ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Unsere AGB

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Anzeigenaufträge sowie sonstige Werbe-, Medien- und damit zusammenhängende Leistungen des Verlages, einschließlich Leistungspaketen und Einzelabrufen. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verlages. Individuelle Vereinbarungen und die jeweilige Auftragsbestätigung gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
  2. „Anzeigenauftrag“ ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder sonstiger Werbemittel in Print- oder Online-Medien sowie über damit zusammenhängende Leistungen des Verlages. Anzeigenaufträge und vereinbarte Leistungen sind innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abzuwickeln. Einzelne Leistungen aus Paketen oder Rahmenaufträgen sind innerhalb dieser Frist abzurufen und die hierfür erforderlichen Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen. Nach Ablauf der Frist kann der Verlag dem Auftraggeber eine angemessene Nachfrist setzen. Nach deren erfolglosem Ablauf entfällt der Anspruch auf noch nicht abgerufene Leistungen. Der Vergütungsanspruch des Verlages bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit der Verlag die Verzögerung zu vertreten hat.
  3. Der Verlag schuldet die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Werbemaßnahmen nach den vertraglichen Vereinbarungen. Ein bestimmter Werbe- oder Vertriebserfolg, insbesondere das Erreichen bestimmter Reichweiten, Abrufzahlen, Leads, Vertragsabschlüsse oder Umsätze, ist nicht Gegenstand des Vertrages und wird nicht garantiert.
  4. Wird der vereinbarte Auftragsumfang aus Gründen nicht erreicht, die der Verlag nicht zu vertreten hat, werden gewährte Nachlässe nach Maßgabe des tatsächlich abgenommenen Auftragsumfangs nachberechnet.
  5. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift oder Online-Medien wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat.
  6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
  7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen, Redaktionen und Beilagenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Verlages abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die in der Geschäftsstelle, bei Abnahmestellen oder bei Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
  8. Der Verlag behält sich vor, redaktionelle sowie grafische Anpassungen in sämtlichen Anzeigen einschließlich redaktionellen Anzeigen vorzunehmen. Wird eine redaktionelle Anzeige (Advertorial) nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Zusendung an den Kunden von diesem für den Druck freigegeben, erfolgt eine automatische Druckfreigabe.
  9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Unterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. Durch eine nicht termingerechte Lieferung entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
  10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Reklamationen müssen innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg schriftlich geltend gemacht werden. Für Fehler jeder Art aus telefonischen Übermittlungen übernimmt der Verlag keine Haftung.
  11. Die Haftung des Verlages für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, soweit nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, übernommene Garantien oder zwingende gesetzliche Ansprüche betroffen sind. Unberührt bleibt die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verlages.
  12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zugrunde gelegt.
  13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, werden Rechnung und Beleg sofort, spätestens aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung anlaufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im Einzelnen eine kürzere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
  14. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Verlag kann die weitere Ausführung laufender Aufträge bis zum Ausgleich fälliger Forderungen zurückstellen und für noch ausstehende Leistungen Vorauszahlung verlangen. Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers kann der Verlag weitere Leistungen auch während der Laufzeit eines Auftrages von Vorauszahlung oder dem Ausgleich offener Forderungen abhängig machen.
  15. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für die Lieferung bestellter Druckplatten und Zeichnungen hat der Auftraggeber zu übernehmen.
  16. Nicht mehr benötigte Vorlagen und sonstige vom Auftraggeber überlassene Unterlagen werden nur auf besondere Anforderung zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
  17. Mit schriftlichen Auftragsbestätigungen vom Verlag bestätigte Anzeigenaufträge können grundsätzlich nicht kostenfrei storniert werden. Die Stornokosten belaufen sich in jedem Fall auf 30 Prozent des Nettoauftragsvolumens bei Stornierung durch den Auftraggeber bis sechs Wochen vor dem jeweiligen Erscheinungsdatum.
  18. Die allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages, die Auftragsbestätigung und die jeweils gültige Preisliste sind für jeden Auftrag maßgebend. Der erteilte Anzeigenauftrag wird erst nach Bestätigung in Textform durch den Verlag rechtsverbindlich.
  19. Im Falle von höherer Gewalt und sonstigen nicht zu vertretenden Ereignissen verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen für die Dauer der Behinderung. Wird die Leistung hierdurch dauerhaft unmöglich oder unzumutbar, entfällt die Leistungspflicht des Verlages. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
  20. Der Auftraggeber haftet dafür, dass der Inhalt seiner Anzeige nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder Verordnungen verstößt.
  21. Nach dem jeweiligen Anzeigen- oder Redaktionsschluss können Stornierungen sowie Änderungen von Größen, Formaten oder Inhalten nicht mehr verlangt werden.
  22. Der Auftraggeber ist für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten oder vorgegebenen Inhalte verantwortlich. Er gewährleistet, dass er über die für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Rechte verfügt. Der Auftraggeber stellt den Verlag von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflichten beruhen.
  23. An vom Verlag erstellten oder wesentlich bearbeiteten Anzeigen, Advertorials und sonstigen Erzeugnissen stehen dem Verlag die gesetzlichen Schutz- und Nutzungsrechte zu. Zur Nutzung, Verbreitung oder Bearbeitung durch den Auftraggeber bedarf es einer vorherigen schriftlichen Genehmigung des Verlages.
  24. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz des Verlages in Hamburg.

Stand: August 2026