Mit BEM-Fachkräften Mitarbeitende langfristig binden: Arbeitgeber sein, Arbeitgeber bleiben
In der heutigen Arbeitswelt stehen Arbeitgeber vor vielfältigen Herausforderungen, insbesondere wenn es um die (Re-)Integration langfristig erkrankter oder behinderter Mitarbeiter geht. Um diesen Herausforderungen erfolgreich zu begegnen, ist ein strukturiertes und effektives Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) unerlässlich. Auch Unternehmen der Fitness- und Gesundheitsbranche können sich mit einem hochwertigen betriebsinternen BEM von der Masse abheben, ihre Mitarbeitenden nachhaltig binden und gleichzeitig gesetzliche Anforderungen erfüllen.
Wer in seinem Betrieb Maßnahmen zur Gesundheitsförderung für die eigenen Beschäftigten anbietet, hebt sich mit dem freiwilligen mitarbeiterorientierten Programm von der breiten Masse ab und macht sich für Jobinteressierte attraktiver – das trifft auch auf Fitness- und Gesundheitsanlagen oder Unternehmen der Fitnessindustrie zu.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) hingegen ist gesetzlich geregelt. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben bietet sowohl Vorteile als auch Herausforderungen für das Unternehmen.
Kein Goodie, sondern Gesetz
Arbeitgeber in Deutschland, unabhängig von Betriebsgröße und Branchenzugehörigkeit, sind gemäß Paragraf 167 Abs. 2 SGB IX dazu verpflichtet, ein BEM durchzuführen, wenn eine bei ihnen beschäftigte Person innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist.
Entscheidend ist: Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung dafür, dass das BEM gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt wird und die BEM-berechtigte Person bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Wiedereingliederung unterstützt wird.
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Allerdings werden im Gesetz genaue Rollen zur Durchführung des Verfahrens nicht abschließend benannt und darüber hinaus mangelt es in vielen Unternehmen sowie öffentlichen Einrichtungen an entsprechender Kompetenz.
Mitarbeiter-, zukunfts- und gesetzesorientiert
Mit den neuen nebenberuflichen Lehrgängen „Prozessberater/in für Betriebliches Eingliederungsmanagement“ und „Fallmanager/in für Betriebliches Eingliederungsmanagement“ der BSA-Akademie können Unternehmen Fachkräfte spezifisch qualifizieren, um die gesetzlichen Vorgaben gemäß Paragraf 167 Abs. 2 SGB IX zu erfüllen und ihre soziale Verantwortung wahrzunehmen.
Wurde mit der BEM-berechtigten Person geklärt, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann, kann das Unternehmen langfristig von gesunden, motivierten und leistungsfähigen Mitarbeitern profitieren.
Auch für Studiobetreiber, die bereits BGM-Angebote in ihrem Portfolio führen, können die neuen BEM-Lehrgänge der BSA-Akademie ein wichtiges Zusatzangebot darstellen.
Von mehreren Lehrgangsvarianten profitieren
Wer sich für die umfangreiche Qualifizierung seiner Mitarbeitenden und somit für die Absolvierung beider BEM-Lehrgänge entscheidet, kann die Präsenzphase des zweiten Lehrgangs auf zwei statt regulär vier Tage verkürzen. Damit sichern Sie sich einen Preisvorteil von 50 Prozent auf den Lehrgang mit der verkürzten Präsenzphase, unabhängig davon, in welcher Reihenfolge Sie die Lehrgänge absolvieren.
Wer schnell genug ist, spart doppelt
Buchen Sie bis zum 30. Juni 2024 die Lehrgänge und erhalten Sie 20 Prozent Einführungsrabatt mit dem Rabattcode BEM2024.
Erfüllen Sie jetzt die gesetzlichen Vorgaben und werden Sie zu einem Arbeitgeber, der seine Mitarbeitenden langfristig fördert, fordert und unterstützt.
Tipp: BSA-Webinar „BGM-Refresher“
Einmal jährlich findet das BSA-Webinar „BGM-Refresher“ statt. Es richtet sich an Fachkräfte, Verantwortliche und Interessierte im BGM, die ihr Know-how aktualisieren und sich beruflich weiterentwickeln wollen. Hier erhalten sie einen Überblick über aktuelle Entwicklungen im Themengebiet BGM. Das Webinar kann über den Webshop der BSA-Akademie gebucht werden.
Diesen und weitere Artikel finden Sie in der fMi 02/2024 & für Abonnenten EXKLUSIV vorab.
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