Corona-Finanzhilfen: FAQs der Überbrückungshilfe III veröffentlicht
Das Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium haben am 10. Februar 2021 die lange erwarteten FAQs für die Überbrückungshilfe III, die als Ausführungsbestimmungen dienen, veröffentlicht.
Die FAQs zur 'Corona-Überbrückungshilfe III' erläutern wesentliche Fragen zur Handhabung der dritten Förderphase des Bundesprogramms von November 2020 bis Juni 2021.
Bislang ist eine Antragsstellung über das Portal noch nicht möglich. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte angekündigt, dass Anträge im Februar möglich gemacht werden und erste Abschlagszahlungen ankommen sollen.
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Vorab einer der wichtigsten Punkte für den sich der DSSV stark gemacht hat und der für die Fitness- und Gesundheitsanlagen von besonderer Bedeutung ist:
Mitgliedsbeiträge, die eindeutig und nachweisbar für einen späteren Zeitraum gezahlt werden, werden nicht als Umsatz berücksichtigt (vgl. FAQs 1.3; Randnummer 9).
Online-Seminar für weitere Informationen
Der DSSV prüft die umfangreichen Ausführungsbestimmungen und bietet am Montag, 15. Februar, ein Online-Seminar für DSSV-Mitglieder an (Lesen Sie jetzt weiter: 'Ü-Hilfe III beantragen').
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