BMAS verlängert Übergangsregelung zur Scheinselbstständigkeit bis Ende 2027

Das BMAS verlängert die Übergangsregelung zur Scheinselbstständigkeit bis Ende 2027. Der DSSV sieht einen Zwischenerfolg, fordert jedoch weiterhin eine rechtssichere gesetzliche Neuregelung.
Lesezeit: < 1 Minuten
Im rechten Vordergrund liegt ein Holzrichterhammer auf einem runden Holzsockel auf einem dunklen Schreibtisch. Im linken Hintergrund befindet sich ein unscharfer Stapel mehrerer Papierakten mit unterschiedlich farbigen Trennblättern
Die Verlängerung der Übergangsregelung zur Scheinselbstständigkeit bis 2027 verschafft betroffenen Anbietern und Lehrkräften vorerst mehr zeitlichen Handlungsspielraum im laufenden Gesetzgebungsprozess
Die Übergangsregelung zur sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Lehrkräften wird bis Ende 2027 verlängert. Nach einem Brandbrief des DSSV und weiterer Verbände reagiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf anhaltende Rechtsunsicherheit. Eine dauerhafte gesetzliche Lösung steht weiterhin aus.

AUF EINEN BLICK

  • Fristverlängerung: Die Übergangsregelung gilt nun bis zum 31. Dezember 2027.
  • Initiative: Der DSSV hatte gemeinsam mit der BDA und weiteren Verbänden interveniert.
  • Rechtslage: Hintergrund ist die anhaltende Unsicherheit bei der sozialversicherungsrechtlichen Bewertung.
  • Zwischenerfolg: Die Verlängerung ersetzt keine dauerhafte gesetzliche Neuregelung.
  • Ausblick: Der DSSV will den weiteren Gesetzgebungsprozess eng begleiten.

Auf massives Drängen des DSSV gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und weiteren Verbänden wurde die Übergangsregelung zur sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Lehrkräften verlängert.

Die ursprünglich bis zum 31. Dezember 2026 befristete Regelung gilt nun bis zum 31. Dezember 2027. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die weiterhin bestehende erhebliche Rechtsunsicherheit in der Praxis.

Die offizielle Veröffentlichung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales steht derzeit noch aus, nach vorliegenden inoffiziellen Quellen wird die Verlängerung der Übergangsregelung jedoch umgesetzt.

DSSV-Brandbrief als entscheidender Impuls

Der DSSV hatte frühzeitig vor den gravierenden wirtschaftlichen und strukturellen Folgen der bestehenden Rechtsunsicherheit gewarnt und in einem Brandbrief an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Verlängerung der Übergangsregelung sowie eine zügige, praxisnahe Neuregelung gefordert.

Der Verband kritisierte insbesondere, dass trotz laufender Übergangsfrist kein belastbarer Referentenentwurf vorliegt und dadurch zehntausende selbstständig tätige Trainerinnen und Trainer sowie deren Auftraggeber erheblichen Risiken ausgesetzt seien. Die nun beschlossene Verlängerung ist daher ein wichtiger Zwischenerfolg, ersetzt jedoch keine dauerhafte gesetzliche Lösung.

Der DSSV wird den weiteren Gesetzgebungsprozess eng begleiten, seine Mitglieder fortlaufend informieren und konkrete Handlungsempfehlungen, Checklisten sowie Webinare zur Verfügung stellen.

Ziel bleibt eine rechtssichere, transparente und praxistaugliche Neuregelung, die moderne Kooperationsmodelle nicht pauschal unter Generalverdacht stellt.

Handlungsempfehlungen und weitere Informationen findest du im Mitgliederbereich des DSSV.


Fragen, Feedback oder Fehler entdeckt? Lass es uns wissen – wir freuen uns auf deine Nachricht!

dhfpg

-Anzeige-

Für fitness MANAGEMENT berichtet

Mehr von diesen Autoren

Das marea Fitness in Lingen hat das Zertifizierungsverfahren „ZertFit“ der BSA-Zert nach DIN-Norm 33961 erfolgreich absolviert und beantwortet damit zugleich...
An dieser Stelle haben wir Anfragen Ihrer Kollegen, unserer Mitglieder, zum Thema Rechte und Pflichten gegenüber Mitarbeitern gesammelt. Kurz und...
Schulung von UV-Fachpersonal: In der Wahrnehmung vieler Betreiber und auch der Öffentlichkeit ist die Schulung und Zertifizierung von UV-Fachpersonal der...

Das könnte dich auch interessieren

Brandbrief ans BMAS

Der DSSV fordert vom Arbeitsministerium klare gesetzliche Regeln zur Selbstständigkeit. Er warnt vor Rechtsunsicherheit und sieht ohne Neuregelung Risiken für Betriebe, Beschäftigung und Branche.
An einer Bushaltestelle hängt ein Plakat mit der Aufschrift „POWERGY FITNESS – Deine Ziele. Unsere Mission.“ Daneben befinden sich eine eine sportliche Frau mit Hantel und ein muskulöser Mann mit Battle Ropes. Sie werben für ein Fitnessstudio und ein kostenloses Probetraining. Unten steht: „Jetzt gratis Probetraining“.

Wie wirkt Werbung?

Eine Masterarbeit untersucht die Wirkung von Fitnesswerbung auf Konsumentinnen und Konsumenten. Teilnehmende für eine branchenrelevante Online-Umfrage gesucht.
Ein Richterhammer liegt im Vordergrund auf einem Tisch. Im Hintergrund ist unscharf ein Laptop mit einer Videokonferenz zu sehen, in der mehrere Personen zugeschaltet sind.

Rechtssicher durch 2026

Das DSSV Online-Seminar „Wir gestalten Ihr Recht“ informiert kostenfrei zu Gesamtpreisangabe und Scheinselbstständigkeit.

Fitnessverband stärkt Führungsspitze

Der DSSV e. V. ernennt Janosch Marx zum zweiten Vorsitzenden und stärkt seine Führungsspitze strategisch und fachlich.

Was kostet Fitness?

Preise sind eine zentrale Qualitätsbotschaft im Fitnessmarkt. Sie helfen, das Angebot, ihre Erwartungen und die Wertigkeit von Fitnessstudios einzuordnen.

Weihnachten im Ohr

Weihnachtsfolge: Branchenexperten analysieren Eckdaten, Konsolidierung, Kampagnen und Politik und blicken auf das Fitnessjahr 2026.