BGF und Präventionskurse sind in aller Munde – aber erreichen die Maßnahmen tatsächlich die Richtigen und wo besteht weiterer Reformbedarf?
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Ziel verhaltensorientierter Bewegungsprogramme ist laut dem Leitfaden Prävention, über den die fM ONLINE unlängst berichtet hat,  den Gesundheitszustand der Teilnehmer zu verbessern und Krankheitsrisiken zu reduzieren. Darüber hinaus sehen die Kriterien des Leitfadens vor, dass sich Leistungen der Individualprävention am epidemiologischen Bedarf sowie der wissenschaftlichen Evidenz orientieren müssen und zudem ziel- und zielgruppenspezifisch auszurichten sind. Soweit so gut – aber wie sieht die Praxis aus?

Zwar ist der Einsatz von gerätegestützten Maßnahmen als inhaltlicher Bestandteil von Bewegungsangeboten möglich, allerdings ist dieser sowohl für Kraft- als auch für Ausdauertrainingsprogramme auf maximal die Hälfte des Umfangs begrenzt. Vor dem Hintergrund der gegenwärtig verfügbaren Evidenz ist diese Begrenzung allerdings nicht nachvollziehbar.

Vor allem ein gerätegestütztes Training ermöglicht eine sehr gute individuelle Belastungsdosierung und ist nachgewiesenermaßen mit zahlreichen gesundheitspositiven Effekten verknüpft. Folgt man der gegenwärtigen Evidenz, so müssen Bewegungsangebote nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V inhaltlich stärker als bislang auf das Kernziel der Verbesserung der physischen Gesundheitsressourcen hin ausgerichtet werden. Zur Zielerreichung scheint ein gerätegestütztes Training besonders geeignet.

Die Ergebnisse der Präventionsberichte zeigen zudem, dass die Teilnahme an verhaltensorientierten Präventionsprogrammen eine Frauendomäne ist. Trotz ebenso hohem Bedarf werden Männer kaum erreicht, sodass zusätzliche Motivations-, Zugangs- und Arbeitsformen erforderlich sind. Studienbefunde legen in diesem Zusammenhang nahe, dass sich über ein gerätegestütztes gesundheitssportliches Krafttraining die Zielgruppe der Männer bei geringen Dropout-Quoten gut erreichen lässt.

Folgerichtig sollte die derzeitige Begrenzung des Geräteeinsatzes bei bewegungsorientierten Präventionsprogrammen im Leitfaden Prävention aufgehoben und aktuell bestehende Barrieren in puncto Finanzierung beseitigt werden. Neben Leistungen, die den Kriterien des § 20 SGB V entsprechen, sollten Maßnahmen, deren gesundheitliche Wirksamkeit wissenschaftlich nachgewiesen ist, ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt werden. Ein präventives Kraft- und Ausdauertraining in einem Fitness- oder Gesundheitsstudio ist als solche Maßnahme zu werten und sollte deshalb zukünftig noch mehr gefördert werden. Hier kann wiederum eine entsprechende Zertifizierung nach DIN 33961 die Qualität solcher Programme sowie ein sicheres und effizientes Training gewährleisten.

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