Fitness, Management | Autor/in: fM Redaktion |

Verwaltungsgerichtshof urteilt: EMS-Lounge setzt Wiederöffnung der EMS-Studios in Bayern durch

Fitnessstudios in Bayern müssen aufgrund der Corona-Verordnung voraussichtlich noch bis Juni geschlossen bleiben. Diese Zwangsschließung wollte der Lizenzgeber EMS-Lounge für seine Lizenznehmer nicht hinnehmen und klagte vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) – mit Erfolg. EMS-Studios im Bayern dürfen wieder öffnen!

EMS-Lounge® gewinnt vor dem VGH

„Unsere EMS-Studios sind nicht mit konventionellen Fitnessstudios vergleichbar – wir trainieren in der EMS-Lounge® maximal 2 Personen gleichzeitig und können höchste Sicherheits- und Hygienestandards gewährleisten“, sagt Benedikt Waldner, Geschäftsführer der EMS-Lounge.


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Dieser Auffassung gab der VGH recht und erklärte den Betrieb von Studios zur Durchführung Elektrischer Muskelstimulations-Trainings (EMS) in Form von Personal Trainings für zulässig. (Lesen Sie auch: EMS in Bayern erlaubt)


 


Situationsbedingter Kontakt zulässig

Bei der Durchführung der Trainings seien laut Urteil die Vorgaben der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung einzuhalten.

Das beinhaltet das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen, ein Mindestabstand von zwei Metern während des Trainings, sowie eine gründliche Desinfektion der Trainingsgeräte.

Darüber hinaus dürfen keine Sporthilfsmittel (etwa Hanteln oder Gewichte) verwendet werden. Situationsbedingter Kontakt zwischen Trainer und Kunden ist dementgegen zulässig, etwa beim Anlegen der Elektroden, insofern Einweghandschuhe getragen werden.


EMS-Training: Urteil für Bayern

Bereits am 11. Mai 2020 hatte der VGH München ein ähnliches Urteil getroffen. Dabei hatte die Kanzlei chiappa & hauser Rechtsanwältinnen einen Beschluss zur Öffnung der EMS-Studios in Bayern erwirkt. Im Interview mit fM beantworten die Rechtsanwältinnen Gianna Chiappa und Viola Hauser wichtige Fragen dazu.