AUF EINEN BLICK
- Kritikpunkt: Der DSSV e. V. lehnt den Referentenentwurf zur neuen Selbstständigkeit grundsätzlich ab.
- Finanzielle Belastung: Rechtssicherheit soll demnach nur durch verpflichtende Rentenbeiträge erreicht werden.
- Strukturproblem: Der Verband warnt vor einer Zweiklassenselbstständigkeit im Markt.
- Rechtsunsicherheit: Unklare Kriterien und die fehlende Reform des Statusfeststellungsverfahrens bleiben bestehen.
- Branchenfolgen: Fitness- und Gesundheitsanbieter könnten wirtschaftlich stark belastet werden.
Der DSSV e. V. lehnt den aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Einführung einer „neuen Selbstständigkeit“ entschieden ab.
Gemeinsam mit der BDA und weiteren Verbänden wendet sich der DSSV an das BMAS und fordert eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs. Zwar sei es grundsätzlich zu begrüßen, dass der Gesetzgeber die anhaltende Rechtsunsicherheit bei der Statusfeststellung adressiert; der gewählte Ansatz greift jedoch systematisch zu kurz.
„Rechtssicherheit gegen Aufpreis“ nicht akzeptabel
Kernkritik des DSSV: Das Modell basiert auf einem unzulässigen Prinzip – Rechtssicherheit soll nur gegen zusätzliche finanzielle Belastungen gewährt werden. Selbstständige müssten sich aktiv für die „neue Selbstständigkeit“ entscheiden und verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, um eine klarere Abgrenzung zum Arbeitnehmerstatus zu erhalten. Damit entsteht faktisch ein „Rechtssicherheit gegen Aufpreis“-System, das rechtsstaatlich nicht akzeptabel ist.
Gefahr einer Zweiklassenselbstständigkeit
Zugleich führt dieser Ansatz zu einer strukturellen Spaltung der Selbstständigkeit: Nur wirtschaftlich leistungsfähige Akteure können sich die neue Kategorie leisten, während andere weiterhin in der bestehenden Rechtsunsicherheit verbleiben. Es droht eine klare Zweiklassenselbstständigkeit.
Darüber hinaus löst auch die zweite Option des Entwurfs die bestehenden Probleme nicht. Die Kriterien zur Abgrenzung bleiben unklar und auslegungsanfällig, sodass selbst bei Eintritt in die „neue Selbstständigkeit“ keine verlässliche Rechtssicherheit garantiert ist. Gleichzeitig verbleibt das Risiko von Nachforderungen weiterhin bei den Unternehmen.
Fehlende Reform des Statusfeststellungsverfahrens
Ein zentrales Defizit bleibt zudem bestehen: Das Statusfeststellungsverfahren selbst wird nicht grundlegend reformiert. Die weiterhin unklaren Kriterien und die weitreichende Auslegungshoheit der Deutschen Rentenversicherung sorgen dafür, dass die bekannten Unsicherheiten fortbestehen.
Belastungen für die Fitness- und Gesundheitsbranche
Gerade in der Fitness- und Gesundheitsbranche mit ihrem hohen Anteil an selbstständigen Trainerinnen und Trainern würde die verpflichtende Einbindung in die Rentenversicherung erhebliche wirtschaftliche Belastungen erzeugen und etablierte, flexible Geschäftsmodelle gefährden.
Die ‚neue Selbstständigkeit‘ ist keine Lösung, sondern verschiebt die bestehenden Probleme. Rechtssicherheit darf nicht von Zahlungsfähigkeit abhängen.
Prof. Dr. Thomas Wessinghage – 1. Vorsitzender DSSV e. V.
Der DSSV fordert daher, den Entwurf grundsätzlich zu überarbeiten. Statt einer neuen Kategorie braucht es klare, praxisnahe und rechtssichere Kriterien zur Statusfeststellung – unter Einbeziehung der betroffenen Branchen.
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