Neue europäische Norm (EN) für Fitnessstudios ersetzt Teil 1 der deutschen Norm DIN 33961
Durch die Veröffentlichung der Europäischen Norm (EN) 17229 ist der Arbeitsausschuss im Deutschen Institut für Normung (DIN) verpflichtet, Teil 1 der nationalen DIN-Norm 33961 zurückzuziehen. Aus diesem Grund hat der Ausschuss in seiner Arbeitssitzung am 30. September 2019 den Rückzug von Teil 1 der DIN-Norm 33961 beschlossen. Die zudem vorhandenen Teile 2 bis 5 der DIN-Norm bleiben jedoch erhalten und können nach wie vor geprüft werden. Somit ist für die Kunden zukünftig auch eine Kombination aus EN- und DIN-Norm-Zertifizierung möglich.
Grundlage der Änderungen
Seit mehreren Jahren existiert ein Arbeitsausschuss innerhalb des Europäischen Komitees für Normung (CEN), der sich auch mit Normen für Fitnesscenter in Europa beschäftigt. Eine europäische Norm, vergleichbar mit der deutschen DIN-Norm 33961 sollte auf den Weg gebracht werden. Parallel zum Wechsel des europäischen Obmannes des Arbeitsausschusses und der Verlagerung des zuständigen Normungssekretariates von Deutschland in die Niederlande haben sich der Inhalt bzw. die Kriterien und Prüfungsvorgaben von denen der DIN-Norm 33961 entfernt. Sie wurden an die Belange des europäischen Marktes angepasst. Auf diesem Weg ist die Europäische Norm 17229 entstanden.
Diese EN-Norm wurde vor Kurzem veröffentlicht. Sie ersetzt Teil 1 der nationalen Norm, der DIN 33961. Der zuständige Arbeitsausschuss im Deutschen Institut für Normung (DIN) ist daraufhin verpflichtet, Teil 1 der nationalen DIN-Norm 33961 zurückzunehmen. So sieht es das europäische Regelwerk in der Normungsarbeit verbindlich vor. Die darüber hinaus bestehenden Teile 2 bis 5 der DIN-Norm bleiben jedoch erhalten. Infolgedessen ist zukünftig auch eine Kombination aus EN- und DIN-Norm möglich.
BSA-Zert bietet beide Prüfverfahren an
Die unabhängige Zertifizierungsstelle BSA-Zert, die bereits seit dem Jahr 2015 die Studiozertifizierung nach der DIN-Norm durchführt, wird zukünftig sowohl Zertifizierungen nach EN 17229 als auch nach DIN 33961 in den Teilen 2 bis 5 (gerätegestütztes Ausdauer-, Gruppen- und Krafttraining sowie EMS-Training) anbieten. Eine Rezertifizierung, wie sie bisher nach dreijähriger Zertifizierungsdauer stattgefunden hat, wird nicht mehr erforderlich sein. Der Zertifizierungsvertrag läuft demnach auf unbestimmte Zeit und ist monatlich kündbar. Die Einhaltung der Zertifizierungsvoraussetzungen wird jährlich per Dokumentenprüfung oder Remote-Audit überprüft. Dadurch entfällt die Begutachtung vor Ort, wodurch die Preise für eine Zertifizierung zugunsten der Kunden gesenkt werden können.
Was bedeutet dies für bereits zertifizierte Studios?
Die BSA-Zert hält in einem Übergangszeitraum bis 31. Dezember 2020 für zertifizierte Studios das bisherige Zertifizierungsprogramm ZertFit als hauseigenes Zertifizierungsprogramm inhaltlich unverändert aufrecht. Bis spätestens 1. Januar 2021 ist es erforderlich, dass die Studios ihre Zertifizierung an die Vorgaben der neuen EN-Norm anpassen. Für bestehende Zertifizierungskunden ist dies mit geringem Aufwand durchführbar. Je früher die Kunden ihre Zertifizierung an die Forderungen der EN-Norm 17229 angleichen, umso eher können sie von der Zertifizierung sowohl nach einer europäischen als auch nationalen Norm profitieren und dies entsprechend bewerben. Da für das Zertifizierungsprogramm zukünftig keine Vor-Ort-Termine mehr notwendig sind, reduziert sich der Aufwand und somit auch die Zertifizierungsgebühr. Die BSA-Zert wird gezielt auf ihre Bestandskunden zugehen und detailliert über die Neuerungen informieren.
Weitere Infos unter: BSA-Zert
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