Management, Markt, DSSV | Autor/in: Florian Schmidt & David Köndgen |

Corona-Finanzhilfen: Mehr Klarheit für Steuerberater der Fitnessstudios

Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und Bundesfinanzministerium (BMF) haben das Verfahren der Abschlagszahlung der Corona-Hilfen für Unternehmen fixiert und wenig später auch ausgeweitet. Wie die elektronische Antragstellung und Auszahlung in der Praxis abgewickelt wird, erfahren Sie in diesem Artikel. Plus: weitere nützliche Hilfestellungen und Tipps des DSSV rund um die sogenannten außerordentlichen Wirtschaftshilfen der Bundesregierung.

Corona-Dezemberhilfe für Studios: Das Verfahren der Abschlagszahlung steht. Was Sie jetzt wissen müssen.

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und das Bundesfinanzministerium (BMF) haben die finanziellen Corona-Hilfen nach der Verlängerung des Teil-Lockdowns erneut ausgeweitet.

Ministerium setzt DSSV-Anregung um

Weil darüber bei den Steuerberatern der Studios zuvor teilweise Unklarheit herrschte, ergänzten die Ministerien auf Anfrage des DSSV ihre FAQ-Übersicht um eine Fußnote.

Keine Anrechnung der Mitgliedsbeiträge für November- und Dezemberhilfe

Darin heißt es nun:

„Werden im November 2020 Mitgliedsbeiträge eindeutig und nachweisbar für einen späteren Zeitraum gezahlt, erfolgt keine Anrechnung auf die Novemberhilfe. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn die Mitgliedschaft beitragsfrei um einen Monat verlängert wird. Eine Anrechnung erfolgt ebenfalls nicht, falls die Mitgliedsbeiträge nachweisbar zurückerstattet werden oder nachweisbar Mehrzweckgutscheine in Höhe der Mitgliedsbeiträge ausgegeben werden.“

DSSV informiert detailiert

Darüber hinaus setzt sich der DSSV für weitere notwendige Verbesserungen (etwa für Mischbetriebe '80/20 Regelung') ein und bietet in folgender Übersicht umfangreiche FAQs und detaillierte Hilfestellungen zur Corona-Hilfe für die Monate November und Dezember.


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Hintergründe Corona-Hilfspaket

Bereits zuvor hatten die Ministerien in einer Mitteilung weitere Informationen zur sogenannten Novemberhilfe bekannt gegeben – Details haben wir hier für Sie zusammengefasst – weitere Hintergründe können Sie durch einen 'Klick' aufs Bild in unserer Übersicht zum Corona-Hilfspaket noch einmal nachlesen.

Verfahren steht: Darauf müssen Unternehmer achten

Die Ministerien haben sich auf folgende Lösung geeinigt: Die Novemberhilfe mit einem Umfang von mehr als 10 Mrd. Euro bietet eine zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind.

Die ersten Hilfen sollen laut dem Update der Ministerien möglichst zeitnah ausgezahlt werden.


„Das ist eine gute Nachricht für die von den Maßnahmen im November
betroffenen Soloselbstständigen und Unternehmen und ihre Beschäftigten.“

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Olaf Scholz (SPD), Bundesfinanzminister



Geplanter Auszahlungsbeginn: Ende November

Damit das Geld schnell bei den Betroffenen Unternehmen ankommt, sollen laut Bundesfinanzminister Olaf Scholz  erste Abschlagszahlungen ab Ende November erfolgen.


„Es ist wichtig, dass nun Antragstellung und
erste Auszahlungen noch im November möglich werden."

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Olaf Scholz (SPD), Bundesfinanzminister


Ziel: schnelle & unbürokratische Auszahlung

Die Auszahlung soll laut Bundesfinazminister Scholz schnell und unbürokratisch erfolgen, damit die Antragsteller noch im November 2020 erste Abschlagszahlungen erhalten können.  

Das Verfahren der Abschlagszahlung umfasst folgende Punkte:

  1. Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.
  2. Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Online-Plattform für die Überbrückungshilfe.
  3. Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III startet voraussichtlich am 25. November 2020.
  4. Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen sollen ab Ende November 2020 erfolgen.
  5. Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch. Um Missbrauch vorzubeugen werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.

Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann.