Gesundheit, Markt, Anzeige | Autor/in: Anke Sörensen |

Die automatisierte Selbsttest-Dokumentation Testita

Seit Mitte April 2021 gilt in Deutschland die Testpflicht in Unternehmen, um Neuinfektionen schnell zu erkennen und zu vermeiden. Testita bietet eine mobile Lösung zur Selbsttest-Dokumentation für Mitarbeiter. Wir haben mit Geschäftsführer Wolfgang Stahl über Testita als neues Angebot des Unternehmens KS-Hygienekonzepte gesprochen.

Testita zur Selbsttest-Dokumentation: Interview mit Wolfgang Stahl

fM: Seit 20. April 2021 gilt in Deutschland eine Testpflicht für Unternehmen, damit Infektionen schnell erkannt und Corona-Ausbrüche verhindert werden. Wie wollen Sie die Arbeitgeber dabei unterstützen?

Wolfgang Stahl: Dieser Regierungsbeschluss ist für die ohnehin gebeutelten Arbeitgeber eine zusätzliche Belastung. Natürlich ist die Testregelung eine sinnvolle Maßnahme, denn der Schutz und die Sicherheit der Mitarbeiter gehen vor. Status Quo ist, dass der Arbeitgeber seinen Angestellten Tests zur Verfügung stellen muss, wenn sie in Präsenz am Arbeitsplatz sind. Das verursacht zusätzliche Kosten, sorgt für Organisations- und Dokumentationsaufwand und ein Teil der Arbeitszeit geht für das Testen verloren. Zudem kann es zu unangenehmen Situationen führen, wenn ein Test positiv ist. Für diese vier Punkte haben wir eine Lösung entwickelt: Testita.



Können Sie das Konzept kurz beschreiben?

Testita ist eine mobile Lösung zur automatisierten Selbsttest-Dokumentation für Mitarbeiter. Die Hauptkomponenten sind ein Softwareprogramm für den Arbeitgeber, eine dazugehörige Smartphone-App für die Arbeitnehmer sowie natürlich die Selbsttests. Sobald das System integriert ist, laden sich die Mitarbeiter die App auf ihr mobiles Endgerät, registrieren sich einmalig durch Scannen des Personalausweises und verifizieren sich per E-Mail. Danach können sie zu Hause, z. B. morgens vor der Arbeit, den Selbsttest durchführen und das Ergebnis in der App erfassen.


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Wie wird sichergestellt, dass jeder Mitarbeiter den Test selbst gemacht hat?

Das ist relativ einfach. Die App leitet den Mitarbeiter per Checkliste durch den Testvorgang. Da jeder Mitarbeiter einzeln in der App registriert ist, wird sichergestellt, dass er den Test auch persönlich macht. Zur Kontrolle des Ergebnisses muss er ein Foto des Testergebnisses in der App hochladen.

Interessant für den Arbeitgeber ist, dass der Mitarbeiter in der App aktiv bestätigen muss, dass er den Test gemacht hat. Holschuld fällt also beim Unternehmen weg und wird zur Bringschuld für die Mitarbeiter. Kurz gesagt liegt die Arbeit nicht mehr beim Arbeitgeber, sondern beim Arbeitnehmer, der so keine Haftung übernehmen muss.

Ist es datenschutzkonform, wenn die Mitarbeiter per App „überwacht“ werden?

Das darf man nicht falsch verstehen. Der Arbeitnehmer erhält keine Informationen darüber, welcher Mitarbeiter sich wann getestet hat und auch nicht, wer positiv oder negativ getestet wurde. Sein Dashboard zeigt nur, wie viele seiner Mitarbeiter sich getestet haben sowie das Ergebnis. Ein Beispiel: Wenn eine Firma 300 Mitarbeiter hat, sieht der Arbeitgeber, dass an Tag X 300 negative Tests in der App registriert wurden. Er weiß nicht, welcher Test von Herrn Müller oder Frau Maier ist. Das muss er auch nicht, denn seine Aufgabe ist es, die Tests zur Verfügung zu stellen und den Mitarbeitern so ein sicheres Arbeiten am Arbeitsplatz zu ermöglichen. Die DSGVO-Konformität (Anm. der Red.: Datenschutz-Grundverordnungs-Konformität) ist also gegeben. Die Kommunikation zwischen App und Backend ist immer via TLS 1.2 verschlüsselt, zudem werden die Daten in Europa gehostet.

Was macht ein Arbeitgeber, dessen Dashboard nur 299 negative Tests anzeigt, der aber 300 Mitarbeiter vor Ort hat?

Es ist Unternehmens- bzw. Personalpolitik, inwieweit man kontrollieren möchte oder auf Vertrauensbasis arbeitet. Das muss jeder Arbeitgeber selbst entscheiden. Wir empfehlen, dass die Mitarbeiter beim Betreten der Geschäftsräume die App einmal vorzeigen sollten. Dafür gibt es eine weitere Funktion, den digitalen Testnachweis. Er zeigt, dass ein negatives Testergebnis vorliegt.

Ist der digitale Testnachweis gleichwertig mit einem Antigen-Schnelltest im Testzentrum?

Es sind noch ein paar formelle Hürden zu nehmen, aber wir gehen davon aus, dass es zeitnah geschieht. Das wäre dann wirklich eine große Sache: mit der Testita App wäre man dann einer aktuell negativ getesteten Person gleichgestellt und dürfte ins Fitnessstudio, Restaurant etc. gehen, ohne vorher ins Testzentrum zu müssen.

Bleiben wir kurz bei den Fitnessstudios. Wir haben bisher nur von Mitarbeitern gesprochen, kann ich das Testita-Konzept auch für meine Mitglieder im Fitnessstudio anbieten?

Daran arbeiten wir gerade. Wie bei Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht auch zwischen dem Fitnessstudio und seinen Mitgliedern ein vertragliches Verhältnis. Die personenbezogenen Daten liegen dem Fitnessstudio vor. Das Mitglied müsste diese aber aus Datenschutzgründen eigenständig eingeben, um die App zu nutzen.

Genau wie ein Unternehmer könnte ein Studiobetreiber jeden Tag auf seinem Dashboard sehen, wie viele negative Test vorliegen und diese über die Mitgliedersoftware mit den Check-ins abgleichen. So würde der Studiobetreiber von vielen Dokumentationsaufgaben befreit und könnte den Mitgliedern mehr Sicherheit bieten.

Mit welchen Kosten muss jemand rechnen, der sich für Testita entscheidet?

Das Schöne ist, dass die App und die Software kostenfrei sind, ohne Laufzeit oder Fristen. Der Arbeitgeber bezahlt nur die Tests. Die Kosten pro Test liegen je nach Abnahmemenge zwischen 2,99 EUR netto bis 3,49 EUR netto. Das zahlt man in der Regel aber auch für die Selbsttests anderer Anbieter. Wichtig ist, dass die App nur mit den Selbsttests von Testita kompatibel ist. Die einzige Bindung besteht darin, dass man die Tests von Testita beziehen muss, wenn man das System nutzen will. Auch spannend: man kann die Tests vorbestellen. Sie werden bei uns im Lager auf Vorrat gehalten und Just-in-Time zum vereinbarten Liefertermin zur Verfügung gestellt. Das könnte von Vorteil sein, wenn Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier wie am 25. Mai 2021 angekündigt die Überbrückungshilfe III verlängert. Denn die Tests sind in Rahmen dieser Hilfe zu 100 Prozent förderfähig.

Wo bekomme ich weitere Information zu Testita?

Für die Fitness- und Gesundheitsbranche besitzt KS Hygiene die exklusiven Vertriebsrechte. Den Vertrieb organisieren wir zusammen mit Aat van Winkelhof. Also schreiben Sie uns am besten eine kurze E-Mail oder rufen Sie an. Und wie gesagt, die Tests müssen die Arbeitgeber sowieso bereitstellen, egal ob von Testita oder einem anderen Anbieter – nur gibt es bei Testita die Software und App kostenlos dazu.

Weitere Informationen finden Sie hier.  Eine Informationsbroschüre über Testita gibt es hier als PDF.