Welche Haftungsfragen müssen Smart-Gyms beachten? Antworten gibt Rechtsanwalt Dr. jur. Hans A. Geisler (2. DSSV-Vorsitzender).
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Viele Fitnessstudios setzen externe Fachkräfte ein, etwa im Kursbereich. Worauf Studiobetreiber achten müssen, um nicht in die Falle Scheinselbstständig zu tappen.

Dr. jur. Hans A. Geisler
Dr. jur. Hans A. Geisler war vor dem Beginn seiner Tätigkeit als selbstständiger Anwalt Unternehmer und Inhaber mehrerer Fitnessstudios. Er ist Mitbegründer und Namensgeber der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Geisler, Dr. Franke & Kollegen. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Bau- und Achitektenrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, gewerblichen Rechtsschutz sowie Strafrecht.
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