DSSV warnt: Zuckergetränkesteuer könnte Protein- und Fitnessprodukte erfassen

Der DSSV warnt: Je nach Ausgestaltung könnte die Zuckergetränkesteuer auch zuckerfreie Proteinshakes und weitere Fitnessprodukte erfassen.
Lesezeit: 2 Minuten
Großer Plenarsaal mit blauen Sitzreihen, Rednerpult und Bundesadler unter einer gläsernen Kuppel und DSSV-Logo rechts oben.
Der DSSV warnt vor möglichen Belastungen von Fitness- und Proteinprodukten durch die geplante Zuckergetränkesteuer
Ein Eckpunktepapier des Bundesfinanzministeriums sieht vor, die Zuckergetränkesteuer auf klassische Softdrinks sowie Getränke mit Süßungsmitteln, Granulate und Instantpulver auszuweiten. Der DSSV fordert eine genaue Prüfung der Folgen für Fitness- und Proteinprodukte.

AUF EINEN BLICK

  • Steuerpläne: Nach einem dem DSSV vorliegenden Eckpunktepapier soll die geplante Zuckergetränkesteuer deutlich mehr Produkte als klassische Softdrinks erfassen.
  • Betroffene Produkte: Getränke mit Süßungsmitteln sowie Granulate und Instantpulver zur Getränkezubereitung sollen besteuert werden, wodurch auch zuckerfreie Proteinshakes betroffen sein könnten.
  • DSSV-Kritik: Der Verband kritisiert eine mögliche Besteuerung zuckerfreier Produkte und warnt vor Belastungen für Fitness- und Proteinprodukte.
  • Gesundheitsziel: Der DSSV unterstützt das Ziel, Übergewicht und ernährungsbedingten Erkrankungen entgegenzuwirken, hält eine undifferenzierte Besteuerung dafür jedoch für den falschen Weg.
  • Forderung: Angesichts von mehr als zwölf Millionen Trainierenden in deutschen Fitness- und Gesundheitsanlagen fordert der DSSV, die Auswirkungen der geplanten Steuer auf Fitness- und Proteinprodukte vor einer gesetzlichen Regelung genau zu prüfen.

Nach einem Eckpunktepapier aus dem Bundesfinanzministerium, das dem DSSV vorliegt, soll die von der Bundesregierung geplante Zuckergetränkesteuer deutlich mehr Produkte erfassen als klassische Softdrinks.

Danach sollen auch Getränke mit Süßungsmitteln sowie Granulate und Instantpulver zur Getränkezubereitung besteuert werden.

Zuckergetränkesteuer könnte Fitnessprodukte erfassen

Somit wären – abhängig von der konkreten gesetzlichen Ausgestaltung – auch zuckerfreie Proteinshakes sowie viele klassische eiweißhaltige Produkte aus dem Fitnessbereich betroffen.

Der 1. Vorsitzende des DSSV, Prof. Dr. Thomas Wessinghage, kritisiert: „Eine Zuckersteuer auf Produkte ohne Zucker ist nicht vermittelbar.“

DSSV kritisiert eine allgemeine Getränkesteuer

Und weiter: „Wenn am Ende Cola Zero, Milchgetränke und möglicherweise sogar zuckerfreie Proteinshakes besteuert werden, wird aus einer Zuckersteuer eine allgemeine Getränkesteuer mit Gesundheitsetikett.“

Der DSSV unterstützt ausdrücklich das Ziel, Übergewicht und ernährungsbedingten Erkrankungen entgegenzuwirken. Eine undifferenzierte Besteuerung sei dafür jedoch der falsche Weg.

DSSV unterstützt Gesundheitsziel

Dies gilt umso mehr, als das Eckpunktepapier neben einer gesundheitlichen Lenkungswirkung ausdrücklich auch zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt als Ziel nennt und damit eine fragwürdige Motivlage offenbart.

Deutschland hat nicht nur ein Ernährungsproblem, sondern vor allem ein Bewegungsproblem.

Wessinghage weiter: „Wer Gesundheit wirklich fördern will, sollte Menschen stärker dabei unterstützen, sich regelmäßig zu bewegen – und nicht ausgerechnet Produkte verteuern, die Teil eines aktiven Lebensstils sein können.“

Und: „Wer zuckerfreie Getränke besteuert, bekämpft keine ungesunden Lebensweisen, sondern will nur den Verbrauchern in die Taschen greifen.“

Auswirkungen der Steuer auf Fitnessprodukte prüfen

Mehr als zwölf Millionen Menschen trainieren bereits in deutschen Fitness- und Gesundheitsanlagen. Der DSSV fordert deshalb, die Auswirkungen der geplanten Steuer auf Fitness- und Proteinprodukte vor einer gesetzlichen Regelung genau zu prüfen.

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