Fitness, Gesundheit, DSSV | Autor/in: fM Redaktion |

DSSV Online-Seminar: Wichtige Fakten für alle Anbieter von EMS-Training

Am 1. März 2021 fand ein DSSV-Online-Webinar statt, in dem Florian Kündgen, stellvertretender Geschäftsführer des DSSV, Thomas Lörscher, Leiter des Service-Centers der BSA-Akademie und Roman Baquet, Berater für Zertifizierungen der BSA-Zert, aktuelle Fragen zu den gesetzlichen Anforderungen an EMS-Training beantworteten.

DSSV Online-Seminar EMS-Training

Für alle gewerblichen Anbieter von EMS-Training ändern sich mit der Strahlenschutzverordnung (NiSV) die Anforderungen an den Betrieb ganz grundlegend: Registrierung der Betriebsstätte, Dokumentation der Trainings und Qualifikation der Mitarbeiter werden verbindlich. Dazu bot der DSSV seinen Mitgliedern ein exklusives Online-Seminar an.

Aufzeichnung des Webinars

Sie konnten nicht am Seminar teilnehmen? Dann haben Sie hier die Möglichkeit, das Video noch einmal anzusehen.

Neue Verpflichtungen

Durch den für alle Personen, die EMS-Training durchführen geforderten Nachweis der Fachkunde EMF müssen diese neu qualifiziert werden und das verpflichtend (Lesen Sie dazu auch: 'Zeit zu handeln').

Zusätzlich besteht für EMS-Anbieter seit einiger Zeit die Möglichkeit, sich durch eine Zertifizierung nach der europäischen Norm und der deutschen Norm als Qualitätsanbieter zu positionieren bzw. ihr Hygienekonzept zertifizieren zu lassen.

In diesem Webinar wurden alle Fragen rund um die Themen Strahlenschutzverordnung und Zertifizierung beantwortet (Lesen Sie dazu auch: 'Neue Rahmenbedingungen').

Wird die Frist für Fachkunde EMF verlängert?

Laut Strahlenschutzverordnung (NiSV) müssen gewerbliche Betreiber von EMS-Geräten bis 31. Dezember 2021 dafür sorgen, dass alle Mitarbeiter, die EMS-Training anwenden, gemäß der NiSV qualifiziert sind und die Fachkunde EMF nachweisen können.

In der letzten Zeit häuften sich Meldungen darüber, dass diese gesetzlich festgelegte Frist möglicherweise um ein Jahr verschoben wird. Nach Rücksprache mit einem Angestellten des zuständigen Ministeriums können diese Informationen nicht bestätigt werden, sodass wir gegenwärtig davon ausgehen müssen, dass der 31. Dezember 2021 als Stichtag weiterhin Bestand hat.

Eine Verschiebung der Frist wäre für die Branche wünschenswert und es werden wohl auch Gespräche zu diesem Thema geführt. Ob und in welcher Form ein derartiger Aufschub aber tatsächlich erfolgt, steht im Moment noch nicht fest. Bis zu einer offiziellen Stellungnahme mit allen Details der Regelung empfiehlt es sich daher für Betreiber von EMS-Anlagen, sich am 31. Dezember 2021 zu orientieren.


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Exklusiv und kostenlos für DSSV-Mitglieder

Im DSSV Online-Seminar sollten möglichst viele Ihrer ungeklärten Fragen beantworten werden, dabei wurde auf folgende Themen eingegangen:

  • Die Strahlenschutzverordnung (NiSV): Warum ist EMS-Training davon betroffen? Was fordert die Verordnung? Florian Kündgen, DSSV
  • Fachkunde EMF – Lösungen für alle Mitarbeiter! Neu: Während Kurzarbeit Basisqualifikation kostenlos möglich – bis zu 100% förderbar! Thomas Lörscher, BSA-Akademie
  • Positionierung als Qualitätsanbieter durch Zertifizierung: Europäische Norm – deutsche Norm – NEU: Hygienezertifizierung! Roman Baquet, BSA-Zert, Berater für Zertifizierungen

Der DSSV – Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen steht Ihnen als Ansprechpartner zur Seite und will helfen, alle offenen Fragen zu klären.

Wann fand das Online-Seminar statt?

Termin: Montag, 1. März 2021
Uhrzeit: 10 bis 11 Uhr
Referenten: Florian Kündgen, Thomas Lörscher, Roman Baquet


 

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