Fitness, Management, DSSV | Autor/in: Florian Kündgen & Florian Schmidt |

Mehrwertsteuer runter, Konjunktur rauf: Bund beschließt historisches Konjunkturpaket

Restart nach dem Shutdown: Im Kampf gegen die ökonomischen Folgen der Corona-Krise haben Bund und Länder gemeinsam ein umfassendes Konjunkturpaket beschlossen, das Endverbraucher und Unternehmen gleichermaßen entlasten und die Wirtschaft nach dem Corona-Lockdown wieder ankurbeln soll. Was das für Studiobetreiber und Fitnessstudiomitglieder bedeutet?

Corona-Konjunkturpaket: Senkung der Mehrwertsteuer beschlossen

Zahlreiche Wirtschaftsvertreter und Branchenverbände haben lange für eine Mehrwertsteuersenkung und Rettungspakete plädiert, um die finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise aufzufangen. (Lesen Sie auch: Interview zur Petition)

Jetzt kann branchenübergreifend zumindest etwas aufgeatmet werden, denn der Bund hat am 3. Juni 2020 im Rahmen seines umfassenden Konjunkturpaketes zahlreiche finanzielle Entlastungen und Hilfen beschlossen. In Kraft treten sie am 1. Juli 2020.

Politiker einig: Schnelle Lösungen sind gefragt

Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) brachte treffend auf den Punkt, worauf es jetzt ankommt:


„Wir wollen mit Wumms aus der Krise kommen.“
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Olaf Scholz (SPD), Bundesfinanzminister


Damit die deutsche Wirtschaft wieder durchstarten kann, braucht es aus Sicht der Koalitionsspitzen aufgrund der Corona-Krise schnelle Lösungen und finanzielle Entlastungen.

Mehrwertsteuersenkung – Herzstück des Konjunkturpakets

Laut CSU-Chef Markus Söder ist neben dem Kinderbonus in Höhe von 300 Euro und anderen Neuerungen insbesondere die zeitlich begrenzte Senkung der Mehrwertsteuer das 'Herzstück' des Corona-Konjunkturpakets.


 


Die Mehrwertsteuer wird zunächst im Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2020 von 19 auf 16 Prozent gesenkt werden, um den privaten Konsum zu steigern.

Der niedrigere Mehrwertsteuersatz soll ebenfalls von sieben auf fünf Prozent reduziert werden. Diese Senkung soll den Endverbrauchern und der Wirtschaft zu Gute kommen.


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Rechenbeispiel 19 % vs. 16 % MwSt.

In einem vereinfachten Rechenbeispiel wird deutlich, was die Reduktion der Mehrwertsteuer bedeutet. Unter der Annahme, dass die Preise gleichbleiben, verbuchen die Unternehmen drei Prozent mehr Umsatz, wenn der Steuersatz von 16 Prozent unterliegt.

Auch die Kosten unterliegen diesem niedrigeren Steuersatz und entsprechend können ceteris paribus drei Prozent weniger an Vorsteuer geltend gemacht werden. Je nachdem wie die Kostenstruktur ist, liegt der zusätzliche Deckungsbeitrag durch diese Steuerreduktion etwas unter drei Prozent, im Rechenbeispiel bei 2,6 Prozent.

Ist im Mitgliedsvertrag eine Anpassungsklausel hinsichtlich der MwSt. enthalten oder ein Nettobetrag zzgl. MwSt. ausgewiesen so reduziert sich der Bruttobetrag entsprechend. In diesem Fall bleiben die Umsatzerlöse von der Steuerermäßigung unberührt.

Für den Debitor ergibt sich jedoch eine andere Zahllast. Im Beispiel mit 84,03 EUR netto beträgt der zu zahlende Betrag dann 97,48 EUR brutto anstatt 100,00 EUR brutto.

Um die Sachlage zu prüfen sollten die Studiobetreiber Rücksprache mit ihrem Steuerberater halten.

Fazit zum Corona-Konjunkturpaket

Diese Entlastungen sind ein wichtiger Schritt, um die Wirtschaft nach der Corona-Krise langsam wieder anzukurbeln.

Mehrwertsteuersenkung online berechnen

Über den folgenden Online-Rechner können Sie schnell und einfach selbst ausrechnen, wie sich die Mehrwertsteuersenkung bemerkbar macht.