Eintägiges Rechtsseminar des DSSV
Der DSSV informiert seine Mitglieder auch 2019 bundesweit über Themen der aktuellen Rechtsprechung rund ums Studio in einem eintägigen Rechtsseminar. Die Inhalte ergeben sich direkt und praxisbezogen aus den aktuellen Erfordernissen für Kleinbetriebe wie z. B. Fitnessstudios oder auch Therapiepraxen.
Aktuelle Rechtsprechung des EUGH und des BAG: Was ist bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen zu berücksichtigen? Wie flexibel können Mitarbeiter eingesetzt werden und wann gibt es die Möglichkeit eines „geteilten“ Dienstes? Wer haftet beim Diebstahl aus den Umkleideräumen?
Diese und viele weitere wichtige Fragen aus dem Unternehmeralltag, wie Verbraucherschutz, Datenschutz etc., wurden mit den Teilnehmern des aktuellen DSSV-Rechtsseminars „100 % Recht – praktisch und kompakt“ erörtert.
Fragen aus dem Studioalltag rechtssicher beantwortet
Die Studioinhaber erhielten rechtssichere Antworten von den Dozentinnen Iris Borrmann und Andrea Elbl, Juristinnen des DSSV. Die Auftaktveranstaltung fand am 3. September in Hamburg statt, es folgten Termine in Stuttgart, Frankfurt und Düsseldorf.
Die Inhalte des Seminars ergaben sich wieder direkt und praxisbezogen aus den aktuellen Erfordernissen des Studiobetriebs. Dabei ging es um Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen, aber auch um die Themen Mitgliedsbeiträge und Haftung im Falle eines Diebstahls. Besondere Aktualität bestand im Hinblick auf das geplante Gesetz des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Schutz vor Kostenfallen. Arbeitsrechtlich wurden die teilnehmenden Mitglieder des DSSV u. a. über die Stolpersteine bei der Gestaltung einer freien Mitarbeit informiert. Ebenso wurde die rechtssichere und effektive Gestaltung von Vereinbarungen über Abrufarbeit und einen „geteilten Dienst“ erläutert. Die Kommunikationswege im Zusammenhang mit der Erkrankung von Mitarbeitern sowie weitere Freistellungsansprüche von Angestellten wurden zusätzlich besprochen.
Außerdem erhielten die Anwesenden Informationen über die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesarbeitsgerichtes. Die Konsequenzen, die daraus für die Gestaltung der Arbeitsverträge folgen, wurden durch Formulierungsbeispiele erläutert.
Komplexe rechtliche Sachverhalte anschaulich vermittelt
Die rege Beteiligung der Teilnehmer in Form von vielfältigen Fragen zeigte erneut, dass die referierten Themen aktuell und interessant für alle Unternehmer sind. Wieder gelang es den Seminarleiterinnen, auch den Nicht-Juristen komplexe rechtliche Sachverhalte anschaulich zu vermitteln. Die Kaffee- und Mittagspause boten allen Teilnehmern eine gute Gelegenheit, mit den Dozentinnen auch persönlich ins Gespräch zu kommen. Eine gelungene Veranstaltung, die nach einer Fortsetzung verlangt!
Diesen und weitere Artikel finden Sie in der mfhc 02/2019 & für Abonnenten EXKLUSIV vorab.
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