Markt, DSSV | Autor/in: fM Redaktion |

Offizielle Stellungnahme des DSSV zum Entwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge

Laufzeitveränderung lautet das Schlagwort, das die Branche nach wie vor aufhorchen lässt. Denn neben Mobilfunkverträgen könnte der Gesetzentwurf für faire Verbraucherverträge auch Fitnessstudioverträge betreffen. Der Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen (DSSV) hat nun eine offizielle Stellungnahme ans Justizministerium gesandt.

DSSV Stellungnahme zu Gesetz-Entwurf für faire Verbraucherverträge und Änderungen von Vertragslaufzeiten

Der Entwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge wurde am 24. Januar 2020 an den DSSV versandt.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) plant demnach, die Begrenzung der Laufzeit auf ein Jahr, eine Verlängerung von jeweils drei Monaten und eine generelle Kündigungsfrist von einem Monat. (Lesen Sie auch – Der DSSV erklärt: Es ist noch nichts beschlossen!)

DSSV im Verteilerkreis Verbändeanhörung

Bereits seit März 2019, nachdem das Ministerium ein 'Eckpunktepapier' zur geplanten Gesetzesänderung verfasst hat, steht der DSSV in Kontakt mit dem Ministerium und gehört zum Verteilerkreis der Verbändeanhörung. (Lesen Sie auch: DSSV bekämpft geplante Laufzeitenbegrenzung)


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Der DSSV hat jetzt folgende Stellungnahme im Sinne der Fitnessstudios erarbeitet und an das Ministerium gesandt (per Klick auf das Bild öffnen Sie diese in einem neuen Fenster):

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