Neue Heilmittelverordnung tritt in Kraft
Seit 1. Januar 2021 gilt die neue Heilmittel-Richtlinie samt dem neuem Heilmittelkatalog. Diese war ursprünglich bereits zum 1. Oktober 2020 geplant, wurde aber wegen Anpassung der Arztsoftware und Corona-Pandemie verschoben. Ziel ist es, das Verordnungsverfahren deutlich zu vereinfachen, um dadurch Ärzte und die betroffenen Leistungserbringer zu entlasten. Das sind die wesentlichen Neuerungen.
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Die wichtigsten Fakten in Kürze:
- Neue Heilmittel-Richtlinie seit 1. Januar 2021 soll Ärzten die Verordnung von Maßnahmen erleichtern.
- Der Heilmittelkatalog wird überschaubarer, einfache Vorgaben sollen komplizierte Regelfallsystematik und Bemessung der behandlungsfreien Intervalle ersetzen.
- Zukünftig wird nur ein Formular wird für die Verordnung sämtlicher Heilmittel verwendet.
Los geht's! Die Hintergründe und Detailinformationen:
Seit Januar 2021 gelten vereinfachte Vorgaben zur Verordnung von Heilmitteln. Die neue Heilmittel-Richtlinie setzt auf eine Reduzierung der Formulare: Das neue Muster 13 ist ein Kombi-Vordruck für alle Heilmittelbereiche und ersetzt die drei bisherigen Formulare.
Ein Formular für alles
Das ist neu: Seit 1. Januar 2021 müssen Praxen das neue Formular 13 nutzen, das für die Verordnung sämtlicher Heilmittel gilt: Physiotherapie, Podologische Therapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- sowie Schlucktherapie, Ergotherapie, Ernährungstherapie.
Das vereinfachte Formular zur Heilmittelverordnung soll Ärzten und Leistungserbringern das Leben erleichtern, Bürokratie abbauen und sich besser am Workflow einer Arztpraxis orientieren.
So geht es
Die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erläutert anhand dieses Musters genau, wie der neue Vordruck auszufüllen ist.
Heilmittel-Richtlinie überarbeitet
Grund für diese Änderung ist die neue Heilmittel-Richtlinie mit vereinfachten Vorgaben für verordnende Ärzte, die den Heilmitteltherapeuten und Patienten zugute kommen soll. Seit 1. Januar 2021 werden auf den Rezepten nur noch wesentliche Angaben notiert.
Die Regelungen zur ärztlichen Verordnung von Heilmitteln war über die Jahre immer komplexer geworden und kaum noch zu überblicken. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Vorgaben daher grundlegend überarbeitet. Ursprünglich war die Änderung bereits für Oktober 2020 geplant, wurde aber aufgrund der aufwendigen Anpassung der Arztsoftware um ein Quartal verschoben.
Neu im Praxisalltag
Klare und einfache Vorgaben sollen die komplizierte Regelfallsystematik und die aufwändige, unsichere Bemessung der behandlungsfreien Intervalle ablösen. Außerdem wird der Heilmittelkatalog überschaubarer. Zur Verordnung gibt statt drei verschiedenen Formularen nur noch eins für alle Heilmittel. Damit sollen die behandelnden Ärzte entlastet werden.
Die wichtigsten Neuerungen betreffen:
- die Systematik,
- den Heilmittelkatalog,
- die Verordnungsoptionen,
- das Formular.
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