Auf einen Blick
- Zwei-Stufen-Erhöhung: Der Mindestlohn soll ab Januar 2026 auf 13,90 Euro und ab Januar 2027 auf 14,60 Euro steigen.
- Empfehlung der Mindestlohnkommission: Die Entscheidung wurde am 27. Juni 2025 getroffen und gilt als rechtlich bedeutsam.
- Umsetzung durch die Bundesregierung: Diese ist laut MiLoG verpflichtet, die Empfehlung umzusetzen, außer es gibt gravierende Gründe dagegen.
- Hohe Wahrscheinlichkeit der Umsetzung: In der Vergangenheit folgte die Bundesregierung regelmäßig den Empfehlungen der Kommission.
- Nächste Überprüfung des Mindestlohns: Eine weitere Entscheidung zur Höhe des Mindestlohns ist für das Jahr 2027 vorgesehen.
Die Mindestlohnkommission (MiLoKo) hat am 27. Juni 2025 beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten anzuheben: zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro brutto pro Stunde.
Mindestlohn: Bundesregierung übernimmt Vorschläge der Kommission
Die Empfehlung der MiLoKo ist rechtlich nicht bindend, besitzt aber hohes Gewicht.
Laut § 9 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) MiLoG ist die Bundesregierung verpflichtet, der Empfehlung durch eine Rechtsverordnung zu folgen, sofern keine schwerwiegenden rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründe dagegensprechen.
In der Regel übernimmt die Bundesregierung die Vorschläge der Kommission, daher gilt die Umsetzung als sehr wahrscheinlich. Die nächste reguläre Überprüfung des Mindestlohns ist für 2027 vorgesehen.
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