DSSV | Autor/in: Iris Borrmann, Andrea Elbl |

DSSV-Seminare - Fragen über Fragen

Wenn einer eine Reise tut, kann er nicht nur was erzählen, sondern erfährt auch eine ganze Menge. Anlässlich der DSSV-Seminare „Recht im Studioalltag“ waren wir überrascht, wie interessiert die Studiobesitzer nicht nur zugehört, sondern auch gefragt und diskutiert haben.

DSSV Rechtsanwälte

DSSV-Seminare
Fragen über Fragen

Wenn einer eine Reise tut, kann er nicht nur was erzählen, sondern erfährt auch eine ganze Menge. Anlässlich der DSSV-Seminare „Recht im Studioalltag“ waren wir überrascht, wie interessiert die Studiobesitzer nicht nur zugehört, sondern auch gefragt und diskutiert haben. Trotz der teils schwierigen Materie wussten alle Teilnehmer, dass sie sich mit den rechtlichen Fakten beschäftigen müssen, um die vielfältigen Fallstricke zu erkennen und zu vermeiden.

Welche Besonderheiten gelten bei 450-Euro-Kräften?
Im arbeitsrechtlichen Teil wurden viele Aspekte rund um das 450 Euro-Arbeitsverhältnis thematisiert. Nicht nur die Tatsache, dass es sich bei geringfügig Beschäftigten nicht um „Aushilfen“, sondern um ganz reguläre Teilzeit-Mitarbeiter handelt, wurde aus allen Perspektiven beleuchtet. Berechnung von Urlaubsansprüchen wurde ebenso häufig nachgefragt wie die Regelung an Feiertagen oder die Anordnung von Überstunden.

Obacht bei Aufzeichnungsverpflichtungen und Mindestlohn
Für Aufmerksamkeit sorgten auch die Rechtsfolgen bei Verstoß gegen Vorschriften. Die Nichtbeachtung der Aufzeichnungsverpflichtung, die im 7-Tage-Takt erstellt werden muss, kann von der Rentenversicherung Bund mit Ordnungsgeldern belegt werden. Der Zoll hingegen, der mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit die Einhaltung des Mindestlohns überwacht, kann ebenfalls Betriebe überprüfen und Geldbußen im fünfstelligen Bereich verhängen.

Wie mahne ich rechtlich einwandfrei ab?
Bei allen Veranstaltungen war festzustellen, dass die Anforderungen an Abmahnungen und die darauf folgenden Kündigungen noch unklar waren. Selbst bei Abmahnungen sind Fristen einzuhalten. Mahnt etwa der Inhaber einen Mitarbeiter ab, weil er vor einem halben Jahr einen Kunden vergrault hat, geht die Abmahnung ins Leere. Insbesondere in Studios mit über zehn Mitarbeitern sind Kündigungen und die vorherigen Abmahnungen sorgfältig vorzubereiten, da sonst hohe Abfindungen drohen.

Vertragsrecht – wo lauern die Gefahrenquellen?
Im vertragsrechtlichen Teil wurden ausschließlich Themen angesprochen, die sich zwingend aus den Anrufen der Mitglieder in der Geschäftsstelle innerhalb der letzten Monate ergaben und immer wieder zu Nachfragen führten. Denn mitunter haben unzulässige Formulierungen neben einer Abmahnung auch gravierende wirtschaftliche Auswirkungen, die es im Inter- esse des Studiobetreibers zu vermeiden gilt.

…Lautzeitvereinbarungen
Ein Hauptaugenmerk ist auf die Laufzeitvereinbarungen zu legen: Sofern die (Erst-) Laufzeitvereinbarungen und auch die stillschweigenden Verlängerungen vertraglich so konstruiert sind, dass sie gegen gesetzliche Gebote verstoßen, besteht keinerlei wirksame Laufzeitvereinbarung mit der Konsequenz, dass die Mitgliedschaft mit kürzester Frist ohne Angabe eines Grundes gekündigt werden kann. Dies ist umso ärgerlicher, als beispielsweise im Zusammenhang mit einer Attestkündigung die Erkrankung zwar keine außerordentliche Kündigung rechtfertigt, bei der Prüfung in diesem Zusammenhang dann aber bedauerlicherweise festgestellt wird, dass gar keine wirksame Laufzeitvereinbarung vorliegt.

…Transparenz bei Mitgliedsverträgen
Sensibilisiert wurden die Teilnehmer des Seminars auch hinsichtlich der Darstellung der Beitragspositionen. Verträge mit Verbrauchern müssen transparent sein; so muss das Mitglied ohne große mathematische Rechenkünste ersehen können, welche finanziellen Belastungen während der gesamten Laufzeit anfallen.

…Pflichtangaben beim SEPA-Lastschriftmandat
Obwohl das SEPA-Lastschriftmandat schon vor einiger Zeit eingeführt wurde, sind die Pflichtangaben längst nicht in allen Verträgen Standard. So gibt es immer wieder Fragen zur Mandatsreferenz, beispielsweise, ob sie frei zu vergeben ist oder zu welchem Zeitpunkt sie spätestens wie mitzuteilen ist. Gravierende Auswirkungen kann auch das Weglassen des vorgeschriebenen Hinweises, wonach der Kontoinhaber innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann, haben. Fehlt dieser Hinweis, kann der Kontoinhaber ggf. die eingezogenen Beträge der letzten 13 Monate einfach auf einen Schlag zurückbuchen lassen.

…Verträge mit Minderjährigen
Lebhafte Diskussionen gab es in allen Seminarorten rund um das Thema „Verträge mit Minderjährigen“. Den Teilnehmern wurde dezidiert die Rechtslage erläutert und vor allem deutlich vor Augen geführt, was es bedeutet, einen Vertrag mit einem Minderjährigen abzuschließen, bei dem die erforderliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten fehlt. Es hat dann eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge zu erfolgen, wobei die herrschende Rechtsmeinung bis auf wenige Ausnahmen davon ausgeht, dass der Minderjährige seinerseits keinen Ersatz für erhaltene Gebrauchsvorteile und empfangene Dienste erbringen muss. Dies sei Ausdruck des Minderjährigenschutzes. Den Seminarteilnehmern wurden Lösungsmöglichkeiten an die Hand gegeben, um derartige Rückforderungen von vornherein auszuschließen.

Fragen?
Zu allen rechtlichen Fragen rund um den Studioalltag bietet die Rechtsabteilung des DSSV im Rahmen einer bestehenden Mitgliedschaft die Möglichkeit, eine kostenlose rechtliche Erstberatung mit Einschätzung der Rechtslage zu erhalten, beispielsweise nach Erhalt einer Attestkündigung, der Überprüfung von Vertragsklauseln oder arbeitsrechtlichen Themen.

Berechnungsmethoden zu Urlaubsansprüchen können im Mitgliederbereich des DSSV noch einmal nachvollzogen werden. Dort befinden sich zudem etliche Vorlagen zu den Themen Abmahnungen, Arbeits- sowie Mitgliedsverträge.

Diesen und weitere Artikel finden Sie in der fMi 04/2017 Leseprobe & für Abonnenten EXKLUSIV vorab.

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