Kein Grund für eine Überarbeitung der DIN

EMS-Training ist und bleibt fester Bestandteil der offiziellen Normenreihe DIN 33961: Teil 5.
Lesezeit: 2 Minuten
Die DIN-NORM 33961, Teil 5, ist für Ganzkörper-EMS-Training gültig.
Die DIN-NORM 33961, Teil 5, ist für Ganzkörper-EMS-Training gültig.
Der seit Februar 2019 um EMS-Training erweiterte Teil 5 ist und bleibt fester Bestandteil der Normenreihe DIN 33961 für Fitness- und Gesundheitsanlagen und gewährleistet somit die Qualitätssicherung im Bereich des EMS-Trainings.

DSSV setzt auf Mindeststandards

Dem DSSV Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen ist es seit vielen Jahren ein Anliegen, sich aktiv an der Normungsarbeit für Fitnessstudios zu beteiligen.

Hauptmotivator für den DSSV war hierbei die für die Branche wichtige Definition von Mindeststandards in Bezug auf Qualität, Betreuung und Sicherheit von Studios. Im Jahr 2015 wurde die Normenreihe DIN 33961, die erste demokratisch legitimierte Norm für die Fitness- und Gesundheitsbranche, veröffentlicht.


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Sicherheit beim EMS-Training

Aufgrund des in den vergangenen Jahren rasanten Wachstums des EMS-Marktes innerhalb der Fitnessbranche, wurde im Jahr 2018 damit begonnen, auch für den Bereich Ganzkörper-EMS-Training einen Normteil für die Verankerung in der DIN 33961 zu initiieren. Beim Ganzkörper-EMS-Training wird die Muskulatur mit nicht unbeträchtlicher Stromstärke stimuliert.

Ganzkörper-EMS-Training stellt bei korrekter Anwendung eine effektive und sichere Trainingsform dar, eine missbräuchliche Anwendung kann unter Umständen gravierende gesundheitliche Gefährdungen verursachen.

EMS-Anbieter können auf neutral nachgewiesene Qualität nach DIN-Norm 33961 setzen und sich zertifizieren lassen.

EMS-Training in DIN-Norm 33961 verankert

Ein neuer Teil 5, EMS-Training, der DIN 33961 wurde schließlich in Übereinstimmung mit den Vorschriften zu Normungsverfahren geschaffen, betroffene Kreise zur Mitwirkung geladen und im November 2018 vom Normungsausschuss verabschiedet. Für einige Anbieter von EMS-Konzepten herrschte in den vergangenen Monaten eine gewisse Verunsicherung, inwieweit ihre angebotenen EMS-Konzepte Normenkonform sind.

Kein Anlass zur Überarbeitung

Der DSSV kann bestätigen, dass keine neuen Erkenntnisse zu EMS-Training verfügbar sind, die ein EMS-Training mit einem Betreuungsschlüssel von größer 1:2 als sicher einstufen. Für den verantwortlichen Arbeitsausschuss beim DIN besteht deshalb kein Grund, die Normenreihe DIN 33961: Teil 5, EMS-Training, nach Veröffentlichung für eine Überarbeitung zu öffnen. (Lesen Sie auch: Zertifizierung im EMS-Markt)

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