Fitness, Gesundheit, Markt | Autor/in: Florian Schmidt & David Köndgen |

Teil 1 fM Corona-Update zum November-Lockdown bis 6. November 2020

Die Betreiber der fast 10.000 Fitnessstudios in Deutschland stehen nach den erneuten Studioschließungen aufgrund des November-Lockdown vor vielen Fragen und Herausforderungen. Das müssen Sie als als Studiobetreiber jetzt wissen: Unser Corona-Update bietet Ihnen Hilfestellungen und Informationen – Teil 1 enthält außerdem wichtige Entscheidungen in Bezug auf die Anti-Corona-Maßnahmen vom 28. Oktober bis einschließlich 6. November 2020.

Tägliches Corona-Update für Fitnessstudios im Lockdown

HINWEIS: Dieser Artikel enthält alle Informationen bis einschließlich 6. November 2020 – für aktuellere Entscheidungungen rund um die Anti-Corona-Maßnahmen lesen Sie hier bitte Teil 2 unseres Corona-Updates.


Bund und Länder haben sich nach dem Corona-Gipfel per Videoschaltung auf umfangreiche und strenge Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie geeinigt und diese in einer Regierungserklärung vorgestellt. (Lesen Sie jetzt weiter: 'Berliner Corona-Gifel: Teil-Lockdown beschlossen')


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Was die nun bevorstehenden Einschränkungen für die Betreiber der fast 10.000 deutschen Fitness- und Gesundheits-Anlagen bedeutet, was es zu beachten gilt und welche Staatshilfen geplant sind, darüber informieren wir Sie in dieser Übersicht unter dem Titel 'Corona-Update'.

Chronologisches Corona-Update

Dieses Corona-Update enthält alle Informationen vom 29. Oktober 2020 bis einschließlich 6. November 2020. Es gibt einen Überblick zu aktuellen Entwicklungen rund um den zweiten Lockdown. Alle Änderungen neueren Datums lesen Sie in Teil 2 unseres Corona-Updates.

Corona-Update 6. November 2020

DSSV verweist auf Infektionsrisiko & Hygienekonzepte

Im Interview mit Antenne Düsseldorf verwies DSSV-Präsidentin Birgit Schwarze erneut auf ein extrem niedriges Infektionsrisiko in Fitnessstudios und gut funktionierende Hygienekonzepte. Der November-Lockdown benachteiligt gerade jene Menschen, die ihr Immunsystem gezielt stärken wollen.

Sammelklage gegen November-Lockdown

Eine weitere Sammelklage haben Studiobetreiber in Niedersachsen und Bremen eingereicht, das berichtet die Kreiszeitung Syke. (Lesen Sie jetzt weiter: 'Klage gegen November-Lockdown')

Welche Sportarten sind noch erlaubt?

Sport im Corona-Lockdown, geht das? Eine gute Übersicht, welche Sportarten als Alternative zum Fitnesstraining im Studio derzeit unter den verschärften Anti-Corona-Maßnahmen noch erlaubt sind, hat die WELT hier zusammengestellt.

 

Corona-Update 5. November 2020

Gerichtsurteil zum ersten Corona-Lockdown

Im Zusammenhang mit dem ersten Corona-Lockdown im März 2020 hatte das Landgericht Würzburg bereits am 23. Oktober 2020 einen interessanten Sachverhalt entschieden.

Ein Fitnessstudio hatte seinen Mitgliedern via Facebook mitgeteilt, den Mitgliedsbeitrag für April 2020 zunächst abzubuchen und diesen Betrag anschließend für den Wiederöffnungs-Monat wieder gutzuschreiben.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte in dieser Mitteilung eine wettbewerbswidrige Täuschung gesehen und geklagt. Die Klage auf Unterlassung wurde abgewiesen. Das Landgericht entschied, dass das Angebot weder irreführend noch wettbewerbswidrig sei.

Das Landgericht Würzburg stellte darüber hinaus auch fest, dass die Rechtslage hinsichtlich einer möglichen Vertragsverlängerung derzeit alles andere als klar sei. Im vorliegenden Fall sei der Facebook-Post als ein Angebot zu verstehen, das Mitglieder auch hätten ablehnen können. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Offener Brief an Ministerpräsidentin Dreyer

Der rheinland-pfälzische Landtagsabgeordnete Thomas Weiner von der CDU (Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr) hat einen offenen Brief an Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) geschrieben.

Fitnessstudios sind „Gesundheits-Zentren“ 

Darin fordert er eine „schnelle Wieder-Öffnung schon Mitte November“, weist auf die Bedeutung der Fitnessstudios als „Gesundheits-Zentren“ hin und betont, wie sehr viele Menschen auf regelmäßiges Training angewiesen seien. Sie können seinen Brief hier bei Facebook lesen und teilen.

Corona-Update 4. November 2020

PT in Baden-Württemberg möglich

Zwei Fragen beschäftigen nicht nur Studiobetreiber in Baden-Württemberg besonders: Ist Personal Training (PT) möglich? Und darf in öffentlichen und privaten Sportanlagen (darunter auch Fitness- und Yogastudios und ähnliche Einrichtungen) Sport getrieben werden?

Für Baden-Württemberg wurden Sie nun beantwortet: PT ist dort weiterhin gestattet, es dürfen jedoch nur eine Trainerin oder ein Trainier und eine weitere Person anwesend sein.

Schul-, Reha-, Dienst- & Profisport gestattet

Sporttreiben ist hingegen nur eingeschränkt zulässig. Ausnahmen vom Nutzungsverbot gelten etwa für Einzelsportler, Zweier-Teams oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts.

Und auch Schulsport, Reha-Sport, dienstliche Zwecke (etwa Polizei und Feuerwehren), der Studienbetrieb (Hochschulen) und der Profi- und Spitzensport sind ausgenommen und dürfen weiterhin ihrem Training nachgehen. Die Corona-Verordnung 'Sport' für Baden-Württemberg finden Sie hier.

Hessen verschärft Corona-Regeln

In Hessen ist die Zahl der registrierten Corona-Neuinfektionen erneut deutlich gestiegen, viele Städte weisen extrem hohe Werte für die Sieben-Tage-Inzidenz auf – so hat etwa der Kreis Marburg-Biedenkopf mit 254,2 die höchste Inzidenz unter den Kreisen und kreisfreien Städten.

Lockdown: Alle Sportanlagen wegen Corona dicht

Daher hat die Landesregierung nun beschlossen, die Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie weiter zu verschärfen: Demnach müssen alle Einrichtungen des Freizeit- und Breitensportbetriebs ab Donnerstag, 5. November 2020, schließen.

Wie das hessische Innenministerium am Dienstagabend mitteilte, gelten die Einschränkungen sowohl für überdachte Sportanlagen als auch für Anlagen im Freien. Weiterhin erlaubt bleibt also Individualsport im öffentlichen Raum wie etwa Outdoor-Training, Joggen, Radfahren oder Wandern.

Corona-Update 3. November 2020

Im Video: Angela Merkel über Hilfen für Studiobetreiber

In der Bundespressekonferenz am 2. November 2020 sprach Angela Merkel auch Fitnessstudiobetreiber direkt an und sicherte Ihnen genauso wie Gastronomen ihre Unterstützung zu.

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„Jeder und Jede hat es in der Hand, den November zu unserem gemeinsamen Erfolg zu machen – zu einem Wendepunkt. Und wenn es uns in den kommenden vier Wochen gelingt, die Ausbreitung des Virus zu bremsen, dann schaffen wir uns die Voraussetzung, einen erträglichen Dezember zu haben“, sagte die Bundeskanzlerin.

Clever Fit kündigt Widerstand an

Alfred Enzensberger kritisiert: „Mir fehlt die nachvollziehbare Begründung, warum ausgerechnet die Betriebe schließen sollen, die effektive Hygienekonzepte vorgelegt haben und darüber hinaus technisch perfekt dafür ausgestattet sind, um potenzielle Infektionsketten detailliert und wahrheitsgetreu nachvollziehen zu können, ohne den Datenschutz unnötig zu strapazieren...“

Am Firmensitz in Landsberg am Lech lässt der Geschäftsführer und Gründer der clever fit GmbH jetzt die Rechtmäßigkeit der Schließungen überprüfen.

Merkel sagt Fitnessstudios ihre Unterstützung zu

Im Morgenmagazin sprach Bundeskanzlerin Merkel über die geplanten Hilfsprogramme im Zusammenhang mit dem November-Lockdown in Deutschland. Angela Merkel gibt sich zuversichtlich und macht Hoffnung: „…kein Restaurant- oder Fitnessstudiobetreiber soll auf seinen Ausfällen sitzenbleiben...“

Nach wie vor ist das Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen mit Details zu den Überbrückungshilfen abzuwarten.

Hinweis zum 1:1 Training

Aktuell liegt in allen 16 Bundesländern ein Betriebsverbot für Fitnessstudios vor. Der Passus: „Die Ausübung von Individualsportarten ist nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt“, ermöglicht nicht automatisch das Durchführen von Personaltraining oder EMS-Training in den Studios.

Bereits während des ersten Corona-Lockdowns im Frühjahr konnten hierfür jedoch Sondergenehmigungen durch die für Sie zuständigen Ordnungsämter ausgesprochen werden.

Bayern: Dürfen EMS- und Mikro-Studios offenbleiben?

Auf der Website des Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege heißt es: „Yoga-Studios und EMS-Studios sind keine Fitnessstudios nach § 10 Abs. 4 der 8. BayIfSMV. Diese sind als Dienstleistungsbetriebe mit Kundenverkehr nach § 12 Abs. 2 der 8. BayIfSMV anzusehen.

Sowohl in Yoga- als auch in EMS-Studios wird in der Regel Individualsport ausgeübt. Das heißt ergänzend zu § 12 Abs. 2 der 8. BayIfSMV gilt § 10 Abs. 1 Satz 1 der 8. BayIfSMV und die Ausübung ist nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt.“

Vor dem Hintergrund der sich regelmäßig aktualisierenden Verordnungen bedarf dieses Thema in jedem Fall einer Rücksprache mit Ihrer für Sie zuständigen Behörde.


 


 

Corona-Update 2. November 2020

Überbrückungshilfe für die Schließung im November

Die gesamte Branche wartet auf das Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen, das genau erläutert, wie die Überbrückungshilfe beantragt werden kann. Sobald dieses veröffentlicht wurde, wird der DSSV den Fitness- und Gesundheitsanlagen in Deutschland mitteilen, wie die neuen Hilfspakete beantragt werden können. Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Website des DSSV.

Schweizer Studios: Kantone entscheiden

Positive Nachrichten für Studiobetreiber und deren Mitglieder kommen aus unserem Nachbarland Schweiz. Dort wurde der generelle Lockdown für Fitnessstudios aufgehoben und die Entscheidung an die Kantone übertragen. Der Kanton Bern gestattet laut einer Mitteilung „geleitete Trainings mit maximal 15 Personen“.

Bei der Sportausübung müssen pro Person 15 Quadratmeter (respektive bei ruhenden Sportarten vier Quadratmeter) zur Verfügung stehen. Die vollständige Corona-Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern haben wir hier für Sie verlinkt.

Bundesweite Klage für EMS-Studios

Wie benefit concept CONSULTING ankündigt, werde man für die EMS-Branche in allen 16 Bundesländern Klage gegen den November-Shutdown einreichen. Dazu veranstaltet die Beratungs-Agentur am Montag, 2. November, um 18 Uhr ein Sonder-Webinar. Weitere Infos dazu können Sie hier auf unserer Facebook-Seite abrufen.

Verordnungen Bremen & Mecklenburg-Vorpommern

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat die folgende Corona-Verordnung verabschiedet. Wichtigster Punkt: Bis einschließlich 30. November 2020 werden folgende Einrichtungen geschlossen Saunen, Solarien und Fitnessstudios.

In Mecklenburg-Vorpommern bleiben Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen für den Publikumsverkehr während des November-Lockdowns ebenfalls geschlossen. Weitere Infos und die aktuell gültige Corona-Verordnung für MV gibt's hier beim DSSV.

Corona-Update 1. November 2020

Thüringen gibt neue Verordnung bekannt

Auch in Erfurt wird die neue Corona-Verordnung für den Herbst-Lockdown in Thüringen bekannt gegeben. Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen, mit Ausnahme medizinisch notwendiger Angebote der Rehabilitation sind ab dem 2. November für den Publikumsverkehr zu schließen.

Baden-Württemberg veröffentlicht Verordnung

Am Mittag wurde auch in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung für November veröffentlicht. Der Betrieb von Sportstätten, einschließlich Fitnessstudios, Yogastudios, Tanzschulen und ähnlichen Einrichtungen wird für den Publikumsverkehr untersagt. Weiter heißt es unter dem Punkt Fitness „[...] mit Ausnahme einer Nutzung für den Freizeit-und Amateurindividualsport (allein), zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts [...]“

Auch in Schleswig-Holstein kein Fitness

Ab November ist der Betrieb von Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen auch in Schleswig-Holstein  untersagt.

Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern

In Schwerin wurde die neue Corona-Verordnung ausgegeben. Wie in den Medienberichten angekündigt sind Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern ab November für den Publikumsverkehr geschlossen.

19. Verordnung in Bremen erlassen

Bremens Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard hat für Bremen die neunzehnte Verordnung zum Schutz der Neuinfektionen erlassen. Damit schließt sich auch das kleinste Bundesland an und ordnet ab Montag (2. November 2020) die Schließung von Gastronomiebetriebe sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen, darunter Fitnessstudios, an.

Corona-Update 31. Oktober 2020

Bayern und Berlin veröffentlichen Verordnung

Mit Bayern und Berlin sind nun insgesamt zehn der 16 Verodnungen für den November-Lockdown verabschiedet. Auch in diesen beiden Bundesländern müssen die Fitness- und Gesundheitsanlagen ab dem 2. November 2020 schließen.

Verordnung für Brandenburg

Als 11. Bundesland veröffentlicht Brandenburg am Nachmittag die neue Corona-Verordrnung, die für den Herbst-Lockdown gelten soll. Auch hier ist der Sportbetrieb auf und in allen Sportanlagen wie etwa Fitnessstudios untersagt.

Corona-Update 30. Oktober 2020

Die Hälfte der Bundesländer verabschiedet neue Corona-Verordnung

Am Abend des letzten Freitags im Oktober 2020 ziehen mit Nordrhein-Westfalen  sieben weitere Bundesländer nach und veröffentlichen ihre Corona-Verodnung, die ab 2. November 2020 gelten soll. Damit hat die Hälfte der Bundesländer ihren Fahrplan für den Herbst-Lockdown verabschiedet.

Darunter befinden sich Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Alle haben das Folgende gemein: Neben vielen anderen Branchen müssen Fitness- und Gesundheitsanlagen in den kommenden vier Wochen schließen. Ein herber Schlag für die Betreiber.

Außerdem geht aus dem Bericht der Kabinettssitzung des Freistaats Bayern hervor, dass auch dort die Fitnesstudios ab Anfang November 2020 schließen müssen.

Nordrhein-Westfalen prescht vor

Wie auch in der ersten Jahreshälfte ist Nordrhein-Westfalen das erste Bundesland, welches seine neue Corona-Verordnung für den November-Lockdown veröffentlicht – lesen Sie hier in der DSSV-Übersicht weiter.

DSSV-Präsidentin im ZEIT-Interview

In einem Interview mit der ZEIT warnt DSSV-Präsidentin Birgit Schwarze vor einer erneuten „Zeit der Rückenschmerzen“ bedingt durch den Corona-Lockdown für Fitnessstudios

Nordrhein-Westfalen hatte indes als erstes Bundesland seine Corona-Verordnung an die neuen Bedingungen angepasst und veröffentlicht, Sie finden die relevanten Informationen daraus hier auf der DSSV-Website.

    Corona-Update 29. Oktober 2020

    Folgende Corona-Hilfsmaßnahmen stehen bereits fest: 

    • Außerordentliche Wirtschaftshilfe
    • Der KfW-Schnellkredit (jetzt auch für Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten)
    • Überbrückungshilfe bis Juni 2021 verlängert

    Unter dem Motto 'Stark durch die Krise' kündigt das Bundesfinanzministerium hier weitreichende Corona-Hilfen an. Die Bundesregierung verspricht schnelle und unbürokratische Hilfe für Unternehmen. Vizekanzler Scholz stellt die Corona-Hilfen hier im Video (klicken Sie hier oder auf das folgende Bild) vor.

    Lockdown 2.0 – Was gibt es jetzt zu tun?

    Nachdem der DSSV im Rahmen seines ersten Corona-Updates schon grundlegende Informationen, Hilfestellungen und Links zur Verfügung gestellt hat, geht es nun darum, an die konkrete Umsetzung zu gehen.

    Hier gilt es in der Abwicklung und Koordination mit den Behörden, Kunden und Mitarbeitern einiges zu beachten.

    Das rät der DSSV

    Der DSSV empfiehlt allen Betreibern, die Beiträge für den Monat November vorerst eher nicht einzuziehen und rät dazu, lieber die genauen Details des Corona-Hilfspakets abzuwarten.


     


    (Sammel-) Klage gegen Corona-Lockdown

    In Nordrhein-Westfalen etwa haben sich bereits einige Studiobetreiber bei Facebook vernetzt, um gegen den erneuten Corona-Lockdown zu klagen.

    „Neue Corona-Risikogruppe durch Lockdown“

    Warum Nico Scheller, geschäftsführender Gesellschafter der In Shape Gruppe, den erneuten Lockdown für höchst riskant und reinen Aktionismus der Politik hält, können Sie sich in diesem Audio-Interview mit dem SWR anhören.

    Corona-Update 28. Oktober 2020

    Nach dem Corona-Gipfel von Berlin hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel die harten Anti-Corona-Maßnahmen in der Bundespressekonferenz verteidigt: „Wir müssen den Weg finden, wie wir Gesundheit sicherstellen und gleichzeitig das wirtschaftliche Leben soweit es geht aufrecht erhalten können“, sagte Angela Merkel.

    Anti-Corona-Maßnahmen zur rechten Zeit

    Auch der Gesundheitsminister verteidigte die neuen Kontaktbeschränkungen im Interview mit WDR 2: „Schauen Sie einfach mal in alle Nachbarländer Deutschlands. Dort wurde aus meiner Sicht der richtige Moment schon verpasst.“ Jens Spahn weiter: „Wir haben jetzt eine gute Chance, genau den richtigen Moment zu treffen.“

    Die zusätzlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie sollen am Montag, 2. November 2020, deutschlandweit in Kraft treten und voraussichtlich bis Ende des Monats gelten.


     


    Corona-Hilfe: Alle Solidaritäts-Angebote auf einen Blick

    In unserer Übersicht zur Corona-Hilfe finden Sie viele kostenfreie Angebote der Fitness- und Gesundheitsbranche. Wir bedanken uns bei allen Partnern! 

    Haben Sie auch Solidaritäts-Angebote für die Zeit des Shutdowns? Lassen Sie uns gerne alle Infos zukommen und wir veröffentlichen auch Ihr Angebot. Schicken Sie uns einfach eine Nachricht via Kontaktformular, eine E-Mail oder rufen Sie uns an: +49 (0) 40 / 300 945 0.

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