Corona-Lockdown & Beitragsrückzahlung: Was Sie jetzt tun können und welche Ausnahmen gelten?

Der BGH hat entschieden, dass Studios für die coronabedingten Schließungszeiten sowohl keinen Anspruch auf Beiträge als auch keinen Anspruch auf Vertragsanpassung haben.
Lesezeit: 2 Minuten
Corona-Lockdown, Mitgliedsbeiträge und Co. – BGH entscheidet gegen Fitnessstudios
Corona-Lockdown, Mitgliedsbeiträge und Co. – BGH entscheidet gegen Fitnessstudios
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Fitnessstudios steht für die coronabedingten Schließungszeiten weder ein Anspruch auf Beiträge noch ein Anspruch auf eine Vertragsanpassung zu. Doch was gilt für entsprechende Kompromissvereinbarungen zwischen Studios und Mitgliedern? Der DSSV e.V. beantwortet FAQs aus seinem Online-Seminar zum BGH-Urteil.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Fall (Urteil vom 4. Mai 2022 - XII ZR 64/21), in dem ein Mitglied seine während der Corona-Lockdowns bezahlten Beiträge vom Fitnessstudio zurückverlangt hat, sein Urteil gefällt.


Verpassen Sie keine Fitness-NEWS mehr!
FOLGEN Sie uns bei FacebookLinkedIn, Instagram & Twitter


Der BGH stellte fest, dass das Studio dem Mitglied die Beiträge zurückzahlen muss und außerdem auch keinen Anspruch darauf hat, die verlorene Zeit des Laufzeitvertrages zu einem späteren Zeitpunkt nachholen zu lassen.

Ausnahmen bei getroffenen Individualvereinbarungen

Die gute Nachricht: Studios, die mit ihren Mitgliedern eine vom DSSV empfohlene Kompromissvereinbarung geschlossen haben, sind von dieser Entscheidung nicht betroffen.

Eine solche Vereinbarung stellt eine Individualvereinbarung dar; diese geht der rechtlichen Bewertung durch den BGH vor.

DSSV Online-Seminar klärt auf

In einer offenen Fragerunde beantworteten die DSSV-Juristinnen in einem Online-Seminar relevante Fragen zu möglichen Rückzahlungsforderungen und gaben praktische Tipps zum Umgang Mitgliedern.

Eine Aufzeichnung des Online-Seminars finden DSSV-Mitglieder hier.

FAQ aus dem Online-Seminar

Was ist eine Individualvereinbarung? Welche Konsequenzen hat das Urteil des BGH für künftige ordentliche Kündigungen? Was passiert, wenn während des Lockdowns eine Ruhezeit vereinbart wurde? Oder: Wie lange dürfen die Mitglieder ihre Beiträge noch zurückfordern?

Antworten im Mitgliederbereich

Einige der häufigsten Fragen, die im Online-Seminar gestellt wurden, haben die DSSV-Juristinnen nun beantwortet. Drei ausgewählte Antworten können Sie in nachfolgenden FAQs direkt nachlesen; viele weitere finden DSSV-Mitglieder direkt hier im internen Bereich der DSSV-Website.

  • Frage: Was ist zu beachten, wenn ich während des Lockdowns nicht abgebucht habe?
    Antwort: Nach dem BGH-Urteil ruhten die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, so dass keine der Parteien einen Anspruch geltend machen kann. Sie als Studio haben weder Anspruch auf die Beiträge noch auf eine Verlängerung des Vertrages. Aber auch das Mitglied kann keine Weiterführung des Laufzeitvertrages nach der kalendarisch abgelaufenen Zeit verlangen.
  • Frage: Was ist eine Individualvereinbarung?
    Antwort: Individual bedeutet, dass kein vorgedrucktes Muster verwendet werden darf. Bereits nach mehrfacher Verwendung der identischen Vereinbarung besteht schon die Gefahr, dass es an der Individualität und damit an der Wirksamkeit mangelt.
  • Frage: Was passiert, wenn während des Lockdowns eine Ruhezeit vereinbart wurde?
    Antwort: Ist die Ruhezeitvereinbarung wirksam, das heißt unter Angabe der konkreten Dauer, des neuen Vertragsendes und der entsprechenden Kündigungsmöglichkeit, bleibt das BGH-Urteil unberücksichtigt.
Abonnieren Sie jetzt das Leitmagazine der Fitness- und Gesundheitsbranche: die fitness MANAGEMENT international (fMi)
dhfpg-bsa

-Anzeige-

Für fitness MANAGEMENT berichtet

Mehr von diesen Autoren

Das marea Fitness in Lingen hat das Zertifizierungsverfahren „ZertFit“ der BSA-Zert nach DIN-Norm 33961 erfolgreich absolviert und beantwortet damit zugleich...
An dieser Stelle haben wir Anfragen Ihrer Kollegen, unserer Mitglieder, zum Thema Rechte und Pflichten gegenüber Mitarbeitern gesammelt. Kurz und...
Schulung von UV-Fachpersonal: In der Wahrnehmung vieler Betreiber und auch der Öffentlichkeit ist die Schulung und Zertifizierung von UV-Fachpersonal der...

Das könnte dich auch interessieren

An einer Bushaltestelle hängt ein Plakat mit der Aufschrift „POWERGY FITNESS – Deine Ziele. Unsere Mission.“ Daneben befinden sich eine eine sportliche Frau mit Hantel und ein muskulöser Mann mit Battle Ropes. Sie werben für ein Fitnessstudio und ein kostenloses Probetraining. Unten steht: „Jetzt gratis Probetraining“.

Wie wirkt Werbung?

Eine Masterarbeit untersucht die Wirkung von Fitnesswerbung auf Konsumentinnen und Konsumenten. Teilnehmende für eine branchenrelevante Online-Umfrage gesucht.
Innenraum eines Büros mit Schreibtisch und Monitor, eine Frau sitzt auf einem Bürostuhl und streckt die Arme nach oben, Logos der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement und der BSA-Akademie sind eingeblendet, Hinweis auf den FIBO Congress 2026 oben rechts.

BGM neu gedacht

Tabus im BGM brechen: Zwei Expertinnen der DHfPG stellen auf dem FIBO Congress 2026 neue Ansätze für BGM vor.
Ein Richterhammer liegt im Vordergrund auf einem Tisch. Im Hintergrund ist unscharf ein Laptop mit einer Videokonferenz zu sehen, in der mehrere Personen zugeschaltet sind.

Rechtssicher durch 2026

Das DSSV Online-Seminar „Wir gestalten Ihr Recht“ informiert kostenfrei zu Gesamtpreisangabe und Scheinselbstständigkeit.
Grafik zu dem Podcast Fitness im Ohr mit Janosch Marx und Volker Lichte zum Thema „Supersportjahr 2026“

Supersportjahr im Ohr

Was können Fitnessstudios vom Spitzensport lernen? Volker Lichte erklärt im Podcast Fitness im Ohr, welche Prinzipien aus Olympia und WM den Studioalltag besser machen.

Zweites Studio im Ohr

Ralf Trierweiler (juka dojo Fitness Club) zeigt in der neuen Podcastfolge, welche Faktoren beim Schritt vom ersten zum zweiten Studio entscheidend sind und welche Fehler vermieden werden sollten.
Ein muskulöser Mann trainiert im Fitnessstudio an einer Kabelzugmaschine, zieht die Griffe mit voller Kraft nach unten, Gesichtsausdruck angespannt, Oberkörper nackt, Geräte im Hintergrund. Am unteren Bildrand steht in Großbuchstaben: 'Krafttraining: Muskelmasse aufbauen'.

So oft trainieren

Wie oft sollte man pro Woche trainieren, um Muskelmasse aufzubauen? Hier sind unsere Tipps zur Trainingshäufigkeit beim Krafttraining.