DSSV | Autor/in: Iris Borrmann |

Häufig gestellte Fragen Arbeitsrecht im Fitness-Studio

An dieser Stelle haben wir Anfragen Ihrer Kollegen, unserer Mitglieder, zum Thema Rechte und Pflichten gegenüber Mitarbeitern gesammelt. Kurz und knackig können Sie sich hier arbeitsrechtlich informieren.

Häufig gestellte Fragen
Arbeitsrecht im Fitness-Studio

An dieser Stelle haben wir Anfragen Ihrer Kollegen, unserer Mitglieder, zum Thema Rechte und Pflichten gegenüber Mitarbeitern gesammelt. Kurz und knackig können Sie sich hier arbeitsrechtlich informieren. Die Fragen werden in der gebotenen Kürze beantwortet. Wenn Sie ein Thema genauer besprechen wollen, können DSSV-Mitglieder gerne in der Geschäftsstelle anrufen.

Krankheit
Frage: Einer meiner Mitarbeiter war in diesem Jahr noch nicht im Studio. Er hat sich bei einem Kollegen (nicht bei mir) per SMS krank gemeldet und schickt seine Krankenscheine per whatsapp. Darf er das; was kann ich tun?

Antwort: Er darf sich nicht per sms bei einem Kollegen krank melden, wenn im Arbeitsvertrag (wie üblich!) festgehalten ist, dass sich der Mitarbeiter noch am selben Tag der Krankschreibung unmittelbar persönlich und telefonisch beim Inhaber meldet. Dies ist – von den seltenen Fällen abgesehen, dass jemand seine Stimme verloren hat oder bewegungsunfähig im Krankenhaus liegt – auch zulässig. Für die Übermittlung der Krankenscheine gibt es allerdings – wenn es nicht im Arbeitsvertrag anders geregelt ist – keine Formvorschrift für die Zustellung; selbstverständlich können Sie sofort die Zusendung per Post verlangen. Wenn der Mitarbeiter eine Verpflichtung aus dem Arbeitsvertrag vernachlässigt, können Sie diesbezüglich eine Abmahnung aussprechen (siehe Muster DSSV)

Kündigung während der Probezeit
Frage: Ich möchte einem Mitarbeiter innerhalb der Probezeit kündigen, finde aber keine Begründung dafür, die ich „laut sagen“ möchte. Kann ich einfach „betriebliche Gründe“ vorschieben und muss ich eine Kündigung überhaupt schriftlich verfassen.

Antwort: Innerhalb der Probezeit können Sie ein Arbeitsverhältnis kündigen, ohne dass Sie die Kündigung begründen müssen – weder schriftlich noch mündlich. Allerdings besteht für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses das unbedingte Schriftformerfordernis. Im Gegensatz dazu muss man den Arbeitsvertrag nicht zwingend schriftlich verfassen (obwohl es in den meisten Fällen sinnvoll ist).

Versetzung in ein anderes Studio
Frage: Ich habe endlich ein zweites Studio eröffnet und habe auch schon Mitarbeiter eingestellt. Allerdings hätte ich es gerne, wenn einige meiner Mitarbeiter zumindest in der Anfangsphase gerne auch abwechselnd in das neue Studio wechseln und die „Neuen“ erstmal zur Einarbeitung in mein erstes Studio kommen. Kann ich die Mitarbeiter einfach anweisen in das andere Studio zu kommen?

Antwort: Nein, das Direktionsrecht des Arbeitgebers geht nicht soweit, dass er über den Arbeitsort der Mitarbeiter dis- ponieren kann. Wurde allerdings im Arbeitsvertrag gleich zu Beginn eine entsprechende Weiche gestellt, könnten sich die Arbeitnehmer schon verpflichtet haben ihre Arbeitsleistung auch in einem anderen Studio zu erbringen (Beratung hierzu unter: 040 - 766 24 00)

Unpünktliche Mitarbeiter
Frage: Eine meiner neuen Mitarbeiterinnen kommt andauernd zu spät. Dies habe ich jetzt leider erst ein halbes Jahr nach Ablauf der Probezeit festgestellt, da ich mir in der EDV ihr Anwesenheitsprofil angesehen habe. Ich habe sie nun mehrfach darauf angesprochen, allerdings kommt sie immer noch zu spät. Kürzlich musste sogar einer unserer Kunden 10 Minuten vor der Tür stehen, um auf sie zu warten. Ich möchte nicht mehr länger mit ihr zusammenarbeiten. Was kann ich tun?

Antwort: Ein solches Fehlverhalten muss zunächst einmal abgemahnt werden. Die Tatsache, dass die Mitarbeiterin „schon mehrfach darauf angesprochen wurde“ reicht meistens nicht aus. Zwar ist auch eine mündliche Abmahnung möglich, jedoch gibt es dabei meistens Beweisschwierigkeiten. Es ist daher dringend anzuraten, das Fehlverhalten so konkret wie möglich abzumahnen (z. B. genaue Termine und Uhrzeiten zu denen die Mitarbeiter zu spät gekommen sind) und im Text ebenfalls eine Kündigung anzudrohen.

Fragen?
Zu allen rechtlichen Fragen rund um den Studioalltag bietet die Rechtsabteilung des DSSV im Rahmen einer bestehenden Mitgliedschaft die Möglichkeit, eine kostenlose rechtliche Erstberatung mit Einschätzung der Rechtslage zu erhalten, beispielsweise nach Erhalt einer Attestkündigung, der Überprüfung von Vertragsklauseln oder arbeitsrechtlichen Themen.

Tel.: 040 - 766 24 00 | E-Mail: dssv@dssv.de

 

 

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