Fitness, Gesundheit, DSSV | Autor/in: Florian Schmidt & David Köndgen |

Verwirrung um Lockerungen – völlig unterschiedliche Vorgaben auf Länder- und Kommunalebene

Langsame Rückkehr zur Normalität nach Corona? Nach derzeitigen Informationen ist eine übersichtliche Betrachtung für ganz Deutschland schlicht nicht möglich. In einigen Bundesländern durften zunächst einzelne Studios mit Sondergenehmigungen ihre Türen wieder öffnen. Diese Meldungen sind jedoch unbedingt differenziert zu betrachten. Gerade jetzt ist Disziplin gefordert, damit auch klassische Fitness- und Gesundheitsanlagen möglichst bald wieder ans Netz angeschlossen werden.

Countdown für Corona-Lockdown: Wiedereröffnung der Sportstudios mit Unterschieden

VORAB-HINWEIS: Nachfolgende Informationen hatten wir mit Stand vom 21. April 2020 veröffentlicht. Folgende Aktualisierung erreichte uns am 23. April 2020: Einige Studios durften mit Ausnahmegenehmigungen der örtlichen Behörden zunächst öffnen. Diese wurden jedoch anschließend vom Land wieder einkassiert und sämtliche Genehmigungen wieder zurückgenommen.

Solange die Informationslage nicht klarer wird, können wir leider keine näheren Auskünfte erteilen. Sobald sich hier etwas tut, werden wir Sie jedoch alsbald mit den neuen Informationen versorgen.


WEITERE AKTUELLE HINWEISE:

Aufgrund der hohen Zahl der Anrufe bei uns: Alle uns vorliegenden Informationen sind in untenstehendem Text genannt. Bitte lesen Sie zunächst den vollständigen Artikel. Sollten sich anschließend noch weitere Fragen ergeben, wenden Sie sich unbedingt an die Behörden. Die Regelungen unterscheiden sich nicht nur von Bundesland zu Bundesland sondern auch innerhalb dieser.

Bitte halten Sie sich an die Vorschriften! Uns liegt die Meldung vor, dass einige Sondergenehmigungen wieder entzogen wurden. Eine Eröffnung ohne Genehmigung gefährdet eine flächendeckende Wiedereröffnung von Fitness- und Gesundheitsanlagen in naher Zukunft.


 


Corona-Lockdown: Länderspezifische Lockerungen

Auf Grund der föderalistischen Struktur der Bundesrepublik werden auf Länder- und Kommunalebene jedoch unterschiedliche Entscheidungen bezüglich der Lockerungen getroffen.

Dies betrifft etwa Sicherheits- und Hygienevorschiften wie das Tragen von Masken, die Regelungen für Schulen und Kindertagesstätten, aber auch die Wiedereröffnung von Fitness- und Gesundheitsanlagen, die bedingt durch die Corona-Krise seit Wochen geschlossen sind. 

Die Frage: „Wann und unter welchen Bedingungen darf ich mein Studio wieder öffnen?“, bewegt die Betreiber.


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Infektionsketten nachverfolgen 

Im Grundsatz gilt es eine erneute Steigerung der Reproduktionsrate unbedingt zu vermeiden. Und das unabhängig davon, ob man einen Supermarkt, einen Friseursalon oder ein Fitnessstudio betreibt. 

„Wenn wir jetzt mehr öffentliches Leben zulassen, in kleinen Schritten, dann ist es ganz wichtig, dass wir noch besser die Infektionsketten verfolgen können“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel am 20. April 2020.

Kurz danach erreichte die Redaktion der fitness MANAGEMENT die Information, dass die ersten Fitnessstudiobetreiber wiedereröffnet haben.


„Es muss unser Ziel sein, jede Infektionskette verfolgen zu können.“
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Dr. Angela Merkel (CDU), Bundeskanzlerin


Erste Personal Training und EMS-Studios geöffnet

Im Gegensatz zu einem Supermarkt, in dem die Kunden mehr oder weniger anonym ein und ausgehen, ist bei einem Personal Training oder einem EMS-Studio klar nachvollziehbar welche Person wann und wo mit wem Kontakt hatte

Die Infektionskette kann dadurch nachverfolgt werden. Zudem beschränkt sich die Anzahl der Personen bei einem EMS-Training – sofern die aktuell gültige DIN-Norm 33961-5 eingehalten wird – auf maximal drei Personen: Ein Trainer und ein bis zwei Trainierende. Die aktuell bekannten Sondergenehmigungen beschränken sich auf 1:1 Training (Stand 21. April)


 


Dies ist auch der Grund, warum vielen solcher Anbieter eine behördliche Sondergenehmigung trotz Lockdowns eingeräumt wurde und diese ihre Leistungen anbieten dürfen.

Der fitness MANAGEMENT-Redaktion liegen Informationen über Wiedereröffnungen in Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein vor (Stand: 21. April 2020).

Bei diesen Anbietern handelt es sich um Personal Training, EMS-Training oder auch Physiotherapiepraxen mit Fitnessangeboten in einem angeschlossenen Selbstzahlerbereich.

Sondergenehmigung erforderlich

Laut der vorliegenden Informationen hat jeder dieser Betriebe eine offizielle Sondergenehmigung durch das zuständige Ordnungsamt, die Gesundheitsbehörde oder die Stadtverwaltung erhalten. 

Hierzu wurde im Vorfeld ein Antrag durch den Betreiber gestellt. Neben den gemeldeten Wiedereröffnungen liegen der fitness MANAGEMENT-Redaktion zusätzlich Informationen über nicht geöffnete Betriebe vor, deren Sondergenehmigung auch innerhalb der oben genannten Bundesländer abgelehnt wurde.


„In dieser Phase der allmählichen Lockerungen darf es
auf gar keinen Fall zu leichtsinnigem Verhalten kommen.​​​“
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Leopoldina, Nationale Akademie der Wissenschaften


Darauf sollte jeder Studiobetreiber achten

Deutschland befindet sich aktuell in einer hochsensiblen Zeit. „In dieser Phase der allmählichen Lockerungen darf es auf gar keinen Fall zu leichtsinnigem Verhalten kommen“, so die Leopoldina. Die Bundesrepublik soll sich schnellstmöglich wieder in Richtung Normalität begeben und ebenso die Betreiber von Fitness- und Gesundheitsanlagen. 

Die Sicherheitskonformität ist jedoch aktuell wichtiger denn je. Jeder Studiobetreiber sollte sich darauf einstellen, die von den zuständigen Behörden zu erwartenden Sicherheits- und Hygienemaßnahmen einhalten zu können. 

Nur so kann zum richtigen Zeitpunkt – wenn die Behörden auch offiziell eine flächendeckende Wiedereröffnung der Studios einräumen – schnell und professionell reagiert werden.

Bis dahin sind Geduld und Disziplin erforderlich, auch wenn dies in der aktuellen Zeit schwieriger denn je erscheint. Kommunizieren Sie aktiv mit Ihren Mitgliedern. Sie werden größtenteils auf Verständnis treffen.

Corona: Hintergründe aus virologischer Sicht

HINWEIS: Nachfolgende Informationen sind lediglich eine verkürzte Darstellung ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Den ausführlichen Steckbrief zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) und alle weiteren Detailinformationen zum Coronavirus aus wissenschaftlicher Sicht rufen Sie bitte direkt auf der Seite des Robert-Koch-Instituts (RKI) ab!

Die aktuelle Lage in der Corona-Pandemie schien sich durch den Lockdown zu beruhigen. Laut einer RKI-Statistik vom 17. April 2020 lag die sogenannte Reproduktionsrate bei 0,7. Das bedeutet, dass jeder Infizierte weniger als einen weiteren Menschen ansteckt und die Zahl der Neuerkrankungen somit leicht rückläufig ist.

Zum Vergleich: Anfang März 2020 lag dieser Wert bei 3,0 und am 8. April 2020 bei 1,3. Auf dieser Basis hat Bundeskanzlerin Merkel zusammen mit der Bundesregierung erste Lockerungen bezüglich der bisherigen Beschränkungen des öffentlichen Lebens beschlossen.

Fitness für alle? Deutschlandweite Lösung vorerst vom Tisch

Bereits am 19. April 2020 hatte der Hamburger Senat sich dafür ausgesprochen, den Corona-Lockdown für Sportvereine und kommerzielle Sporteinrichtungen wie Fitness- und Gesundheitsanlagen der Hansestadt Anfang Mai zu beenden. (Lesen Sie auch: Sportstudios bald wieder offen?)

Mit dieser Forderung konnte Hamburg auf der Konferenz der deutschen Sportminister jedoch keinen Konsens mit den anderen Bundesländer erzielen – wie der NDR berichtet, sollen zunächst lediglich Individualsportarten wieder erlaubt werden.

Dennoch gilt für die bundesweiten Fitnessanlagen, nun bereits die nötigen Vorkehrungen zu treffen, um nach dem Ende des Lockdowns wieder durchstarten zu können.

DSSV im Einsatz für ein Ende des Lockdowns

Für diesen Schritt macht sich der DSSV bereits seit einigen Wochen stark und steht dafür in intensivem Austausch mit den Verantwortlichen auf Bundes- und Länderebene.

In einem offenen Brief an die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der einzelnen Länder hatte der Arbeitgeberverband die Bedeutung der Branche zur Prävention und Gesunderhaltung deutlich gemacht und konkrete Lösungen/Strategien zum Neustart aufgezeigt.

Dieses Engagement scheint sich nun (langsam) auszuzahlen. Der Arbeitgeberverband wird sich weiterhin mit den Verantwortlichen beraten, mit dem Ziel, dass die Fitness- und Gesundheitsanlagen flächendeckend voraussichtlich im Mai 2020 öffnen und so die rund 12 Millionen Mitglieder wieder im Studio trainieren können.