Ernährung, Gesundheit | Autor/in: Anke Sörensen |

Hanf als Zutat in Lebensmitteln

Von Hanfsamen, Hanföl und Hanfmehl über Müsliriegel, Hanfgetränke wie Bier oder Limonade bis hin zu Nahrungsergänzungsmitteln in Form von CBD-Öl oder Hanf-Protein-Pulver – das Angebot an Lebensmitteln mit Hanf ist groß. Doch ist dieser Trend wirklich gesund?

CBD-Öl, Hanfsamen, Hanfblättertee und Co.: Food-Trend Hanf

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Die wichtigsten Fakten in Kürze:

  • Hanf erobert als Lebensmittelzutat den Markt und wird als Superfood gehyped.
  • Hanfsamen enthalten hochwertige Fettsäuren, viel Protein, Vitamine sowie Ballast- und Mineralstoffe.
  • Bei hanfhaltigen Lebensmitteln sollte der Verbraucher auf die Herkunft aus Europa achten, denn europäischer Nutzhanf enthält weniger als 0,2 Prozent THC-Wirkstoff.
  • Vorsicht: Bei Kindern, Schwangeren und intensiven Nutzern kann der Verzehr zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Empfindliche Personen sollten Alternativen wie Walnussöl oder Leinsamen nutzen, die keine Cannabinoide enthalten.

Los geht's! Die Hintergründe und Detailinformationen:

Ob im Supermarkt, Reformhaus oder Bioladen – die Auswahl an Hanfprodukten wird immer größer, beliebt ist er als Inhaltsstoff in veganen und vegetarischen Lebensmitteln.

Vielseitig verwendbar

Die Samen kommen mit ihrem nussig-süsslichen Geschmack und dem Superfood-Image bei Verbrauchern gut an. Sie werden als knackiges Topping auf Salat, Zutat im Müsli oder in einer Gemüsepfanne verwendet.

Gemahlene Samen eignen sich zum Backen und ersetzen einen Teil des Mehls, zu Öl gepresst kommen sie ins Salatdressing oder werden auch als Nahrungsergänzungsmittel angeboten.

Gesunde Inhaltsstoffe

Hanfsamen sind reich an Eiweiß und essentiellen Aminosäuren. Sie enthalten hochwertige Fettsäuren (Omega-6 und Omega-3), zahlreiche Vitamine (E, B1, B2 und B6) und Mineralstoffe (Magnesium, Calcium, Phosphor und Eisen). Hanfprotein ist leicht verdaulich, gut verwertbar und ein vollwertiger Ersatz für tierisches Eiweiß – das ist besonders wichtig für Vegetarier und Veganer.

Auch Allergiker vertragen ihn gut, da Hanf gluten- und laktosefrei ist. Empfindliche Personen wie Kinder oder Schwangere sollten besser auf Hanfprodukte verzichten und lieber Distel-, Walnuss- oder Leinöl, Nüsse, Leinsamen und Sesamsamen verwenden, die ebenfalls mit gesunden Inhaltsstoffen punkten.

Generell wird zwischen Drogenhanf und Nutz- beziehungsweise Faserhanf unterschieden, wobei nur Faserhanf für Lebensmittel verwendet werden darf. Sein Gehalt an berauschend wirkendem Tetrahydrocannabinol (THC) ist  gesetzlich begrenzt. Die Pflanze enthält noch weitere Cannabinoide, vor allem Cannabidiol (CBD), das je nach Dosis pharmakologische Effekte haben kann.



Auf Qualität und Herkunft achten

Für Lebensmittel aus Hanfsamen gilt keine Zulassungspflicht, sie fallen unter das Lebensmittelrecht. Um sicher zu gehen, dass sie von hoher Qualität sind, sollten hanfhaltige Lebensmittel, Öle, Extrakte und Nahrungsergänzungsmittel aus Europa und sicheren Quellen gekauft werden, rät der TÜV Süd. Dubiose Internetshops sollten Verbraucher meiden.

CBD-Zusatz in Deutschland verboten

Laut Nachrichtensender BBC gelten CBD-infusionierte Öle, Getränke und Speisen als wichtiger Food-Trend 2020 im englischsprachigen Raum. CBD ist die Kurzform für Cannabidiol, ein nicht-psychoaktives Cannabinoid, das im Hanf (Cannabis) enthalten ist.

Es wirkt entkrampfend, entzündungshemmend und angstlösend und soll von Übelkeit befreien. CBD-haltige Lebensmittel sind in Deutschland nicht zugelassen, Verbraucherzentralen raten von ihrem Verzehr ab. (Lesen Sie auch: 'Food-Trends 2020')


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Berauschende Wirkung?

Manche Käufer sind unsicher, ob sie hanfhaltige Lebensmittel kaufen sollen, weil sie mit Hanf eine berauschende Wirkung assozieren, ausgelöst von der Substanz Tetrahydrocannabinol (THC). Alte Hanfsorten enthalten tatsächlich einen sehr hohen THC-Anteil, in den Blüten sogar bis zu 20 Prozent.

Anders ist es bei modernem Nutzhanf, der mit zertifiziertem Saatgut innerhalb der Europäischen Union angebaut wird. Er darf weniger als 0,2 Prozent THC-Wirkstoff enthalten. Einen europaweit vereinheitlichten Grenzwert für THC in Lebensmitteln gibt es nicht.

Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) hat THC-Richtwerte für Lebensmittel ausgegeben, die zur Orientierung für die Hersteller und zur Lebensmittelüberwachung dienen. Diese liegen bei 5 Mikrogramm (µg) je Kilogramm (kg) für nicht alkoholische und alkoholische Getränke, 5000 µg/kg für Speiseöle und 150 µg/kg für alle anderen Lebensmittel.

Einschätzung des Risikos

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erklärt, dass nach jetzigem Wissensstand nicht mit bedenklichen Wirkungen zu rechnen sei, wenn die Richtlinien eingehalten würden. Allerdings betont die Behörde, dass es sich nur um vorläufige Richtwerte handelt. Noch sei nicht endgültig geklärt, wie stark einzelne Wirkungen durch THC von der Dosis abhängig seien.

Beim Kauf von Hanfprodukten, die nicht aus der EU stammen, ist Vorsicht geboten. Darin können höhere THC-Konzentrationen vorliegen, vor allem in Extrakten. Erhöhte THC-Werte können zu Kopfschmerz, Übelkeit und Kreislaufbeschwerden führen. Vorsicht ist vor allem bei Nahrungsergänzungsmitteln angebracht: Dort werden laut BfR die THC-Richtwerte häufig überschritten werden.

Hanfsamen enthalten natürlicherweise kein THC, können allerdings bei der Ernte mit THC-reichen Pflanzenteilen wie Blüten oder Blättern in Berührung kommen. Dadurch kann sich selbst in Hanfsamen und daraus hergestellten Lebensmitteln THC befinden.


 


Irreführende Werbeversprechen

Die Anbieter von Hanfprodukten versprechen zahlreiche gesundheitliche Vorzüge: So sollen diese den Cholesterinspiegel senken, beim Abnehmen und Muskelaufbau helfen, Herz-Kreislauferkrankungen, Bluthochdruck und Krebs vorbeugen und das Immunsystem stärken. Nichts davon ist wissenschaftlich bewiesen.

Gemäß der Health Claims Verordnung sind gesundheits- und krankheitsbezogene Angaben nicht zulässig. Präparate mit gesundheitlichem Nutzen gelten als Arzneimittel – und für CBD-haltige Arzneimittel gilt seit 2016 eine ärztliche Verschreibungspflicht.


 

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