Einhaltung der NiSV (Strahlenschutzverordnung): Aktuelle Kontrollen in EMS-Studios

NiSV-Kontrollen: EMS-Studios drohen Bußgelder bei verspäteter Anmeldung und bei fehlendem Fachkundenachweis. So erfüllen Sie alle Anforderungen.
Lesezeit: < 1 Minuten
DSSV informiert zu Kontrollen der Strahlenschutzverordnung (NiSV)
DSSV informiert zu Kontrollen der Strahlenschutzverordnung (NiSV)
Kontrollen zur NiSV-Einhaltung führen zu Bußgeldern für EMS-Studios bei verspäteter Anmeldung. Denn laut Strahlenschutzverordnung besteht seit 31. Dezember 2020 eine Meldepflicht für EMS-Anlagen, seit 31. Dezember 2022 ist ein Fachkundenachweis erforderlich. Außerdem sind Dokumentationspflichten zu befolgen. Der DSSV rät zur rechtzeitigen Umsetzung aller Vorgaben.

AUF EINEN BLICK

  • Kontrollen zur NiSV-Einhaltung: In mehreren Bundesländern finden derzeit Kontrollen zur Einhaltung der NiSV statt.
  • Meldepflicht seit 2020: Seit 31. Dezember 2020 müssen EMS-Anlagen spätestens zwei Wochen nach Inbetriebnahme gemeldet werden.
  • Bußgelder bei Verstößen: Bei verspäteter Anmeldung verhängen die Behörden Bußgelder.
  • Fachkundepflicht seit 2022: Seit 31. Dezember 2022 dürfen EMS-Anwendungen nur noch von fachkundigem Personal durchgeführt werden.
  • Dokumentationspflichten: Betreiber müssen eine umfassende Dokumentation und ein Medizinproduktebuch führen.
  • DSSV empfiehlt Umsetzung: Der DSSV rät dringend zur rechtzeitigen Umsetzung aller gesetzlichen Vorgaben, um Bußgelder zu vermeiden.

In mehreren Bundesländern überprüfen Behörden derzeit die Einhaltung der Strahlenschutzverordnung (NiSV). Sie schreiben gezielt Studios an, die EMS-Training anbieten, und fordern ihre 'Anmeldung'. Melden sich die Studios erst nach mehr als zwei Wochen Betrieb an, verhängen die Behörden Bußgelder.

Seit wann gibt es die Meldepflicht für EMS-Anlagen?

Denn seit 31. Dezember 2020 gilt eine Meldepflicht (wir berichteten) und Betreiber von EMS-Anlagen müssen ihren Betrieb spätestens zwei Wochen nach Inbetriebnahme bei der zuständigen Behörde melden. Dazu zählen nicht nur EMS-Geräte, sondern auch Ultraschall- und Magnetfeldgeräte.


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Seit 31. Dezember 2022 dürfen gewerbliche Anwendungen zur Muskelstimulation nur noch von Personen durchgeführt werden, die die erforderliche Fachkunde nachweisen können. (Auch lesenswert: 'FAQ zum Fachkundenachweis')

Betreiber müssen außerdem ein Bestandsverzeichnis und ein Medizinproduktebuch führen. (Lesetipp: 'BSA-Zert: Zertifizierungsstelle für 'Fachkunde EMF'')

Welche Prozesse müssen dokumentiert werden?  

Die laufenden Prüfungen legen besonderes Augenmerk auf die Dokumentationspflichten. Gefordert sind unter anderem Aufzeichnungen zu jeder Anlage, zu durchgeführten Behandlungen sowie zu Beratungs- und Aufklärungsgesprächen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 NiSV.

Der DSSV rät, alle gesetzlichen Vorgaben rechtzeitig umzusetzen, da sonst hohe Bußgelder drohen.

In Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Dr. Geisler werden bald weitere Informationen bereitgestellt und für Sie direkt hier verlinkt oder ergänzt.

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