ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Unsere AGB
- „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden in einer Druckschrift oder in Online-Medien.
- Anzeigenaufträge sind innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
- Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber befugt, innerhalb der in Nr. 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen zu buchen.
- Wird ein Auftrag aus Umständen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zurückzuerstatten. Die Rückerstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht oder wenn der Auftraggeber im Falle von Preiserhöhungen, statt ein ihm vorbehaltenes oder später eingeräumtes Rücktrittsrecht auszuüben, den Vertrag zu den neuen Preisen bis zur Erreichung des ursprünglich vereinbarten Auftragswertes fortsetzt.
- Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift oder Online-Medien wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat.
- Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. Bei einem Wortanteil von mehr als 20 % wird generell mit dem Wort „Anzeige“ gekennzeichnet.
- Der Verlag behält sich vor, Anzeigen, Redaktion und Beilagenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Verlages abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die in der Geschäftsstelle, bei Abnahmestellen oder bei Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachungen beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
- Der Verlag behält sich vor, redaktionelle sowie grafische Anpassungen in sämtlichen Anzeigen einschließlich redaktionellen Anzeigen vorzunehmen. Wird eine redaktionelle Anzeige (Advertorial) nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Zusendung an den Kunden von diesem für den Druck freigegeben, erfolgt eine automatische Druckfreigabe.
- Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Unterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige.
- Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen. Reklamationen müssen innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg schriftlich geltend gemacht werden. Für Fehler jeder Art aus telefonischen Übermittlungen übernimmt der Verlag keine Haftung.
- Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zugrunde gelegt.
- Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, werden Rechnung und Beleg sofort, spätestens aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung anlaufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im Einzelnen eine kürzere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
- Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 1 v. H. über den jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Insolvenzen und/ oder Zwangsversteigerungen entfällt jeglicher Nachlass. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Verlag erwachsen.
- Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für die Lieferung bestellter Druckplatten und Zeichnungen hat der Auftraggeber zu übernehmen.
- Nicht mehr benötigte Vorlagen oder Druckplatten werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. Für die Aufbewahrung der Vorlagen usw. übernimmt der Verlag keine Gewähr.
- Mit schriftlichen Auftragsbestätigungen vom Verlag bestätigte Anzeigenaufträge können grundsätzlich nicht kostenfrei storniert werden. Die Stornokosten belaufen sich in jedem Fall auf mindestens 30 % des Nettoauftragsvolumens bei Stornierung durch den Auftraggeber bis 6 Wochen vor dem jeweiligen Erscheinungsdatum.
a. Die allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages, die Auftragsbestätigung und die jeweils gültige Preisliste sind für jeden Auftrag maßgebend. Der erteilte Anzeigenauftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag rechtsverbindlich.
b. Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge – sofern keine anderslautende, schriftliche Vereinbarung getroffen wurde – mit dem Einführungsdatum des neuen Tarifs in Kraft.
c. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungstreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.
d. Im Falle von höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streik und sonstigen Störungen erlischt für den Verlag jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz; insbesondere wird auch kein Schadensersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen oder Beilagen geleistet. Die dem Auftraggeber zustehenden gesetzlichen Ansprüche infolge der Unmöglichkeit bleiben davon unberührt.
e. Die Übersendung von mehreren Farbvorlagen für eine Anzeige, die nicht termingerechte Lieferung der Druckvorlagen und der Wunsch nach einer von der Vorlage abweichenden Druckwiedergabe können Auswirkungen auf Platzierung und Druckqualität verursachen und schließen spätere Reklamationen aus. Der Verlag muss sich die Berechnung entstehender Mehrkosten vorbehalten.
f. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt (z. B. Streik, Beschlagnahme und dergleichen) hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80 % der Auflage erfüllt sind.
g. Bei Erteilung des Auftrages getroffene mündliche Absprachen werden erst durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung des Verlages rechtsverbindlich.
h. Der Auftraggeber haftet dafür, dass der Inhalt seiner Anzeige nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder Verordnungen verstößt.
i. Nach dem Rücktrittstermin sind Sistierungen, nachdem Anzeigenschluss Änderungen von Größen und Formaten nicht mehr möglich. Bei fernmündlich erteilten Korrekturen haftet der Verlag nicht für die Richtigkeit der Wiedergabe.
- Der Auftraggeber versichert, dass er für überlassenes Foto, Bild- oder Videomaterial die unbeschränkten Lizenzen / Nutzungsrechte besitzt und zu einer Weitergabe berechtigt ist. Der Auftraggeber haftet bei Verletzung entsprechender Rechte, die dem Verlag gegenüber geltend gemacht werden und hält diesen von Ansprüchen frei.
- Die Gestaltung eines Produktes durch die von Seiten des Verlages zu leistende kreative Zusammenfügung von Bildern, Design, Technik, Texten und sonstigen Inhalten genießt urheberrechtlichen Schutz. Dies gilt insbesondere für Anzeigen, redaktionelle Anzeigen (Advertorials) oder sonstige Erzeugnisse (u. a. Beilagen, Flyer, Sonderpublikationen), die durch den Verlag erstellt oder in erheblichem Maße verändert worden sind. Zur Nutzung, Verbreitung oder Bearbeitung durch den Auftraggeber bedarf es einer vorherigen schriftlichen Genehmigung des Verlages.
- Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz des Verlages in Hamburg; auch für das Mahnverfahren sowie für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Stand: Februar 2024
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