DSSV Forderung nach einem branchenspezifischen Nothilfeprogramm
Der DSSV hat am 18. November 2020 nach umfangreichen Recherchen die zuständigen Staatssekretäre im Bundesministerium der Finanzen und im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie angeschrieben und die Forderung nach einem branchenspezifischen Nothilfeprogramm für die deutsche Fitnesswirtschaft erhoben.
Ergebnisse DSSV-Untersuchungen vom 5. bis 12. November 2020
Das Einnahmenmodell der Fitness- und Gesundheitsanlagen besteht überwiegend aus Mitgliedschaften, die vertraglich geschlossen werden. Diese Verträge sind auf wiederkehrende, sich über einen längeren Zeitraum wiederholende Leistungen (Angebot von Fitness zur Gesunderhaltung) und Gegenleistungen (Mitgliedsbeitrag) gerichtet (sog. Dauerschuldverhältnisse). Im Gegensatz zu Kaufverträgen (Einzelhandel oder Gastronomie) liegt somit keine einmalige Leistung und Gegenleistung zugrunde.
Dies bedeutet auch: Anders als in anderen Branchen, wie etwa der oben genannten Einzelhändler oder Gastronomen führen Kündigungen, Stilllegungen von Verträgen und das Ausbleiben von Neumitgliedschaften zu immensen nachhaltigen finanziellen Schäden. Die Ausmaße, die sich hier im Folgejahr 2021 und auch 2022 ergeben werden, sind bei weitem höher einzustufen als in diesem Jahr.
Untersuchungsergebnisse
Im Zeitraum vom 5. bis 12. November 2020 hat der DSSV Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen eine Umfrage zur Mitgliederentwicklung seit dem 1. Januar 2020 durchgeführt. Insgesamt 1.344 Betriebe haben an der Online-Befragung teilgenommen. Zu den Untersuchungsergebnissen gelangen Sie hier.
Laut der Studie 'Eckdaten der deutschen Fitness-Wirtschaft 2020' haben zum Stichtag 31. Dezember 2019 insgesamt 11,66 Millionen Menschen in 9.669 Fitness- und Gesundheits-Anlagen aktiv ihre Gesundheit gefördert.
Der erste und zweite Lockdown in Deutschland brachten eine bundesweite Schließung der Betriebe mit sich. Trotz einer relativ großen Loyalität der Mitglieder zu Ihren Studios während des ersten Lockdowns führten die behördlich angeordneten Schließungen der Fitness- und Gesundheitsanlagen zu einem erheblichen Rückgang der Mitgliederzahlen.
Mitgliederzahlen: 15,7 Prozent Rückgang
Zu dem ermittelten Mitgliederrückgang sind schätzungsweise 5 Prozent für stillgelegte Mitgliedschaften hinzuzurechnen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit erst wieder mit Abklingen der Pandemie aktiv werden könnten.
Die deutschen Fitness- und Gesundheitsanlagen zählen laut unseren aktuellen Erhebungen ca. 9,83 Millionen Mitglieder. Die aktuellen Daten lassen folglich einen Rückgang der Mitgliederzahlen über alle Anlagen (unabhängig von Größe und Art der Anlage) um 1,83 Millionen Mitglieder im Vergleich zu den Mitgliederzahlen zum Stichtag 31.12.2019 erkennen. Dies entspricht einem Rückgang der Mitgliederzahlen um 15,7 Prozent. Derzeit ist nicht absehbar, wie sich diese Zahl in den nächsten Wochen entwickeln wird.
Erwarteter Umsatzrückgang 2020: mindestens 865 Mio. Euro
Auch mit Blick auf den Umsatz der Branche ist ein deutliches Minus zu verzeichnen. Der zum Stichtag 31. Dezember 2019 erwirtschaftete Gesamtmarktumsatz betrug 5,51 Mrd. EUR netto, der von den insgesamt 9.669 Anlagen in Deutschland erwirtschaftet wurde.
Die Ergebnisse der aktuell vom DSSV durchgeführten Umfrage lassen einen im Vergleich mit diesem Wert erwarteten Umsatzrückgang von mindestens 865 Mio. Euro im Jahr 2020 erkennen. Wenn die geschätzten 5 Prozent stillgelegten Mitgliedschaften hinzuaddiert werden, ergibt sich ein zusätzliches Minus in Höhe von 275,5 Mio. Euro in 2020.
Auch hier kann derzeit nicht abgeschätzt werden, welche weiteren Umsatzeinbrüche in den kommenden Monaten zu verzeichnen sein werden. Es ist jedoch anzunehmen, dass es aufgrund weiterer Verfügungen und der allgemeinen Verunsicherung der Bevölkerung zu weiteren Mitgliederrückgängen kommen wird.
In der Fitnessbranche sind 217.400 Arbeitsplätze betroffen
Zum 31.12.2019 hat die Fitness- und Gesundheitsbranche insgesamt 217.400 Arbeitnehmer beschäftigt. Auch diese sind Betroffene der behördlichen Schließungen. Das arbeitsmarktpolitische Instrument Kurzarbeit hat bis dato teilweise verhindert, dass Unternehmen der Fitnessbranche ihr Personal entlassen müssen und Arbeitslosigkeit entsteht.
Der DSSV hat aufgrund der prekären Situation der Fitness- und Gesundheitsanlagen in Deutschland am 18. November 2020 an das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geschrieben und dazu aufgefordert, ein branchenspezifisches Nothilfeprogramm aufzulegen, um mögliche Insolvenzen im Jahr 2021 zu verhindern.
Die Untersuchungsergebnisse und die Forderung für ein branchenspezifisches Nothilfeprogramm finden Sie hier.
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