Management, DSSV | Autor/in: Gülizar Cihan |

Aktiv gegen den Fachkräftemangel

Unternehmen müssen dem Fachkräftemangel aktiv entgegensteuern, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben. Unterstützung aus dem Ausland hat Deutschland schon vor über 50 Jahren zu seinem Wirtschaftswunder verholfen. Bevor Menschen mit Ausbildungszielen oder bereits ausgebildete Fachkräfte aus dem Ausland für Unternehmen in Deutschland gewonnen werden können, müssen einige bürokratische Hürden überwunden werden. DSSV-Juristin Gülizar Cihan bringt Sie mit einem Überblick über den rechtlichen Rahmen und Tipps für die Praxis auf den aktuellen Stand.

Fachkräfte für Ihr Studio finden: DSSV-Juristin Gülizar Cihan gibt Praxistipps

Wirtschaftliche Risiken für Unternehmen und langfristige Gefahren für die Entwicklung des Mittelstandes – das sind einige der schwerwiegenden Folgen, die ein Fachkräftemangel mit sich bringen kann. In Deutschland liegt der Fachkräftemangel weiterhin auf sehr hohem Niveau.

Warum gibt es einen Mangel an Fachkräften?

Die Babyboomer-Generation, also die geburtenstarken Jahrgänge von 1955 bis 1970, scheidet nach und nach aus dem Erwerbsleben aus; das zeigen auch die Zahlen der 14. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung (Destatis, 2019). Aus denen ergibt sich, dass in Deutschland heute jede zweite Person älter als 45 und jede fünfte Person älter als 66 Jahre ist.


Hintergrundinformationen: In der „Fachkräftestrategie der Bundesregierung“ erhalten Sie ausführliche Informationen.


Weitere Gründe für den Fachkräftemangel sind der rasche Wandel in der Digitalisierung und die zunehmenden Auswirkungen der Dekarbonisierung. Als aktuellste Ursache ist die Corona-Krise zu nennen. So ist es nicht verwunderlich, dass sich auch in der Fitness- und Gesundheitsbranche ein deutlicher Fachkräftemangel bemerkbar macht. (Lesen Sie mehr: 'Fachkräftemangel – Herausforderungen, Chancen, Lösungsstrategien')

Lösungsansätze

Dem entschieden entgegen wirkt die nicht nur zeitgemäße, sondern auch besonders effektive Ausbildungsform eines dualen Studiums. Jungen Menschen wird damit eine praxisnahe und hochwertige berufliche Qualifikation ermöglicht.


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Für Betriebe wiederum ist das duale Studium ein Garant dafür, dass die Fachkräfte von morgen nahe am Bedarf der Gesundheits- und Fitnessbranche ausgebildet werden.

Damit dem bestehenden Fachkräftemangel, der in der Zukunft zu gravierenden Einschränkungen in der Gesellschaft führen wird, noch wirksamer entgegengetreten werden kann, braucht es Zuwachs aus dem Ausland


Über die Autorin

Gülizar Cihan war jahrelang als selbstständige Rechtsanwältin in verschiedenen Fachrichtungen tätig. Gleichzeitig war sie einige Zeit in einem mittelständischen Unternehmen rechtsberatend aktiv. Seit August 2021 gehört sie zur Rechtsabteilung des DSSV und berät die Mitglieder vor allem in verwaltungsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Fragen.

Tel.: 040 - 766 24 00, E-Mail: jurist@dssv.de

Weitere Fachartikel dieser Autorin lesen Sie, indem Sie auf eines der nachstehenden Bilder klicken.


Die Bundesregierung hat in ihrer Fachkräftestrategie Handlungsfelder bestimmt, um die Potenziale von Fachkräften aus dem europäischen und nicht europäischen Ausland in Deutschland einzubringen (BMAS, 2022).

Damit engagierte und motivierte Menschen mit Ausbildungszielen oder auch bereits ausgebildete Fachkräfte für Ihren Betrieb gewonnen werden können, gilt es, die bürokratischen Hürden zu kennen und zu meistern.


EU-Freizügigkeit: Der Artikel „Einreise und Aufenthalt von EU-Bürgern (EU-Freizügigkeit)“ des Bundesministeriums des Innern und für Heimat liefert detaillierte Infos.


Fachkräfte aus dem Ausland: ein Überblick

Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten und Drittstaatsangehörige

Bürger aus EU-Mitgliedstaaten benötigen im Rahmen der geltenden Arbeitnehmerfreizügigkeit in ganz Europa keinen gesonderten Aufenthaltstitel und keine Arbeitserlaubnis, um eine Ausbildung, ein Studium oder eine Arbeitstätigkeit in Deutschland zu beginnen. Lediglich die allgemeine Meldepflicht bei den Meldebehörden ist einzuhalten.

Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

WICHTIG: Visum ist nicht gleich Visum

Der Zweck eines Visums wird bereits in dem Augenblick umgewidmet, in dem der Visuminhaber seinen Aufenthaltszweck ändert.

Beispiel: Sobald sich ein Drittstaatsangehöriger mit einem Touristenvisum in Deutschland für einen Ausbildungs- oder Studienplatz interessiert, einen solchen sucht oder sich gar bewirbt, erlischt dieses Visum. Tatsächlich hätte er für diese Aktivitäten ein entsprechendes Visum gemäß § 17 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz beantragen müssen. Selbst wenn der zukünftige Auszubildende Erfolg bei seiner Suche oder Bewerbung hat, wird er ausreisen und bei der zuständigen Auslandsvertretung im Heimatland ein Visum zur Absolvierung einer Berufsausbildung beantragen müssen. Sollte seine vorgenannte Planänderung der Auslandsvertretung bekannt werden, kann dies zu Problemen führen.

Ausgenommen von der Visumpflicht sind Bürger der sogenannten „Best Friends“-Staaten. Hierzu gehören Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, Republik Korea, San Marino und die USA. Unabhängig von der Qualifikation und Art der Beschäftigung können Staatsangehörige dieser Staaten visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und in Deutschland bei der Ausländerbehörde vor Ort jeden nationalen Aufenthaltstitel beantragen.


Regelungen zu Geflüchteten und weitere Details haben sowohl die Bundesagentur für Arbeit als auch die Bundesregierung unter „Make it in Germany“ zusammengefasst.


Die Einreise

Dual Studierende und Auszubildende

Unproblematisch regeln lassen sich die Fälle von Fachkräften oder Auszubildenden, die aus EU-Mitgliedstaaten oder aus „Best Friends“-Staaten stammen. Drittstaatsangehörige aus anderen Ländern müssen zuerst die allgemeinen Voraussetzungen für ein Einreisevisum erfüllen:

  • gültiger Reisepass
  • gesicherter Lebensunterhalt in Deutschland, z. B. wird die Höhe des künftigen Einkommens geprüft
  • kein Ausweisungsinteresse, d. h. in einem internen Prüfungsverfahren dürfen keine Gefahren oder Beeinträchtigungen für die Interessen der Bundesrepublik auftreten

Auszubildende und Studierende haben zusätzlich nachzuweisen, dass

  • ein verbindlicher Ausbildungsplatz in einem Betrieb in Deutschland für sie bereit steht,
  • Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) existieren,
  • die Bundesagentur für Arbeit zustimmt.

Über die Datenbank ANABIN (Zentralstelle ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz) wird seitens beispielsweise der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (DHfPG) geprüft, ob eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung (HZB) in der Liste geführt wird und welche HZB die studieninteressierte Person hat. Ist der Abschluss nicht aufgeführt, wird eine direkte Anfrage gegenüber ANABIN gestellt. Bei Unklarheiten werden die jeweiligen Ansprechpartner von ANABIN über das Studiensekretariat kontaktiert. Ermöglicht der Schul- bzw. Studienabschluss laut ANABIN einen Hochschulzugang in Deutschland, kann das Studium begonnen werden.


Exkurs: Was prüft die Bundesagentur für Arbeit?

Die visumvergebende Auslandsvertretung wird sich mit Bitte auf Zustimmung sowohl bei Visaanträgen zu Ausbildungszwecken als auch bei Visaanträgen zur Berufsaufnahme als Fachkraft an die Bundesagentur für Arbeit wenden. Diese hat binnen zwei Wochen rückzumelden, ob noch Unterlagen fehlen oder die Zustimmung erteilt wird. Passiert beides nicht, gilt mit Fristablauf die Zustimmung als erteilt.


Die Bundesagentur prüft im Rahmen vorgenannter Anfrage, ob ein inländisches Beschäftigungsverhältnis vorliegen wird, ob dieses Arbeitsverhältnis vergleichbar mit jedem anderen Arbeitsverhältnis eines Nicht-Drittstaatsangehörigen ist – gemessen beispielsweise an Arbeitszeit und Arbeitsentgelt – und ob die Fachkraft die berufliche Qualifizierung zur Ausübung dieser Beschäftigung besitzt.

Daher sind bereits bei Visabeantragung einige Formulare durch den zukünftigen Arbeitgeber auszufüllen, auf deren Vollständigkeit Wert gelegt werden sollte, damit keine Verzögerungen provoziert werden.

Fachkräfte

Fachkräfte mit Drittstaatsangehörigkeit, also Personen, die bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium vorweisen können, müssen zusätzlich zu den bisher genannten Voraussetzungen ein Anerkennungsverfahren durchlaufen.


Lesen Sie auch: 'Fachkräfte finden & binden'


Dabei wird überprüft, ob die ausländische Berufsbildung oder der ausländische Hochschulabschluss mit dem des Inlandes vergleichbar ist. Nur mit einem positiven Anerkennungsbescheid kann ein entsprechendes Visum erteilt werden.

TIPP: Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Das Verwaltungsverfahren bis zur Erteilung des Visums kann der zukünftige Betrieb durch die Einleitung eines sogenannten beschleunigten Fachkräfteverfahrens vorantreiben.

Dabei muss mit Vollmacht der Fachkraft bei der Ausländerbehörde in Deutschland vorgenanntes Verfahren eingeleitet werden.

Dadurch vermindert sich die Rückmeldefrist der Bundesagentur für Arbeit auf eine Woche und das Anerkennungsverfahren muss binnen zwei Monaten abgeschlossen werden.

Für Informationen zu den Kosten des beschleunigten Fachkräfteverfahrens und weitere Details klicken Sie bitte hier.


Fazit

Fachkräfte sichern Ihrem Unternehmen Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum sowie der Bevölkerung Wohlstand und Lebensqualität. Folgerichtig muss dem Fachkräftemangel aktiv gemeinsam gegengesteuert werden.

Hilfe aus dem Ausland hat in der Vergangenheit bereits erfolgreich dazu beigetragen, Deutschland während der Nachkriegszeit und anschließend in der Zeit des Wirtschaftswunders zur stärksten Wirtschaftsmacht Europas werden zu lassen.

Obgleich das Einreiseverfahren und Bleiberecht für Drittstaatsangehörige die eine oder andere bürokratische Hürde bereithält, lassen sich diese mit Wissen und guter Vorbereitung leicht überwinden.

Der DSSV unterstützt Sie gern!


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