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DSSV Sachverständigengremium

Sachverständigengremium des DSSV bietet ab sofort Beratung von unabhängigen Sachverständigen für die Fitness- und Gesundheitsbranche.

Das DSSV-Sachverständigengremium: Günter Noll, Sabrina Fütterer, Werner Kündgen

Mit dem DSSV-Sachverständigengremium der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Werner Kündgen, Günter Noll und Sabrina Fütterer steht dem DSSV – Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen ab sofort ein Gremium zur Beratung zur Verfügung. Diese einmalige Konstellation aus dem Zusammenschluss der drei einzigen auf die Fitness- und Gesundheitsbranche spezialisierten öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bietet den Unternehmen der Fitnessbranche die Möglichkeit, bei den unterschiedlichsten betriebswirtschaftlichen und branchenrelevanten Fragestellungen und Belangen auf die Kompetenz von Personen zurückzugreifen, die ihre besondere Sachkunde, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Vertrauenswürdigkeit nachgewiesen haben und der Aufsicht der Industrie- und Handelskammer (IHK) als Bestellungskörperschaft unterliegen. 

Was bedeutete eine öffentliche Bestellung und Vereidigung?

Durch die öffentliche Bestellung von Sachverständigen sollen Gerichten, Behörden, Wirtschaft sowie der Allgemeinheit besonders zuverlässige, glaubwürdige und auf einem bestimmten Sachgebiet besonders sachkundige und erfahrene Personen zur Verfügung gestellt werden.

Die Bezeichnung Sachverständiger ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt und bietet daher keine Gewähr für Qualität, da sie grundsätzlich jedermann verwenden kann. Die öffentliche Bestellung bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen.

Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers: Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt - so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte.

Wann kann ein öffentlich bestellter Sachverständiger helfen?

Das Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen genießt höchste Glaubwürdigkeit. Deshalb bietet es oft die Grundlage für eine gütliche außergerichtliche Einigung. Als Schiedsgutachter im Auftrag der Parteien kann der Sachverständige Streitfragen außergerichtlich schnell und verbindlich entscheiden. Im Gerichtsverfahren werden öffentlich bestellte Sachverständige von den Gerichten hinzugezogen, um die streitigen Sachverhalte zu bewerten. Damit schaffen sie für die streitigen Verfahren eine Entscheidungsbasis.

Sabrina Fütterer
Von der Industrie- und Handelskammer Koblenz öffentlich bestellte und
vereidigte Sachverständige für Wirtschaftlichkeitsanalysen für
kleine und mittlere Unternehmen (KMU), insbesondere Sport-,
Fitness- und Gesundheitsanlagen.

Dahlenkehre 3i
21077 Hamburg
Tel.: 040 - 64834357
info@kmu-sachverstaendige.de

Werner Kündgen
Von der Industrie- und Handelskammer Koblenz öffentlich bestellter und
vereidigter Sachverständiger für Wirtschaftlichkeitsberechnungen
von Fitness- und Freizeitanlagen.

Joseph-von Fraunhofer-Str. 1
53501 Grafschaft (Ringen)
Tel: 02641 - 800 40
www.kuendgen.de

Günter Noll
Von der Industrie- und Handelskammer Bonn öffentlich bestellter und
vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Fitness-
und Freizeitanlagen.

Auf dem Freibogen 3
53127 Bonn
Tel.: 0228 - 298 701
www.fitness-sachverstaendiger.de