AUF EINEN BLICK
- Anlass: Der DSSV kritisiert fehlende gesetzliche Klarheit zur Selbstständigkeit von Trainerinnen und Trainern.
- Hintergrund: Auslöser ist die geänderte Prüfpraxis nach dem Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts.
- Risiken: Der Verband sieht wirtschaftliche und strukturelle Schäden für Unternehmen und Beschäftigte.
- Forderung: Der DSSV verlangt eine Verlängerung der Übergangsregelung im Sozialgesetzbuch.
- Position: Zugleich signalisiert der Verband Gesprächsbereitschaft für eine praxistaugliche Lösung.
Selbstständige Trainerinnen und Trainer sind seit vielen Jahren ein fester und bewährter Bestandteil der Fitness- und Gesundheitsbranche. Gleichzeitig kam es immer wieder zu unterschiedlichen Auffassungen über ihren sozialversicherungsrechtlichen Status zwischen den Beteiligten.
Existenzbedrohliche Risiken in der Fitnesswirtschaft
Während die Trainer und die Fitnessunternehmen von einer selbstständigen Tätigkeit ausgingen, bewertete die Deutsche Rentenversicherung die Situation häufig anders.
In der Folge wurden Fitnessunternehmen regelmäßig geprüft und zahlreiche Statusfeststellungsverfahren durchgeführt. Aufgrund mangelnder Transparenz und unterschiedlicher Auslegung der Kriterien bestehen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Fitnesswirtschaft teilweise gravierende, existenzbedrohliche Risiken.
Um diese Risiken zu minimieren, empfiehlt der DSSV e. V. seinen Mitgliedern seit vielen Jahren, nur dann selbstständige Trainer einzusetzen, wenn deren Status durch die Deutsche Rentenversicherung festgestellt und bestätigt wurde.
Im Juni 2022 ergab sich eine weitere Verschärfung durch das sogenannte Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts. Auf dieser Grundlage passte die Deutsche Rentenversicherung ihre Prüfpraxis an.
Übergangsregelung im Sozialgesetzbuch
Die Politik reagierte darauf mit einer bis 2027 befristeten Übergangsregelung im Sozialgesetzbuch (§ 127 SGB IV), um Zeit für die Entwicklung einer rechtssicheren gesetzlichen Neuregelung zu schaffen.
Der DSSV e. V., Europas größter Arbeitgeberverband für Fitness- und Gesundheitsanlagen, warnt jedoch vor erheblichen wirtschaftlichen und strukturellen Schäden, da bislang kein Referentenentwurf für diese Neuregelung vorliegt.
DSSV schickt Brandbrief ans BMAS
Obwohl die Übergangsfrist am 1. März 2025 begann, ist zur Halbzeit noch immer kein konkreter Gesetzesvorschlag in Sicht. Aus diesem Grund hat der DSSV einen Brandbrief an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie an die zuständige Bundesministerin Bärbel Bas verschickt.
Trotz mehrfacher und eindringlicher Nachfragen unsererseits sowie der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ist bislang keine ernsthafte Aktivität des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erkennbar. Dieses Vorgehen ist grob fahrlässig.
Prof. Dr. Thomas Wessinghage – 1. Vorsitzender DSSV e. V.
Der Verband befürchtet, dass ein späterer Entwurf eine sachgerechte Beteiligung der betroffenen Verbände unmöglich machen könnte. Dies würde den Grundsätzen guter Gesetzgebung widersprechen und das Vertrauen von Unternehmen und Selbstständigen gleichermaßen gefährden.
Verlängerung der Übergangsregelung
Bundesweit trainieren mehr als 11,7 Millionen Menschen in mehr als 9.100 Fitnessanlagen. In der Branche sind mehr als 157.700 Menschen direkt und indirekt beschäftigt.
In seinem Brandbrief fordert der DSSV eine Verlängerung der Übergangsregelung sowie die zeitnahe Erarbeitung eines praxistauglichen Gesetzesvorschlags, um Rechtsunsicherheit und den Abbau von Arbeitsplätzen zu vermeiden. Zugleich signalisiert der Verband seine Gesprächsbereitschaft für eine praxisnahe und rechtssichere Lösung.
DSSV Sonderwebinar für Fitnessstudiobetreiber:innen
Der DSSV bietet Fitnessstudiobetreiberinnen und -betreibern am Dienstag, 10. Februar 2026, ein Sonderwebinar zu diesem Thema an (wir berichteten). DSSV-Mitgliedsbetriebe können sich hier dafür anmelden.
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