DSSV-Rechtsseminar: Juristinnen beantworten aktuelle Fragen aus dem Studioalltag

Wie geht rechtssichere Videoüberwachung und wie lässt sich eine Scheinselbstständigkeit vermeiden? Antworten gibt der DSSV im Online-Seminar.
Lesezeit: 2 Minuten
DSSV-Juristinnen beantwortet aktuelle Fragen im Online-Rechtsseminar
DSSV-Juristinnen beantwortet aktuelle Fragen im Online-Rechtsseminar
Wie viel Verantwortung darf der Azubi übernehmen? Wann gilt eine Honorarkraft als scheinselbstständig? Welche Maßnahmen müssen Sie ergreifen, um trans* Personen und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gerecht zu werden? Wie sieht eine rechtssichere Videoüberwachung im Studio aus? Antworten auf diese Fragen geben die DSSV-Juristinnen Iris Borrmann, Andrea Elbl und Gülizar Cihan sowie der Datenschutzexperte Marko Diepold im Rahmen des DSSV-Online-Seminars 'klar im RECHT', am 9. Juli 2024 exklusiv für DSSV-Mitglieder.

Im täglichen Austausch erreichen den DSSV viele Fragen zum Studioalltag und den täglichen Herausforderungen.

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Die praxisorientierten Seminarinhalte geben Antworten sowohl für trainierende Mitglieder als auch für Mitarbeiter.

Scheinselbstständigkeit

Bei der alle vier Jahre stattfindenden Betriebsprüfung der Rentenversicherung Bund stellt sich häufig heraus, dass diese Honorartrainer als scheinselbstständig und damit als Arbeitnehmer qualifiziert.


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Viele Studios bieten ihren Mitgliedern ein buntes Kursprogramm an und greifen dabei auf Honorartrainer zurück, die oft nur zwei oder vier Kursstunden in der Woche anbieten. Nach beiderlei Verständnis arbeiten die Trainer selbstständig und auf eigene Rechnung.

Im Rechtsseminar werden die Kriterien für die Unterscheidung von scheinselbstständig und selbstständig detailliert erläutert.

Umgang mit trans* Personen

Ein weiterer Schwerpunkt ist der Umgang mit trans* Personen. Was ist zu beachten, um nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu verstoßen und welche Änderungen bringt das im November in Kraft tretende Selbstbestimmungsgesetz mit sich? (Lesetipp: 'Trans* Personen im Studio')

Als Fitnessstudio Minderjährige beschäftigen

Auch bei der Beschäftigung von Minderjährigen gelten besondere Arbeitsvorschriften im Hinblick auf Entwicklung, Gesundheit und Sicherheit.

Wie schließe ich einen Ausbildungsvertrag ab? Was muss ich bei der Festlegung der Arbeitszeiten beachten? Und wie sieht es mit der Beschäftigung minderjähriger Auszubildender an Sonntagen aus?

Das sind nur einige der Fragen, die sich vor Beginn eines Ausbildungsverhältnisses stellen. Der DSSV stellt Ihnen die Rahmenbedingungen und Vorschriften für die Beschäftigung von Minderjährigen vor. (Auch lesenswert: 'Minderjährige und Fitnessverträge: U-18 im Fitnessstudio')

Videoüberwachung

Im Rahmen des Seminars beantwortete der DSSV auch Fragen zur Videoüberwachung. Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Dürfen Beschäftigte beobachtet werden und sind Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre zu treffen? Brauche ich eine Einverständniserklärung der Mitglieder oder Beschäftigten? Wer darf die Aufnahmen sehen und wer nicht?

Datenschutz

Datenschutz ist auch in der Fitnessbranche unerlässlich. Das Seminar zeigt, dass Datenschutz nicht nur eine gesetzliche Pflicht ist, sondern auch Sicherheit und Wettbewerbsvorteile schafft. Lernen Sie praxisnahe Maßnahmen zur Rechtskonformität kennen und nutzen Sie den Datenschutz als Chance für ein positives Image.

Weitere Informationen zum Online-Seminar finden Sie hier.

Das könnte Sie auch interessieren: '(Schein-)selbstständig?' | 'Mitgliedsverträge online abschließen' | 'Mitgliedsverträge anpassen'

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Für fitness MANAGEMENT berichtet

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