Fitness, Gesundheit, DSSV | Autor/in: fM Redaktion |

DSSV Online-Seminar zur Beantragung der Überbrückungshilfe III

Exklusiv für DSSV-Mitglieder findet am 15. Februar 2021, um 15 Uhr ein Online-Webinar statt, in dem Florian Kündgen, stellvertretender Geschäftsführer des DSSV, und Steuerberater Werner Kündgen aktuelle Fragen rund um die Überbrückungshilfe III beantworten.

DSSV Online-Seminar Überbrückungshilfe III

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III (Ü III) ist freigeschaltet und online verfügbar (Lesen Sie auch: 'Ein Lichtblick!'). Dazu bietet der DSSV seinen Mitgliedern ein exklusives Online-Seminar an.

Unternehmen, die von der Corona Pandemie und dem aktuellen Corona-Lockdown stark betroffen sind, können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis zu 1,5 Millionen Euro erhalten. Diese muss nicht zurückgezahlt werden

Abschlagszahlungen am Mitte Februar

Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Bundesländer wird ab März 2021 erfolgen. Bis dahin können Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten.


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Erste Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro starten ab 15. Februar 2021.

Exklusiv und kostenlos für DSSV-Mitglieder

Im DSSV Online-Seminar sollen möglichst viele Ihrer ungeklärten Fragen beantworten werden, dabei wird auf folgende Themen eingegangen:

  • Wie viel wird erstattet?
  • Muss ich Verluste nachweisen?
  • Was wird erstattet?
  • Welche Maßnahmen werden zusätzlich finanziert?

Der DSSV – Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen steht Ihnen in dieser herausfordernder Lage als Ansprechpartner zur Seite und will helfen, offene Fragen zu klären.

Wann findet das Online-Seminar statt?

Termin: Montag, 15. Februar 2021
Uhrzeit: 15 bis 16 Uhr
Referenten: Florian Kündgen und Werner Kündgen