Bewegungsbezogene Studiengänge der DHfPG als Anbieterqualifikation gemäß Leitfaden Prävention anerkennungsfähig

Positive Meldung für DHfPG-Absolventen: Sie erfüllen die Standards für die Durchführung von Leistungen der individuellen verhaltensbezogenen Prävention.
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Bewegungs-Studiengänge der DHfPG von Zentraler Prüfstelle Prävention (ZPP) anerkannt.
Bewegungs-Studiengänge der DHfPG von Zentraler Prüfstelle Prävention (ZPP) anerkannt.
Positive Meldung für die Absolventinnen und Absolventen der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (DHfPG): Die Studiengänge erfüllen die Standards des GKV-Spitzenverband für die Durchführung von Leistungen der individuellen verhaltensbezogenen Prävention im Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten.

DHfPG-Absolvent:innen der Bachelor-Studiengänge Fitnessökonomie, Fitnesstraining, Gesundheitsmanagement und Sportökonomie erwerben mit ihrem Studium fachwissenschaftliche, fachpraktische und fachübergreifende Kompetenzen zur Durchführung von Angeboten der individuellen verhaltensbezogenen Prävention nach §20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V im Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten.



Ab sofort enthalten die Modulhandbücher der DHfPG ein einleitendes Kapitel über die 'Anbieterqualifikation Leitfaden Prävention'. In diesem sind die im jeweiligen Studiengang enthaltenen Umfänge an Mindestkompetenzen aufgeführt.

Anträge bei der ZPP

Darüber hinaus sind die detaillierten Lerninhalte in den Einzelmodulhandbüchern der relevanten Studienmodule enthalten. Die Modulhandbücher können über das Studiensekretariat für einen Antrag bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) angefragt werden.


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Die fachpraktischen Kompetenzen werden sowohl im Präsenzunterricht als auch im Rahmen der dualen Ausbildung unter fachlicher Anleitung durch die Ausbildungsleitung (Bestätigung durch Unterschrift mit jeder Studienanmeldung) gemäß betrieblichem Ausbildungsplan erworben:

„Die Absolventinnen und Absolventen der bewegungsbezogenen Studiengänge der DHfPG erfüllen somit die vom GKV-Spitzenverband im Leitfaden Prävention definierten Mindeststandards für die Durchführung von Leistungen der individuellen verhaltensbezogenen Prävention im Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten.“


Weitere Informationen zur DHfPG finden Sie hier.

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