Bundestag beschließt Energiepreisbremse: Entlastungen auch für Fitness- und Gesundheitsunternehmen
Mit milliardenschweren Entlastungen sollen die Folgen der rasant gestiegenen Energiepreise für Verbraucher und Unternehmen abgefedert werden. Der Bundestag beschloss am Donnerstag, 15. Dezember 2022, die langersehnten Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme sowie eine Härtefallregelung für Nutzer anderer Heizmittel. Die Neuerungen sollen am Freitag auch den Bundesrat passieren und beinhalten für Studiobetreiber und Gesundheitsunternehmer wichtige Anpassungen.
Fitness- und Gesundheitsunternehmen haben deutschlandweit mit steigenden Energiekosten bei Strom, Gas und Wärme zu kämpfen. (Mehr zum Thema: 'Zwischen Preiskampf und Kostenexplosion')
Mit einem milliardenschweren Entlastungspaket will die Bundesregierung die Folgen der rasant gestiegenen Energiepreise für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern.
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Das Versprechen der Bundesregierung lautet dabei: „Niemand soll alleine gelassen werden.“ Bezahlt werden sollen die Ausgaben für die Entlastungsmaßnahmen durch einen insgesamt 200 Milliarden Euro schweren 'Abwehrschirm', den der Bundestag in seiner vorletzen Sitzung vor Weihnachten am 15. Dezember 2022 verabschiedet hat. Zur Finanzierung wird der Bund neue Schulden aufnehmen.
Geplant sind unter anderem folgende Anpassungen:
1. Die Gaspreisbremse
Bei der Gaspreisbremse sollen Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), wozu auch Fitness- und Gesundheitsanlagen zählen, für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen Gas-Bruttopreis von zwölf Cent pro Kilowattstunde garantiert bekommen.
Für Wärmekunden soll der Preis bis zur 80-Prozent-Grenze 9,5 Cent betragen. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der ganz normale Vertragspreis gelten.
Dadurch soll ein Sparanreiz beim Gasverbrauch erhalten bleiben, damit Deutschland gut durch den Winter kommt. Die Bundesregierung hatte betont, private Haushalte müssten nichts tun, die Entlastung komme automatisch an.
Jetzt lesen: 'DSSV-Energiekampagne'
Mieter sollen diese in der Regel über die Heizkostenabrechnung bekommen. Für Industriekunden wird der Preis pro Kilowattstunde auf sieben Cent netto gedeckelt. Bei Wärme liegt er bei 7,5 Cent netto. Die gesetzlich festgelegten Preise gelten in der Industrie aber lediglich für 70 Prozent des Jahresverbrauchs im Jahr 2021.
2. Die Strompreisbremse
Die Strompreisbremse funktioniert ähnlich. Sie sieht vor, dass Haushalte und kleinere Unternehmen 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Für Industriekunden liegt die Grenze bei 13 Cent für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs.
3. Entlastungen auch für andere Heizstoffe
Von der Energiepreisbremse profitieren sollen auch Nutzer von Heizöl, Pellets, Flüssiggas oder auch von Kaminöfen – also alljene, die mit Stoffen heizen, die nicht über Leitungen ins Haus fließen.
Weitere Details sollen später in einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern festgeschrieben werden. Maßgeblich dafür ist der Zeitraum vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022.
Die Preisbremsen sollen vorerst für 2023 wirken und ab März greifen. Eine Verlängerung bis April 2024 ist nach Angaben des Wirtschaftsministeriums angelegt, müsste aber separat entschieden werden.
Bürger und Unternehmen sollen außerdem rückwirkend auch für Januar und Februar entlastet werden, indem im März die Vergünstigungen für die beiden vorherigen Monate mitangerechnet werden. Die Gaspreisbremse für die Industrie soll ab Januar greifen. Ein Missbrauch der Preisbremsen durch Versorger soll verhindert werden.
DSSV unterstützt Fitness- und Gesundheitsunternehmen
Der DSSV e. V. – Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen hat es sich zur Aufgabe gemacht, Fitness- und Gesundheitsunternehmen auf dieser Website Checklisten und Leitfäden an die Hand zu geben, mit denen Sie Ihren Betrieb energiekostensparend und effizienzsteigernd durch den Winter bringen können. (Auch interessant: 'Jetzt Energie sparen!')
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Mehr zum Thema: 'Kostenlose Energieberatung'
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