Was muss beachtet werden, wenn es zu Körper-, Gesundheits- oder Sachschäden in personalarmen Fitnessstudios kommt? Dr. jur. Hans A. Geisler hat die Antworten.
Welche Haftungsfragen müssen Smart-Gyms beachten? Antworten gibt Rechtsanwalt Dr. jur. Hans A. Geisler.
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Dr. jur. Hans A. Geisler
Dr. jur. Hans A. Geisler war vor dem Beginn seiner Tätigkeit als selbstständiger Anwalt Unternehmer und Inhaber mehrerer Fitnessstudios. Er ist Mitbegründer und Namensgeber der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Geisler, Dr. Franke & Kollegen. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Bau- und Achitektenrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, gewerblichen Rechtsschutz sowie Strafrecht.
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