erstattung kann direkt im Kundenportal der GEMA beantragt werden.

    Verrechnung mit Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfe

    Die gewährte Wirtschaftshilfe wird mit bereits erhaltenen staatlichen Leistungen für den Zeitraum verrechnet. Dazu zählen etwa Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfe.

    Überblick der Corona-Novemberhilfen

    Folgende Corona-Hilfsmaßnahmen hatte Vizekanzler Scholz in der offiziellen Pressekonferenz am 29. Oktober 2020 unter dem Motto gemeinsam 'Stark durch die Krise' bereits angekündigt:

    • Außerordentliche Wirtschaftshilfe
    • Der KfW-Schnellkredit (jetzt auch für Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten)
    • Überbrückungshilfe bis Juni 2021 verlängert

    Aktuelle Lockdown-Infos im fM Corona-Update

    Der DSSV und wir halten Sie nicht nur in pucto Überbrückungshilfen weiter auf dem Laufenden. Wir bündeln für Sie in unserem umfangreichen und regelmäßig aktualisierten Corona-Update für Studiobetreiber relevante Informationen, damit Sie über aktuelle Enwicklungen immer zeitnah informiert sind.