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Die Bedeutung der DIN EN 17229 für die Fitnessbranche

Seit Oktober ist es für Fitness- und Gesundheitseinrichtungen möglich, sich nach der Europäischen Norm, DIN EN 17229, zu zertifizieren und ihre Qualität damit neutral und unabhängig bestätigen zu lassen. Doch was bedeutet die Einführung einer europäischen Norm für die deutsche DIN 33961? Diese und weitere Fragen beantwortet Lars Kröger, Leitung der Zertifizierungsstelle BSA-Zert, im Interview. Die BSA-Zert bietet sowohl eine Zertifizierung nach DIN EN-Norm als auch weiterhin nach DIN-Norm an.

Europäische Norm für Fitnessstudios: Interview mit Lars Kröger von der BSA-Zert

fM: Die Europäische Norm DIN EN 17229 ist kürzlich in Kraft getreten? Was bedeutet das für die deutsche Norm DIN 33961?
Lars Kröger:
Europäische Normen stehen generell über nationalen. Im Zuge der Veröffentlichung einer EN-Norm wird die entsprechende DIN-Norm zurückgezogen. In diesem Fall betrifft dies aber nur den Teil 1 der DIN 33961. Dieser wurde am 30. September 2019 vom zuständigen deutschen Normenausschuss zurückgezogen.

Die DIN EN 17229 hat somit den Teil 1 der DIN 33961 abgelöst. Die Teile 2 bis 5 der DIN 33961 bleiben in unveränderter Form erhalten. Diese betreffen die Bereiche gerätegestütztes Ausdauertraining, Gruppentraining, gerätegestütztes Krafttraining und EMS-Training.

Somit ist es jetzt möglich, sich in einem Zertifizierungsverfahren nach zwei Normen zertifizieren zu lassen: die Europäische Norm DIN EN 17229 und in beliebiger Kombination die Teile 2 bis 5 der nationalen Norm DIN 33961.

Dabei bildet die Zertifizierung nach der DIN EN 17229 die Basis für die Zertifizierung und die Teile 2 bis 5 der DIN können ergänzend zertifiziert werden.

fM: Was war der ausschlaggebende Punkt, die EN-Norm zu entwickeln? War Deutschland so etwas wie ein Vorbild für Europa, was Qualitätsstandards in Fitnessstudios betrifft?
Lars Kröger:
Das Thema Fitness hat sich in den letzten Jahren in Deutschland und Europa stark entwickelt. Immer mehr Menschen gehen in ein Studio, um sich fit und gesund zu halten. Deutschland war Vorreiter bei der Entwicklung einer entsprechenden nationalen Norm und kann somit durchaus als Vorbild bezeichnet werden.

Bereits im Jahr 2013 hat der zuständige Ausschuss des Deutschen Institutes für Normung (DIN) die DIN-Norm 33961 verabschiedet und regelmäßig weiterentwickelt. Die Einleitung eines europäischen Normungsverfahrens wurde von dem deutschen Ausschuss initiiert.

Das Ziel war es, einheitliche Mindeststandards für Studios in Europa zu erarbeiten. Nach der Verabschiedung der deutschen Norm ist das Streben nach einheitlichen Standards innerhalb Europas folgerichtig und konsequent, um den Markt vor einer möglichen Fremdregulierung durch den Gesetzgeber zu schützen.

fM: Sind die Anforderungen der DIN EN 17229 in etwa die gleichen wie bei der DIN 33961? Oder gibt es gravierende Unterschiede, was die geregelten Qualitätsstandards angeht?
Lars Kröger:
Viele Forderungen der DIN EN 17229 sind ähnlich zu denen im Teil 1 der DIN 33961, aber insgesamt auf den europäischen Markt abgestimmt. In den Bereichen Geräteauswahl, Gerätewartung, Böden und Hygiene sind die Forderungen fast identisch, in den Segmenten Kundenvertrag, Rückmeldungen von Kunden und Notfallmanagement zumindest ähnlich.

In der DIN EN 17229 wird ebenfalls ein automatischer, externer Defibrillator (AED) verlangt und es müssen für die Zertifizierung beispielsweise Erste-Hilfe-Material, Zucker, kühlende Hilfsmittel und eine Wärmedecke vorhanden sein. Ebenso berücksichtigen beide Normen das Thema Prävention gegen Medizinmissbrauch.

Zudem gibt es in der DIN EN-Norm Forderungen, die es vorher nicht gab. Hierzu gehört beispielsweise eine ausreichende Belüftung, ein Thermometer und Risiko-Hinweise zur körperlichen Belastung bei über 26°C in den jeweiligen Trainingsräumen.

Es gibt also Unterschiede zwischen der DIN EN 17229 und dem Vorgänger, dem Teil 1 der DIN 33961. Als gravierend würde ich sie aber nicht bezeichnen.

fM: Glauben Sie, dass es für deutsche Fitness- und Gesundheitsanlagen eine zusätzliche Hürde darstellen wird, wenn sie sich zukünftig sowohl nach der DIN 33961 als auch nach der DIN EN 17229 zertifizieren lassen?
Lars Kröger:
Es ist definitiv keine zusätzliche Hürde. Zum einen hat man die Möglichkeit, sich nur nach der DIN EN 17229 zertifizieren zu lassen, was bei Teil 1 der DIN 33961 nicht möglich war. Zum anderen hat sich an den Forderungen der Teile 2 bis 5 der DIN 33961 nichts geändert.

Die Inhalte der DIN EN 17229 sind weniger detailliert und der Ablauf wurde für den Kunden optimiert. Somit haben die Studios, die sich zertifizieren lassen möchten, eine Wahlmöglichkeit, wobei die Vertragsgestaltung, die Erfüllung der Forderungen und auch der Ablauf einfacher sind als vorher.

Es ist jetzt mit weniger Aufwand verbunden, sich zertifizieren zu lassen, als dies vor dem Inkrafttreten der DIN EN 17229 der Fall war.

fM: Was bedeutet das Zurückziehen von Teil 1 der DIN 33961 für die bereits zertifizierten Studios? Müssen Sie sich erneut zertifizieren lassen?
Lars Kröger:
Durch den Wegfall von Teil 1 müssen die Vertragsbedingungen angepasst werden. Da die DIN EN 17229 den Teil 1 der DIN abgelöst hat, müssen die Studios die zusätzlichen Forderungen der DIN EN erfüllen, um die Zertifizierung zu erhalten.

Bis spätestens 1. Januar 2021 ist es erforderlich, dass die Studios ihre Zertifizierung an die Vorgaben der neuen DIN EN-Norm anpassen. Für bestehende Zertifizierungskunden ist dies mit wenig Anstrengung durchführbar. Bereits vorliegende Unterlagen werden dabei anerkannt, die fehlenden Materialien müssen nachgereicht werden.

Das stellt aber kein großes Problem dar, weil die zusätzlichen Forderungen für bereits zertifizierte Studios absolut überschaubar sind und es zur Orientierung Beispiele und Mustervorlagen gibt. Diese können die Studios direkt nutzen und auf ihre Belange anpassen.

Formal müssen sie sich zwar neu zertifizieren lassen und bekommen auch ein neues Zertifikat, in der Praxis ist die Umstellung aber relativ einfach machbar.

fM: Wie verhält es sich denn mit den Zertifizierungsgebühren, wenn man sich nach der DIN EN 17229 und den einzelnen Teilen der DIN 33961 zertifizieren lässt? Wird es jetzt teurer für die Studios?
Lars Kröger:
Jedes Studio zahlt durch das europäische Zertifizierungsprogramm weniger Gebühren als vorher. Im Durchschnitt liegt die Ersparnis pro Studio bei knapp 500 Euro im Jahr.

Durch die Nutzung neuer Möglichkeiten im Zertifizierungsverfahren konnten die Kosten deutlich gesenkt werden, ohne dass es zu Lasten der Validität im Rahmen der Evaluierung geht. Diese Einsparungen werden an die Kunden weitergeleitet, dadurch ergeben sich attraktive Gebühren.

Die Zertifizierung nach der DIN EN 17229 kostet lediglich 29,90 Euro netto pro Monat und die Teile 2 bis 5 der DIN 33961 jeweils 10 Euro. Es wird also spürbar günstiger für die Studios.

Über den Interviewpartner

Nach dem wirtschaftswissenschaftlichen Studium an der Universität in Bremen war Lars Kröger für verschiedene Bildungseinrichtungen, wie beispielsweise seit 2000 für die BSA-Akademie, als Referent im Einsatz sowie als freiberuflicher Unternehmensberater tätig.

Seit 2012 ist er Leiter der Zertifizierungsstelle BSA-Zert, dem Schwesterunternehmen der BSA-Akademie.

Kurz erklärt – die BSA-Zert:

Die BSA-Zert ist die unabhängige Zertifizierungsstelle der BSA-Akademie, mit über 200.000 Teilnehmern seit 1983 einer der führenden Bildungsanbieter im Zukunftsmarkt Prävention, Fitness und Gesundheit.

Aufbauend auf einer mehr als 35-jährigen Erfahrung in der Fitnessbranche wurde 2012 die unabhängige Zertifizierungsstelle BSA-Zert gegründet. Die BSA-Zert bietet derzeit zwei Zertifizierungsprogramme an.

Neben der Studiozertifizierung führt sie die gesetzlich vorgeschriebene Personenzertifizierung zur 'Fachkraft UVSV' gemäß der UV-Schutz-Verordnung (UVSV) durch.

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