Fitness, Gesundheit, Markt | Autor/in: Florian Schmidt & David Köndgen |

Corona-Update: Vom Corona-Gipfel zur Halbzeit des November-Lockdowns bis zu dessen geplanter Verlängerung

Fitnessstudiobetreiber stehen nach dem erneuten Lockdown vor vielen Fragen und Herausforderungen. Unser Corona-Update bietet Ihnen in diesen turbulenten Zeiten wichtige Orientierungspunkte und wertvolle Hilfestellungen. Erfahren Sie hier, was es jetzt zu beachten gilt. Plus: Alle aktuellen Infos zum potenziellen Corona-Impfstoff, Corona-Hilfen für Unternehmer, Klagen gegen den Shutdown, Verlängerung bis zum 20. Dezember und Co. Teil 3 gilt vom 16. bis 22. November 2020.

Großes fM Corona-Update mit allen relevanten Corona-News für Fitnessstudios

Dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert, damit Sie keine wichtigen Entwicklungen rund um den November-Lockdown und die erneuten Studioschließungen verpassen.


Sie lesen aktuell Teil 3 unseres Corona-Updates – dieser enthält alle Informationen vom 16. bis 22. November 2020 in Bezug auf die Anti-Corona-Maßnahmen bekannt wurden – die aktuellste Version unseres Corona-Updates finden Sie hier. Für Entscheidungen älteren Datums wechseln Sie bitte zu Teil 1 oder Teil 2 unseres Corona-Updates.


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Corona-Update 20.-22. November 2020

Lockdown bis zum 20. Dezember im Gespräch

Aktuellen Medienberichten zufolge planen die Bundesländer den aktuellen Lockdown bis 20. Dezember 2020 zu verlängern.

Aus Koalitionskreisen des Stadtstaats Berlin zeichne sich zwischen den Ländern ein weitgehender Konsens über die Verlängerung der zunächst nur für November geplanten Beschränkungen bis kurz vor Weihnachten ab, meldet die Berliner Morgenpost.

Für viele Bereiche, wie Gaststätten, Kultur- und Freizeiteinrichtungen aber auch die Fitness- und Gesundheitsbranche wäre dies ein weiterer harter Schlag, denn auch sie sollen weiterhin von der Schließung betroffen sein.

Zudem sollen die Länder weitere Verschärfungen, wie etwa eine Ausweitung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung oder eine abgesenkte Obergrenze für Feiern und Treffen im privaten und öffentlichen Raum, befürworten.

Ob dies tatsächlich eintritt bleibt abzuwarten. Für kommenden Mittwoch (25.11.2020) ist ein weiteres Spitzengespräch der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel geplant, bei dem die neue Corona-Strategie festgelegt werden soll. Dann wird sich entscheiden, ob aus dem November-Lockdown auch ein Dezember-Lockdown wird.

Kurzarbeitergeld

Der Bundestag stimmt heute über die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes bis Ende 2021 ab. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat diese erneut verteidigt und bezeichnete die Kurzarbeit als „stabile Brücke über ein tiefes Tal“. Und: Die Corona-Krise sei noch nicht vorbei.

Derzeit befänden sich rund 2,6 Millionen Menschen in Kurzarbeit, der Staat habe bereits 18 Milliarden Euro investiert. Heil betonte außerdem: Es sei wichtig, die Kurzarbeit mit gezielter Weiterbildung zu verbinden.

Hamburger OVG bestätigt Studioschließung

Die coronabedingte Schließung von Fitnessstudios ist voraussichtlich rechtmäßig, dies hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg nun mitgeteilt. Diese Entscheidung ist unanfechtbar. 

Die Vorgeschichte zu den Gerichtsurteilen in Bezug auf den November-Lockdown lesen Sie in unserem Corona-Update Teil 2 und ausführlich im Artikel 'Studios bleiben zu'.

Unser exklusives Interview mit Martin Seibold und Christophe Collinet, CEO bzw. CCO der LifeFit Group zu den Eilanträgen und Gerichtsentscheidungen haben wir hier noch einmal für Sie verlinkt.


 


 

Corona-Update 19. November 2020

Sozialversicherungsbeiträge stunden

Auch für November 2020 gelten Erleichterungen für Stundungen der Sozialversicherungsbeiträge. Voraussetzung: die sogenannte Corona-Novemberhilfe (auch Kurzarbeitergeld) wird vorrangig genutzt. Diese Anträge sind vor einem Stundungsantrag zu stellen.

Gewährt werden können Stundungen längstens bis zum Fälligkeitstag der Dezember-Beiträge. Das vollständige Schreiben des GKV Spitzenverbandes haben wir hier für Sie verlinkt. Ein Muster-Antragsformular können Sie direkt hier von der DSSV-Website herunterladen.

Neues Infektionsschutzgesetz tritt in Kraft

Das am 18. November 2020 im Eiltempo von Bundestag und Bundesrat verabschiedete neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) soll die Corona-Maßnahmen auf eine rechtssichere Basis stellen und tritt heute in Kraft.

Bisher war im Infektionsschutzgesetz nur von 'notwendigen Maßnahmen' zur Bekämpfung von Pandemien die Rede. Der neue Paragraf 28a soll nun für mehr Rechtssicherheit sorgen und listet 17 Schutzmaßnahmen zur Verhinderung von Covid-19 auf. Neu ist unter anderem, dass Betriebe zur Erstellung von Hygiene-Konzepten verpflichtet werden können.

Am Infektionsgeschehen orientierte Schutzmaßnahmen 

Diese Schutzmaßnahmen sollen sich am Infektionsgeschehen orientieren, für 'stark einschränkende Schutzmaßnahmen' gilt zukünftig ein Schwellenwert von 35 bzw. 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen.

Studiobetreibern wird damit die Möglichkeit zu klagen erschwert. Die Klagen, die auf das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage gestützt waren, haben nun deutlich weniger Erfolgsaussichten. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) betonte, dass „es eine Impfpflicht nicht geben wird“.

Corona-Update 18. November 2020

CSU-Chef Markus Söder hat eine mögliche Verlängerung des aktuellen Corona-Lockdowns über November hinaus thematisiert. Wörtlich sagte er: „Es ist auch durchaus denkbar, dass der Lockdown verlängert wird.“

Sollte es dazu kommen, müsse es dann aber auch Dezember-Hilfen geben und die Ministerpräsidentenkonferenz müsse ein klares Signal setzen, wie es über Weihnachten und Silvester hinaus bis in den Januar weitergehe.

Die FDP forderte indes nachhaltige Konzepte an Stelle von pauschalen Verboten, dies gelte insbesondere für die Fitnessbranche, Gastronomie und Hotellerie. Die Bürger müssten wieder mehr Eigenverantwortung übernehmen.

Abstimmung über neues Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Ist der Lockdown light mit dem Grundgesetz vereinbar? Warum gelten die Einschränkungen und der Shutdown nur für bestimmte Branchen? 

Im Bundestag und im Bundesrat wird am 18. November über das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, kurz das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG), abgestimmt.

Rechtssicherheit im Kampf gegen Corona

Dadurch sollen die Anti-Corona-Maßnahmen auf eine gesetzliche Basis gestellt werden, damit das ewige Hin und Her aus Verordnungen, Gerichtsurteilen in die eine Richtung und der Widerruf der nächsthöheren Istanz ein Ende haben und soweit möglich für alle dieselben und nachvollziehbaren Regeln im Kampf gegen das Coronavirus gelten. (Lesen Sie auch: 'Studios bleiben zu')

Einen sehr guten Überblick, warum die bevorstehende Reform für das Infektionsschutzgesetz dringend notwendig ist, haben die Kollegen der tagesschau hier zusammengestellt.

Corona-Update 16. & 17. November 2020

Corona-Gipfel: Noch härtere Anti-Corona-Maßnahmen?

Halbzeit im Teil-Lockdown und keine Lockerungen in Sicht. Vielmehr drohen verschärfte Corona-Regeln. Der Bund fordert vor dem Bund-Länder-Treffen angesichts steigender Corona-Infektionszahlen noch strengere Kontaktbeschränkungen.

Dies ging aus der Beschlussvorlage für die Videokonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten am Montag, 16. November, hervor.

Fitnessstudios: Keine Lockerungen in Sicht

Demnach sollen Schulen zwar weiterhin offen bleiben, private Feiern jedoch verboten werden. Und auch an eine Lockerung des Corona-Lockdowns für Fitnessstudios ist demnach nicht zu denken.

Der Bund will die strikten Kontakt- und Quarantänebeschränkungen auch in der Advents- und Weihnachtszeit nicht lockern, stößt dabei aber bereits auf Widerstand der Länderchef*innen. Einige wollen erst beim nächsten Treffen am 23. November über den 'Corona-Winterfahrplan' entscheiden.

Es dürfte also intensive Diskussionen geben und die spannende Frage bleibt, was und ob der Corona-Gipfel am Nachmittag darüber entscheidet, welche Anti-Corona-Maßnahmen im Dezember 2020 gelten sollen. Künftig müssen diese Beschränkungen von den Ländern jedoch ausreichend begründet sein, dies hat der Bundesrat festgelegt.


Mit dem fM Corona-Update immer aktuell informiert

Mit unserem Corona-Update halten wir Sie stets auf dem Laufenden und informieren Sie, sobald neue branchenrelevante Entscheidungen getroffen werden.

Außerdem stellen wir in einer Übersicht zur Corona-Hilfe kostenfreie Angebote der Branche zusammen, die Sie in dieser schweren Zeit unterstützen. Wir bedanken uns bei allen Partnern und hoffen wie bereits beim ersten Corona-Lockdown für Fitnessstudios auf größtmögliche Solidarität.