Fitness, Markt | Autor/in: David Köndgen |

Kein vorzeitiges Ende des Corona-Shutdowns: OVG kassiert erfolgreichen Eilantrag gegen Schließung der Fitnessstudios

Zunächst schien es ein wichtiger Etappensieg auf dem Weg aus dem Corona-Lockdown zu sein: Das Hamburger Verwaltungsgericht hatte am 10. November 2020 in einem Eilverfahren zunächst entschieden, dass Fitness First seine acht Studios in Hamburg wiedereröffnen darf. Fitnessstudios in Hamburg müssen trotzdem zunächst geschlossen bleiben. Alle Details zu den Gerichtsentscheidungen und warum diese noch nicht final gültig sind, lesen Sie in diesem Artikel.

Corona-Lockdown bestätigt: Fitnessstudios müssen geschlossen bleiben

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Die wichtigsten Fakten in Kürze:

  • Erstes Gerichtsurteil gegen den Corona-Lockdown zugunsten der Fitnessstudios ist gefallen.
  • Verwaltungsgericht (VG) Hamburg erlaubt Fitness First zunächst per Eilantrag die Wiedereröffnung seiner Hamburger Studios.
  • Fitness First CEO Martin Seibold begrüßt Urteil und betrachtet den Beschluss als wichtigen Etappensieg.
  • Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg erlässt im Anschluss eine Verfügung, wonach alle Studios geschlossen bleiben müssen.
  • Entscheidung der zuständige Kammer muss abgewartet werden, dies kann mehrere Tage oder auch Wochen dauern.
  • Auch Hamburgs Fitnessstudios bleiben weiter geschlossen.

Los geht's! Die Hintergründe und Detailinformationen:

Die vom Hamburger Senat in der Corona-Eindämmungsverordnung angeordnete flächendeckende Schließung von Fitnessstudios ist rechtswidrig.

Erheblicher Grundrechtseingriff

Hierüber hätte die Hamburger Senatsverwaltung wegen der erheblichen damit verbundenen Grundrechtseingriffe nicht ohne Mitwirkung des Parlaments entscheiden dürfen.


 


Effektive Hygienemaßnahmen in Fitnessstudios

Fitness First sieht die Gerichtsentscheidung als wichtigen Etappensieg. Das Hamburger Gericht habe damit die erheblichen Anstrengungen der Fitnessbranche anerkannt, die durch effektive Hygienemaßnahmen in den Studios sicheres Training ermöglicht, sodass flächendeckende Studioschließungen nicht erforderlich sind.

Zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg geht es hier.


„Unser Erfolg in erster Instanz
ist ein großartiges Zwischenergebnis.“
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Martin Seibold, CEO Fitness First & LifeFit Group


Seibold weiter: „Wir werten die Entscheidung als Bestätigung, dass Fitnessstudios ein Teil der Lösung in der Corona-Pandemie sein können – und nicht als Teil des Problems betrachtet werden sollten.“


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Zusammenhang von Fitness und COVID-19

„Denn Training im Fitnessstudio hat zahlreiche positive gesundheitliche Effekte, stärkt das Immunsystem und kann damit auch Infektionskrankheiten verhindern“, fügt Seibold hinzu. (Lesen Sie jetzt weiter: 'Gesund bleiben durch Fitnesstraining')

Wegweisendes Urteil gegen Corona-Lockdown?

Der Fitness First CEO sagte abschließend: „Eine europaweite Studie hat zudem gezeigt, dass die Infektionsraten in Fitnessstudios sehr niedrig sind. Auch unsere Daten bestätigen, dass die durchdachten Schutz- und Hygienemaßnahmen ihre Wirkung zeigen. Wir hoffen, dass das Hamburger Urteil wegweisend für weitere Bundesländer sein wird.“


 


Fitnessstudios in Hamburg bleiben vorerst zu

Fitness First gab nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg bekannt ihre acht Filialen in Hamburg zeitnah wieder in Betrieb zu nehmen. Jedoch hat das Oberverwaltungsgericht noch in der Nacht zum Mittwoch eine Verfügung erlassen, wonach die Studios erstmal geschlossen bleiben, so ein Gerichtssprecher.

Die OVG-Verfügung gilt so lange, bis die Entscheidung der zuständigen Kammer gefallen ist, was mehrere Tage oder sogar Wochen dauern kann. Somit bleiben also alle Fitnessstudios auch weiterhin geschlossen.


 

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