Fitness, Gesundheit, Management, Markt | Autor/in: Florian Schmidt |

Katalonien: Branchenvertreter gewinnen Rechtsstreit um Wiedereröffnung

Anders als in Deutschland mussten nach dem ersten großen Lockdown in Spanien auf regionaler Ebene viele Studios, Turnhallen, Indoorsportanlagen und Schwimmbäder nach einem kurzen Neustart Anfang Juni 2020 aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie und regionaler Beschlüsse erneut schließen. Studiobetreiber und Funktionäre haben in Barcelona vor Gericht gegen die angeordnete Schließung geklagt und nun auf höchster Instanz Recht bekommen.

Restart Katalonien: Sicheres Training per Urteil

In Katalonien und der Metropolregion Barcelona mussten die Studiobetreiber per kommunaler Verordnung die Fitness- und Gesundheitsstudios am 17. Juli 2020 zum zweiten Mal schließen.


 


Auch zahlreiche Indoorsportanlagen und Schwimmbäder waren vom coronabedingten Lockdown betroffen und wurden per Beschluss geschlossen. 

Gemeinsamer Kampf für die Wiedereröffnung

Das wollten viele ansässige Studiobetreiber, Funktionäre und Verbände so nicht hinnehmen. Zusammen reichten Vertreter der katalonischen Sportverbände (UFEC), des Catalan Sport Clusters (IDESCAT) und weitere Branchenvertreter zeitnah nach dem zweiten Lockdown eine Klage beim Obersten Gerichtshof von Katalonien (TSJC) ein.


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Das Urteil zum offiziellen Neustart  

Nach einem harten Fight vor Gericht bekamen die Kläger am 30. Juli 2020 Recht. Das Gremium um President Don Javier Aguayo Mejía kam zu dem Entschluss, dass einer Wiedereröffnung unter entsprechenden Auflagen (hier mehr zu den in Deutschland geltenden Auflagen) aus juristischer Sicht nichts im Wege steht und die Klage deshalb Erfolg hat.

In dem offiziellen Beschluss begründeten die Richter das Urteil wie folgt:


„Aus wirtschaftlicher und gesundheitspolitischer Sicht
 können die Anlagen unter Einhaltung von strengen Hygiene-, Abstands- und Verhaltensregeln
wieder geöffnet werden und sollten nicht länger benachteiligt werden.“
_______________________________

Auszug Gerichtsbeschluss TSJC, 30. Juli 2020


In der Urteilsbegründung stellten die Richter neben der gesellschaftlichen Verantwortung zur Eindämmung der Pandemie auch die gesundheitsrelevante Rolle der Fitness-, Gesundheits- und Sportbetriebe in den Vordergrund.

Sicheres Training ermöglichen

Hier gilt es abzuwägen und im Sinne der Gesamtbevölkerung, der Kunden und Unternehmen ein sicheres Training wieder möglich zu machen.



Zielsollte es sein, möglichst vielen Menschen wieder die Möglichkeit zu geben, sich in  den Analgen körperlich fit zu halten und ihr Immunsystem zu stärken.

Weiteren Lockdown vermeiden

Seitens der katalonischen Betreiber wird nach dem rechtskräftigen Urteil und der Wiedereröffnung nun ein verantwortlicher Umgang mit den geltenden Auflagen erwartet, um den Kunden ein sicheres Training in den Studios zu gewährleisten sowie einen erneuten Lockdown zu vermeiden.

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